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Krankengeld


Moeki

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Also meine Freundin ist schwanger und der errechnete Geburtstermin ist am 21.07.2005. Seit dem 08.06.05 ist sie im Schwangerschaftsschutz. Sie hat in den letzten Monaten immer pünktlich ihren normalen Lohn bekommen.

In der Zeit zwischen August und Anfang Juni war sie mehrmals krankgeschrieben, niemals zusammenhängend länger als 6 Wochen.

Nun hat sich wohl der Arbeitgeber bei der Krankenkasse erkundigt, ob es sich immer um die gleichen Diagnosen handelte. Diese wiederrum haben bei der Frauenärztin nachhgefragt.

Vorrausgesetzt, es waren unterschiedliche Diagnosen, müsste uns das ja nicht beunruhigen. Aber was, wenn es die gleichen waren? Müssen wir dann ggf. Geld zurückzahlen oder zieht der AG automatisch beim nächsten Lohn was ab? Ich habe nämlich gehört, dass man die Krankheitstage für die gleiche Diagnose pro Kalenderjahr zusammenzählen kann. Das wären in ihrem Fall dann deutlich über 6 Wochen. Aber was will man denn bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden tun? :eek

Die Schlüsser für die Krankschreibungen unterscheiden sich laut Arzthelferin, die wir heute kurz mal gefragt haben, einmal am Ende.

Vielen Dank für euren Rat.

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die diagnose wird ja immer mit einem buchstaben und einer zahl dargestellt. bei mir letztens irgend was mit D65O oder so ähnlich. und da man einen schein dem arbeitgeber überlässt und den anderen der krankenkasse, kann man schon erkennen obs die gleiche diagnose ist oder nicht. der AG darf aber die genaue diagnose nicht erfahren ...

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hi allezusammen.

also innerhalb eines Jahres darf man nicht mehr als 6 Wochen mit der gleichen Diagnose krankgeschrieben sein. Das ist aber schon länger so. Also für die gleiche Diagnose werden die Tage zusammengezählt.

Der AG erfährt diese Diagnose aber nicht mehr. Auf dem Abriss für Ihn steht sie auch nicht mehr drauf. nur auf dem etwas längeren Teil für die Krankenkasse.

Der AG darf schon bei der Kasse nachfragen ob die Zeiten die gleiche Diagnose haben. die KK wird ihm dies nur bestätigen oder verneinen. und eventuell die diagnose beim entsprechnden arzt nachfragen.

ich habe das spiel mit ner krankheit 1jahrlang durch. drum kenni ch mich leider aus. würde auf dieses wissen gern verzichten.

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Moin,

nur rein interessehalber: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es aber noch, oder auch nicht mehr? Mir war so, als wenn die Krankenkasse nach 6 Wochen Krankheit das Gehalt weiterzahlt (zumindest für einen bestimmten Zeitraum), oder ist das auch schon gestrichen worden?

Gruß froehlich

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es aber noch, oder auch nicht mehr? oder ist das auch schon gestrichen worden?

Lohnfortzahlung gibt es noch, muss aber ab dem 01.07.05 rein vom Arbeitnehmer finanziert werden. Der Arbeitgeber wird um 0,45% beim Krankenkassenbeitrag entlasstet, der Arbeitnehmer wird um 0,45% mehr belastet.

Die Paraität bei der Krankenkasse ist also ab nächstem Monat Geschichte.

Gruß Pönk

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Davon seh ich da nix.

ich schon: "Ab 01.07.2005 muss der Versicherte 0,9 Prozentpunkte mehr Krankenkassenbeitrag bezahlen. Davon entfallen 0,4 auf den Bereich Zahnersatz, 0,5 Prozentpunkte auf den Bereich Krankengeld. Die 0,9 Prozentpunkte werden nicht mit dem Arbeitgeber geteilt."

und weiter heißt es da:

"Im Gegenzug sollen die gesetzlichen Kassen ihre Beiträge ebenfalls ab Juli um 0,9 Prozentpunkte senken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann jeweils 0,45 Prozentpunkte weniger Beiträge. So entsteht für den Arbeitnehmer künftig eine Mehrbelastung von insgesamt 0,45 Prozentpunkten."

edit: achso ja: b2t

zum thema: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Lohnanspruch/laa08.htm

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die diagnose wird ja immer mit einem buchstaben und einer zahl dargestellt. bei mir letztens irgend was mit D65O oder so ähnlich. und da man einen schein dem arbeitgeber überlässt und den anderen der krankenkasse, kann man schon erkennen obs die gleiche diagnose ist oder nicht. der AG darf aber die genaue diagnose nicht erfahren ...

Nur mal so am Rande. Auf dem Wisch, den der Arbeitgeber bekommt ist die Diagnose nicht aufgeführt. Sie steht nur auf dem Wisch für die KK.

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also leute, ich hab lediglich versucht zu veranschaulichen, was pönk meinte, und ich denke er meinte genau das!

wenn er das nicht meinte, entschuldige ich mich und werd mich ne woche zurückziehen, da ich anscheinend meine konzentration in berlin gelassen haben muss unter diesen umständen...

ähnliche prozentzahlen und ähnliche inhalte sowie das vorkommen des wortes "lohnfortzahlung" wären dann zufall, und wie immer fällt ein armer drauf rein

hrhrhr, nich böse gemeint :e@sy

edit: "Regelung zur Lohnfortzahlung bei Krankheit

Der Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten, der ab dem 01.07.2005 erhoben wird, garantiert die Zahlung des Krankengeldes in der gleichen Form wie bisher. Die gesetzlichen Krankenkassen überweisen dem Versicherten das ihm zustehende Krankengeld, sobald die tarifliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgelaufen ist."

alle klarheiten beseitigt?

edit zum 2.: ich denke das missverständnis was hier auftrat ist, dass lohnfortzahlung und krankengeld nicht das gleiche ist. denn diese regelung betrifft das krankengeld und pönk dachte es betreffe die lohnfortzahlung.

nicht die lohnfortzahlung wird vom AN allein getragen sondern quasi das Krankengeld.

aber wie gesagt, mir gings nur darum zu veranschaulichen, was pönk im grunde meinte und von den zahlen her, hat er recht, der AN muss unterm Strich 0,45% draufzahlen, der AG wird um 0,45% entlastet.

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also leute, ich hab lediglich versucht zu veranschaulichen, was pönk meinte, und ich denke er meinte genau das!

Danke InfoFreak, ich meinte tatsächlich das Krankengeld, in meiner geistigen umnachtung habe ich irgendwie die Lohnfortzahlung mit dem Krankengeld durch einander gewürfelt.

Um das noch eindeutig klar zu stellen.

Die sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlt weiterhin der Arbeitgeber.

Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld, welches ab dem 01.07.05 rein vom Arbeitnehmer finanziert wird.

Sorry noch mal wegen der von mir gestiften Verwirrung.

Gruß Pönk

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