TraXter Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo miteinander! Ich komme aus der Nähe von Aachen und werde ab 01.09.2005 eine Ausbildung zum FISI in Bonn anfangen. Die Strecke dort hin beträgt (mit dem Auto durch ein Navi berechnet) 75km. Heisst pro Tag wären 150km zurückzulegen. Jedoch werde ich nicht mit dem Auto fahren sondern mit der Bahn. Nun habe ich irgendwo mal gehört, dass man als Pendler in der Ausbildung staatliche Zuschüsse bekommen kann. Weiß jemand von euch, bei welchem Amt und unter welchen Umständen man berechtigt ist sowas zu beantragen? Danke im Voraus! TraX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TraXter Geschrieben 7. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Hmmm konnte den vorigen Beitrag nicht editieren, deshalb noch ein Hinweis als Reply Über das BAB von der Arbeitsagentur für Arbeit habe ich mich schon erkundigt. Da ich bei meinem Vater wohne fällt da quasi alles flach (Lebensunterhalt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SweetestAngel Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 bei uns (ich komm vom dorf) macht man sowas alles im landratsamt oder so ... und für zugstrecken wird meist die volle summe zurückerstattet, soweit das die nächstgelegenste schule ist, an der man diesen beruf erlernen kann. wenn wir schon bei fahrkostenrückerstattung sind: wie kann man die begründung für die nutzung des autos anstatt benutzung der bahn so formulieren, dass die den zuschuss nicht ablehnen?? bei uns lehnen die auto nämlich ab, weil ja in 6km entfernung die bahn ist ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Nun habe ich irgendwo mal gehört, dass man als Pendler in der Ausbildung staatliche Zuschüsse bekommen kann. Weiß jemand von euch, bei welchem Amt und unter welchen Umständen man berechtigt ist sowas zu beantragen? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Mobilitätshilfen beantragen. Zitat: § 53 SGB III Mobilitätshilfen (1) [...] (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3) [...] (4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scorpion2410 Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Mobilitätshilfen beantragen. Und welche bestimmten Voraussetzungen sind das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SweetestAngel Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 § 53 SGB III Mobilitätshilfen ... 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), ... (4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind. ^^lesen!! :schlaf: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scorpion2410 Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Ich erkenne da beim besten Willen nicht die Voraussetzungen, sorry. Mal angenommen Ich fahr jeden Tag ca. 20km hin und 20km zurück. Würde ich jetzt diesen Zuschuß bekommen? Oder was muss noch erfüllt sein? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Voraussetzung ist, dass (Zitat) "Sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SweetestAngel Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 kränk ... *klatsch* wie weit du täglich fährst dürfte keine rolle spielen ... bei uns gibt es 2 schulen, an denen mach fachinformatiker lernen kann ... da die erste totaler mist ist wegen kaum möglichkeiten was zu machen, bin ich auf der zweiten ... die etwas weiter weg ist. wenn ich mit zug fahre, krieg ich nur bis zur ersten die fahrkosten wieder ... *wonder* kp warum ... aber die fahrkosten gibts bei uns seltsamerweise auch nur wieder, wenn man mit'm zug fährt ... das versteh ich auch nicht ... wenn ich mit'm zug fahr, muss ich auch noch mit der straßenbahn fahren und dafür gibbet rein gar nix ... alles irgendwie mist ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
derMerl Geschrieben 13. Juni 2005 Teilen Geschrieben 13. Juni 2005 Ich fahre jeden Tag 75KM (Hin- & Rückfahrt) zur Arbeit. Zahle 93€/Monat für das Bahnticket und ca 140€/Monat wenn ich mitm Auto fahre, würde mich also auch für Zuschüsse interessieren. Kann man da irgendwie online Kontakt aufnehmen? Oder muss man vorstellig werden? see ya.. der Merl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quoth Geschrieben 14. Juni 2005 Teilen Geschrieben 14. Juni 2005 Bei uns ist das mit der Fahrtkostenerstattung für den Weg zur BS so geregelt: Man kriegt die Fahrt mit dem Auto bezahlt, wenn: keine Zug/Bus-Verbindung bestehtder Weg zur Berufsschule mit Öffis an mindestens X Tagen mind. 2 Stunden länger dauern würdewenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor 5:30 Uhr den Weg antreten oder nach 23 Uhr nach Hause kommen würdeoder die Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln nur zu bestimmten Zeiten besteht (die sich eben nicht mit Anfang und/oder Ende der BS decken) Bei mir traf zum Glück die "2 Stunden Verzögerung" Klausel in Kraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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