robertvenus Geschrieben 9. Juni 2005 Teilen Geschrieben 9. Juni 2005 Man muss sich doch noch vor Ende der Ausbildung "arbeitssuchend" melden oder? So das im Falle der Arbeitslosigkeit man schneller bearbeitet wird. Hab mal was gelesen von 3 Monaten vor Ende. Und stimmt es das die Zeit die ich beim Arbeitsamt dafür aufbringe als Arbeitszeit angerechnet wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
~tine~ Geschrieben 9. Juni 2005 Teilen Geschrieben 9. Juni 2005 hi. also wenn du noch nicht weißt, wie es nach der Ausbildung weitergeht, musst du dich 3 Monate vor Ausbildungsende beim AA melden. Ansonsten kann dir im Falle der Arbeitslosigkeit ein Teil deines Arbeitslosengeldes gestrichen werden, weil du nicht rechtzeitig da warst. Ich kenn einige, denen das passiert ist. Also lieber rechtzeitig den Weg dorthin machen. Gruß, ~tine~ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grueni Geschrieben 9. Juni 2005 Teilen Geschrieben 9. Juni 2005 Nein, das gilt nicht bei einer Ausbildung, aber ich würde trotzdem frühzeitig zur AA gehen. Dann klappt das alles mit dem ALG usw. schneller. :mod: Ich verweise mal auf einen Post von bimei als Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 9. Juni 2005 Teilen Geschrieben 9. Juni 2005 Dieses Thema wurde zuletzt in diesem Thread sehr ausführlich behandelt. also wenn du noch nicht weißt, wie es nach der Ausbildung weitergeht, musst du dich 3 Monate vor Ausbildungsende beim AA melden. Ansonsten kann dir im Falle der Arbeitslosigkeit ein Teil deines Arbeitslosengeldes gestrichen werden, weil du nicht rechtzeitig da warst. Dem ist nicht so. Die Dreimonatsfrist gilt nicht für Ausbildungsverträge. Siehe der Gesetzestext im dritten Beitrag in o.g. Thread. <edit: oder der Link von grueni > Wenn ein "übereifriger" Mitarbeiter der Arbeitsagentur den letzten Absatz überlesen haben sollte, lohnt sich also vielleicht ein Widerspruch gegen den "Streichungsbescheid". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robertvenus Geschrieben 9. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2005 und wie sieht es nun aus mit der zeit beim arbeitsamt als arbeitszeit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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