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Geschrieben

Hallo,

ich stelle hier eine Frage für eine Freundin. Diese Freundin ist in der Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und hat im Mai ihre schriftliche Prüfung abgelegt. Nun hat heute ihr Chef von jemanden rausbekommen, dass sie währenddessen sie krankgeschrieben war im Urlaub in Italien war. Er hat sie dann heute gekündigt.

Stimmt es, dass sie damit auch durch die Abschlussprüfung gefallen ist?

Danke schonmal

Geschrieben

Ich glaub das kann sie einfacher und schneller haben, wenn sie bei ihrer zuständigen IHK anruft. ;)

Den "Selber schuld" Kommentar verkneif ich mir jetzt einfach mal. :rolleyes:

Geschrieben
Nun hat heute ihr Chef von jemanden rausbekommen, dass sie währenddessen sie krankgeschrieben war im Urlaub in Italien war.

Super! Und die Begründung der Kündigung war "Ich habe gehört..." oder was?

Wenn es wirklich so war ist die Kündigung berechtigt aber so ohne Beweise... naja verrückte Welt.

Durch die Prüfung sollte Sie deswegen aber nicht gefallen sein.

Geschrieben

Hmm,

also der Chef hat sie schon gekündigt, da derjenige der sie drangehängt hat, auch angeblich Beweise dafür hat.

Laut Ihr hat die IHK gesagt, ist sie damit auch durch die Prüfung gefallen.

Geschrieben

N'abend,

Ausserdem, selbst wenn sie in Italien war, heißt das noch lange nicht, das ihr das der Doktor nicht erlaubt hat.

Das ist hoffentlich ein Scherz oder?

Das einzige was mir einfällt wäre ein Notfall oder Trauerfall aber selbst dann informiere ich meinen Chef.

Es gibt Millionen die bereit sind zu arbeiten und nicht auf Firmenkosten den Urlaub zu erweitern.

Gruß Jaraz

Geschrieben
[...] , selbst wenn sie in Italien war, heißt das noch lange nicht, das ihr das der Doktor nicht erlaubt hat.

Völlig richtig! Und es geht den Arbeitgeber z.B. auch absolut nix an, falls der Italien-Urlaub vielleicht sogar Teil einer Therapie war. Ich kenne persönlich 2 Fälle, in denen der behandelnde Arzt im Rahmen der Therapie zu Auslandsurlauben rät.

Ich würde gegen diese Kündigung umgehend Widerspruch einlegen. Und was das Junctim zur Rechtmässigkeit der Prüfung anbelangt, das weiss ich überhaupt nicht, auf was sich das berufen könnte.

gruss, timmi

Geschrieben
Völlig richtig! Und es geht den Arbeitgeber z.B. auch absolut nix an, falls der Italien-Urlaub vielleicht sogar Teil einer Therapie war. Ich kenne persönlich 2 Fälle, in denen der behandelnde Arzt im Rahmen der Therapie zu Auslandsurlauben rät.

ich zitiere mal:

im Urlaub in Italien war.

Da steht nix von Therapie.

Wie auch immer die Rechtssprechung ist, wer nicht Arzt und Krankenkasse von sowas informiert muss sich nicht wundern wenn er in Schwierigkeiten gerät.

Und wenn die beiden schon das ganze genehmigen, dann kann man doch auch eben seinen Arbeitgeber informieren.

Gruß Jaraz

Geschrieben

aber man sagt auch mal schnell so Urlaub, oder es wird so von dem einen zum anderen weitergegeben.

Hey ich war in Therapie in Italien. Der verzählt es dem nächsten und was kommt zum Schluß raus ;)

Die genaueren Umstände wissen wir ja nicht.

wir bewegen uns da etwas Offtopic.

Wenn sie wirklich blau gemacht hat, dann Pech. Kann aber nicht bestätigen, ob sie dann nimmer zur Prüfung zugelassen wäre.

Warten wir mal was der Threadersteller genuaeres erzählt.

Geschrieben
Da steht nix von Therapie.

Bei dem einen der mir bekannten Fälle weiss der Arbeitgeber auch nicht, dass es sich bei den häufigen Kurzurlauben um Therapiemassnahmen handelt. Da ist das zwar ein bisschen anders gelagert: Der AG weiss nicht einmal, dass dieser AN sich in einer Therapiemassnahme befindet. Aber der Grund ist der selbe: Der AN will nicht, dass der Arbeitgeber etwas von seiner Krankheit erfährt.

