Akivasha Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 Hallo, mein Ausbildungsvertrag ist am 11.5. abgelaufen. Die mündliche Prüfung steht aber noch bevor. DeFacto hätte ich jetzt wohl einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Allerdings ohne Gehaltsregelung. Nach mehrmaligen Anfragen wegen Übernahme hatte ich Freitag nachmittag endlich ein Gespräch mit dem Chef, in dem er mir überraschenderweise erklärte, er hätte keine Arbeit für mich und würde mich wohl nicht übernehmen. So ganz nein gesagt hat er aber auch nicht und er will jetzt, dass ich meine Ausbildung um ein halbes Jahr verlängere, dann könnte ich noch bis zur mündlichen Prüfung bleiben und dann sieht er weiter. Ich bin jetzt total durcheinander. Wieso soll ich die Ausbildung verlängern, wenn ich davon ausgehe, dass ich bestanden hab? Kennt sich da jemand aus, wie die Rechtslage ist? Liebe Grüsse Akivasha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 Also die Ausbildung kannst du nicht verlängern, wenn du jetzt deien mündliche Prüfung hast. Es sei denn du fällst durch, dann bleibst du ein halbes Jahr länger. De Facto hast du auch kein unbefristeten Vetrag, da du die Prüfung ja noch nicht bestanden hast. So gesehen bist du jetzt Arbeitslos. Denn du must nicht "angestellt" sein um deine Prüfung abzulegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 naja ned ganz richtig. Arbeitslos wäre er erst nach Bestehen der kompletten Prüfung. Und da die noch ned war, ist er noch Azubi. Ich finds aber blöd das dir dein Chef das nicht eher mitgeteilt hat. Allerdings solltest auch du dich ein wenig an der Nase ziehen. Du hättest schon viel früher nachfragen können. So auf die schnelle was anderes finden ist leider nicht mehr so wie es früher war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joker04 Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 Also, ein Ausbildungsvertrag endet mit Zeitablauf (ist eigentlich ein Zeitvertrag) oder früher mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw Aushändigung des Prüfungszeugnisses durch den Prüfungsausschuß. Warum du die Ausbildung verlängern sollst ist doch logisch, weil dein Chef dann wieder für 6 Monate eine günstige Arbeitskraft hat! oder er möchte dir die Möglichkeit geben, das du nicht ohne gültigem Ausbildungsvertrag da stehst, bestehst du allerdings die Prüfung (nachdem du den Vertrag verlängert hast), ist dein Ausbildungsverhältnis sowieso beendet. Irgendwie versteh ich nicht wieso dein Vertrag am 11.05 ausgelaufen ist, so ein "krummes" Datum ist doch sehr ungewöhnlich. Im Augenblick ist dein Ausbildungsvertrag aber per Zeitablauf am 11.05. ausgelaufen und du kannst als "Selbstmelder" die Prüfung zu Ende bringen. Dein Fall scheint mir eher etwas verzwickt, wende dich lieber an den Ausbildungsberater deiner zuständigen Handelskammer. Du bekommst aber auch Rechtsauskunft bei der Arbeiterkammer, die verlangen allerdings einen Pauschalbetrag von 20 € (glaub ich!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 Du bekommst aber auch Rechtsauskunft bei der Arbeiterkammer, die verlangen allerdings einen Pauschalbetrag von 20 € (glaub ich!) Randbemerkung: Nicht in jedem Bundesland in Deutschland gibt es Arbeitnehmerkammern. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sowisd Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo zusammen, sorry vielleicht bin ich gerade blind und doof, aber meiner Ansicht nach ist er weder Arbeitslos noch angestellt noch "irgendwie in der Schwebe" ! Solange er die mündliche Prüfung nicht abgelegt hat ist er noch im Aubsildungsverhältnis, egal was für ein "Quark" im Ausbildungsvertrag steht... Wenn ich mich irren sollte, bin ich gerne bereit dazu zu lernen... Leider habe ich keine Quellenangaben so kurzrfristig auftreiben können, aber dazu müssten doch einige andere hier was "im Kopf" haben ;-) Schönen Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Jocker04 