Es geht den AG nun'mal nix an, welche Krankheit sein Mitarbeiter hat - und wo er die auskuriert. ...Sofern der nicht gerade wegen eines Fussleidens fehlt und gleichzeitig eine ausgedehnte Wanderung im Himalaya macht. ;) Natürlich wäre es geschickter, dem AG das Allernötigste dazu mitzuteilen, damit der gar nicht erst zu falschen Schlussgfolgerungen kommt.

Aber welche juristische Querverbindung es zwischen "Krankfeiern" und der Aberkennung der IHK-Prüfung gibt, das habe ich trotzdem noch nicht verstanden.

gruss, timmi

Geschrieben

Nur weil man arbeitsunfähig (krankgeschrieben) ist, heißt das noch lange nicht, dass man währenddessen nur daheim hocken darf. Allerdings muss man alles vermeiden, was eine schnelle Genesung verzögern könnte.

Ein verstauchtes Handgelenk spricht z.B. nicht zwingend gegen einen Kurzurlaub (solange man entsprechend vorsichtig ist) - die Heilung läuft normalerweise hier genauso schnell oder langsam ab wie da. Allerdings muss auch tatsächlich jede Belastung und jedes unnötig hohe Risiko einer weiteren Verletzung, welche die Heilung verzögert, vermieden werden. Eine anspruchsvolle Bergwanderung wäre also tabu. (erhöhtes Sturzrisiko; ggf. Abstützen mit der Hand nötig)

In diesem Zusammenhang wäre es evtl. interessant, aus welchem Grund diese Freundin krankgeschrieben war, sowie einige Details zu diesem Urlaub.

Hat sie sich jedoch bewusst für die Italienfahrt krankschreiben lassen, weil sie befürchten musste (oder sogar wusste), dass ihr der Chef keinen Urlaub gibt, dann ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Allerdings muss auch das für eine außerordentliche Kündigung erstmal nachgewiesen werden.

Die Freundin sollte sich möglichst schnell mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen, um keine wichtigen Fristen (Widerspruch) zu versäumen und ihr weiteres Vorgehen abzuklären.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie den schriftlichen Teil ihrer Abschlussprüfung schon abgelegt, der mündliche (praktische?) steht noch aus. Hat sie die Info, dass sie ohne Ausbildungsbetrieb ihre Prüfung nicht zuendebringen kann, von der IHK selbst bekommen, oder hat jemand anders (ihr Chef?) das so gesagt?

Geschrieben

Die genaueren Umstände wissen wir ja nicht.

wir bewegen uns da etwas Offtopic.

Zumal die eigentliche Frage lediglich war, ob man bei einer Kündigung durch die Prüfung gefallen ist. ;)

Geschrieben

Hat sie die Info, dass sie ohne Ausbildungsbetrieb ihre Prüfung nicht zuendebringen kann, von der IHK selbst bekommen, oder hat jemand anders (ihr Chef?) das so gesagt?

Laut Ihr hat die IHK gesagt, ist sie damit auch durch die Prüfung gefallen.

Postauffüller.

Geschrieben

Okay, ich formuliere diese Frage anders:

Hat sie diese Info direkt von der IHK, oder hat ihr jemand anders gesagt, dass die IHK gesagt habe, dass ... ?

Im letzteren Fall sollte sie selbst (oder evtl. ihr Anwalt) direkt bei der IHK anfragen, um sicherzugehen, dass sie nicht (absichtlich oder unabsichtlich) falsch informiert wurde und auf diese Weise womöglich ihre mündliche/praktische Prüfung verpasst.

Geschrieben
Zumal die eigentliche Frage lediglich war, ob man bei einer Kündigung durch die Prüfung gefallen ist. ;)

Meines Wissens NEIN. Es gibt ne Reihe Prüflinge, die nicht mehr in einem aktiven Ausbildungsverhältnis stehen. Gerne z.b. Durchfaller im zweiten Versuch.

Aber wenn sie sich von den Prüfungen wegen einer Krankheit abgemeldet haben sollte und wirklich in Urlaub war prügelt sie sich möglicherweise neben dem AG auch noch mit der Kammer rum. Nach meiner (persönlichen) Meinung ist jemand, der in Urlaub fahren kann, auch prüfungsfähig...

Und selbst als AG würde ich mich auch vea***** fühlen, wenn jemand mit gelben Zettel in Urlaub fährt. Ich möchte dann zumindest informiert werden ... was bei einem kleinen Team wie unserem selbstverständlich ist ;)

Geschrieben

Wenn man krank geschrieben ist, sollte man nichts machen, was die Genesung gefährdet.

Jetzt kommt es auf die Krankheit an, wegen der sie krank gemeldet wurde und ihre Tätigkeiten im Urlaub, ob die Kündigung berechtigt ist oder nicht!

Beispiel:

Wenn jemand auf dem Bau arbeitet und sich einen Arm gebrochen hat, kann er für ne Weile nicht arbeiten, wird also krank geschrieben.

Dennoch kann er aber einen Urlaub in der Sonne am Strand machen. Daran hindert ihn nichts.

Es ist allerdings nicht üblich, wenn man sich krank gemeldet hat, dann erst zu entscheiden, Urlaub zu machen.

Ein gängiger Fall ist aber, dass Urlaub beantragt wurde, es kurz vor Urlaubsantritt ist und man dann krank wird. Man lässt sich also für z. B. eine Woche krank schreiben. Der geplante Urlaub war aber 2 Wochen.

Also geht man krank geschrieben in den Urlaub und die 2. Woche, in der man immer noch im Urlaub ist, ist man gesund.

Beispiel:

Wenn man z. B. erkältet ist, macht man doch dennoch gerne mal einen Spatziergang an der frischen Luft, als durchgehend daheim im Bett zu hocken!

Allerdings geht es den Arbeitgeber nichts an, was man während seiner Krankheitstage macht. Auf der Krankmeldung für den Arbeitgeber steht ja schließlich auch nicht der Grund für die Krankheit drauf!

Allerdings hat die Kündigung nichts mit dem Durchfallen der Prüfung zu tun.

Man kann ja auch nach der Kündigung sich einen anderen Arbeitgeber suchen und dort die Ausbildung fortführen und die Ausbildung auch schlussendlich bestehen!

Es kann natürlich auch sein, dass sie durch die schriftliche Prüfung durchgefallen ist, aufgrund ihrer Leistungen in der Prüfung und dass dieses Ergebnis ganz unabhängig von der Kündigung zustande gekommen ist!

Geschrieben

Ich denke du hast wenig Chancen.

Du bist ein Stift ohne Abschluss und der Chef ist mistrauisch (Mit Grund, denn wenn du wirklich in Terapie warst, hättest du es sagen können bzw. müssen) Du soltest den Betriebsrat und notfalls das Arbeitsgericht sofort einschalten!!!

Ich denke du hast sehr gute Chancen die Ausbildung zu beenden (notfalls musst du dir eine andere Firma suchen), da sie es dir erstmal NACHWEISEN müssen und das kann dauern, zumindest solange bis du die Ausbildung fertig hast.

Naja ob dein AG (nach Ausbildung/Gericht) sich dann noch auf der Nase rumtanzen lassen wird ist fragwürdig, aber zumindest hast ne Ausbildung :-)

Geschrieben

Tja, wirklich dumm gelaufen. Mal ganz vom rechtlichen abgesehen: Für mich als Arbeitgeber wäre damit jegliche Grundlage für eine kollegiale Forführung der Ausbildung beendet. Wenn ich den Auszubildenden dann vom Gesetz her nicht "loswerden" kann muss ich ihn natürlich weiterbeschäftigen, gar keine Frage. Aber irgendwelche verantwortungsvollen Aufgaben würde dieser jenige garantiert nicht mehr bekommen. Ein solch asoziales Verhalten ist einfach nicht hinnehmbar.

Und als Auszubildender wüsste ich nicht, ob Abschlussprojekt unter diesen Bedingungen für mich das Ergebnis bringen kann, dass es bringen sollte, um für einen guten Abschluss zu reichen.

Die Frage ist dann natürlich in wie weit es dann für mich als Auszubildenden selber noch Sinn macht unter diesen Bediungen die Ausbildung fortzuführen. Wie sehr es innerhalb einer Firma zu Problemen kommen kann, auch wenn alles offiziell mit rechten Dinge zu geht, zeigen genügend Fälle von Mobbing.

Zurück zur Ursprungsfrage: Wenn die zuständige IHK sagt durchgefallen, dann ist das erstmal so. Auch hier gibt es natürlich rechtliche Mittel und Wege gegen diese Entscheidung anzugehen - aber auch hier stellt sich die Frage: Lohnt sich das? Habe ich die Hoffnung/Aussicht tatsächlich noch eine vernünftige Prüfung ablegen zu können? Das kann nur jeder für sich selber entscheiden.

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