hat recht, der Vertrag ist zeitlich abgelaufen. Und er ist jetzt sozusagen arbeitslos. Er kann ja trotzdem die Prüfung machen, da er ja nur 3 Jahre ausbildung in einem Betrieb nachweisen muss, wenn er also vom 11.05.2002 bis zum 11.05.2005 dort gearbeitet hat, hat er ja einen Teil der Ausbildungsvorraussetzung erfüllt, 3 Jahre Betriebliche Ausbildung, jetzt braucht er noch einen schulischen Nachweis und dann kann er sich selber auch bei der IHK zum ablegen der Prüfung melden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 nein, ich stimme da Sowisd zu. Hatte ich aber vorher schon erwähnt. Das Ausbildungsende endet mit der Abschlussprüfung. Schafft er diese nicht, verlängert sich das Ausbildungsende. Da man nicht vorausahnen kann wann in 3 Jahren die Prüfung abläuft steht das Datum quasi nur sporadisch da (mal zu bimei schiel ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Das Ausbildungsende endet mit der Abschlussprüfung. Schafft er diese nicht, verlängert sich das Ausbildungsende. Nööö, nicht so ganz. § 21 BBiG (BerBiRefG) Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Geregelt ist nur, dass das Ausbildungsende früher als im Vertrag endet, wenn eben vor Ausbildungsende die Prüfung bestanden wird. Würde der Ausbildungsvertrag "wie vom Chef vorgeschlagen" um ein halbes Jahr verlängert werden, endet er dann ebenso mit Bestehen der Prüfung, egal, ob das einen Tag oder 5 Monate nach der Verlängerung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sowisd Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Okay, danke...sowas hatte ich gesucht...Nehms gerne zurück ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 naja, aber 1 und 3 widersprechen sich doch irgendwie bimei, oder? wenn der Prüftermin nach der Zeit ist, sollte er doch auch dann noch in der Ausbildung sein. Ich denke das ist ein wenig zu ungenau damals formuliert worden. Das ist quasi genauso wie wenn es heißt, das Weihnachtsgeld ist vor Ausscheiden des 31.Märzs zurückzuzahlen. Ist jetzt der 31. der letzte Arbeitstag oder der 1.April In dem Fall kam es auf den Richter an aber ich denke mal da haste schon recht bimei. Was wäre denn, wenn der Chef sagt, nein du kannst nicht länger bleiben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 naja, aber 1 und 3 widersprechen sich doch irgendwie bimei, oder? Wieso das? Abs. 3 gilt für den Fall des Nichtbestehens, nicht für den Fall, dass noch gar keine Prüfung gewesen ist zu Vertragsende. wenn der Prüftermin nach der Zeit ist, sollte er doch auch dann noch in der Ausbildung sein. Ich denke das ist ein wenig zu ungenau damals formuliert worden. Finde ich nicht, man sollte nur vor allem nichts reininterpretieren, was dort nicht steht. ;-) Es war früher übrigens nicht soooo ungewöhnlich, dass Ausbildungen verlängert werden, weil das Ausbildungsende vor dem Prüfungstermin liegt. aber ich denke mal da haste schon recht bimei. Was wäre denn, wenn der Chef sagt, nein du kannst nicht länger bleiben? Schön, dass Du das denkst. Das hätte erstmal nichts mit dem Ablegen der Prüfung zu tun. (Was ist z. B. mit Umschülern, bei denen liegt auch gelegentlich mal der Prüfungstermin ausserhalb der Umschulungsdauer selbst.) In § 43 BerBiRefG spricht nichts gegen eine Zulassung, wenn der Ausbildungsvertrag bereits ausgelaufen ist. In einigen Manteltarifverträgen ist/war geregelt, dass Auszubildende auf ihr Verlangen bis zur Prüfung weiterbeschäftigt werden, wenn der Vertrag bereits vorher endet. Derzeitige Rechtslage ansonsten ist aber, dass der AG nicht verpflichtet ist, den Auszubildenden bis zur Prüfung weiterzubeschäftigen, auch nicht, wenn das seine Chancen auf Besetehen mindert. Bekommt man also so ein Angebot der Ausbildungsverlängerung wie Akivasha, sollte man das annehmen, weh tut es jedenfalls nicht und hat auch erstmal keine Nach-, eher Vorteile. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.