robertvenus Geschrieben 21. Juni 2005 Geschrieben 21. Juni 2005 Folgende Daten: Am 17. Juli ist mein Ausbildungsvertrag zu Ende. Ende August hab ich aber erst meine mündliche. Wahrscheinlich werde ich den schriftlichen Teil nicht bestanden haben (erfährt man in Berlin erst nach der mündlichen) Werde wohl nicht übernommen. Das würde ja bei mir heissen. Ab 18 Juli arbeitsende. *arbeitslos melden?? :confused: * Dann 1 Monat warten bis zur mündlichen. *was in der Zeit machen??* Dann wenn irgendwo nicht bestanden wieder zurück zur Firma und bis zur nächsten schriftlichen weiterarbeiten (Firma muss ja einen bis zur nächsten Prüfung übernehmen oder?). *wird sich sicher die Firma freuen wenn sich mich nach 1 Monat wieder übernehmen werden!!* Zitieren
mfehleisen Geschrieben 21. Juni 2005 Geschrieben 21. Juni 2005 Meines Wissens muss dich der Betrieb auf jeden Fall behalten, wenn Du die Prüfung wiederholen willst ... -Matthias Zitieren
robertvenus Geschrieben 21. Juni 2005 Autor Geschrieben 21. Juni 2005 und was ist mit der zeit zwischen juli und august? Zitieren
allesweg Geschrieben 21. Juni 2005 Geschrieben 21. Juni 2005 Siehe Gesetzestexte: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören. (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Zitieren
giftclown Geschrieben 22. Juni 2005 Geschrieben 22. Juni 2005 Jep, und der Antrag auf Verängerung des Ausbildungsverhältnisses erfolgt von Deiner Seite aus formlos. Meines Wissens reicht "Dein Verlangen" als Grund aus. Dein Schrieb: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte, mein Ausbildungsverhältnis um ein halbes Jahr zu verlängern. Mit freundlichen Grüßen AZUBI Der Arbeitgeber kann nur zustimmen. Selbst wenn Du ein zweites Mal um diese Verlängerung bittest: erstmal kein Problem Meine Erfahrung mit diesem Weg (etwas größeres Unternehmen): Personalabteilung bringt das auf den Weg, kümmert sich also um Abänderung Deines Ausbildungsvertrages (Dauer verändert sich) Abteilung (fachliche und disziplinarische Vorgesetzte im Besonderen) kann sich glücklich schätzen, daß sie ein halbes Jahr einen "vollausgebildeten" Mitarbeiter zum AZUBI-Tarif beschäftigt. Mach Dir keinen Kopf. Echt nicht. Gruß giftclown Zitieren
robertvenus Geschrieben 22. Juni 2005 Autor Geschrieben 22. Juni 2005 mir gehts nun noch um die frage ob ich erst nach der mündlichen wieder weiterarbeiten kann oder schon nach dem 17 juli? Zitieren
mpits Geschrieben 22. Juni 2005 Geschrieben 22. Juni 2005 normalerweise endet eine ausbildung mit dem tag der Abschlußprüfung und nie vorher (es sei denn du hast was geklaut ;-) ) Zitieren
bimei Geschrieben 22. Juni 2005 Geschrieben 22. Juni 2005 normalerweise endet eine ausbildung mit dem tag der Abschlußprüfung und nie vorher (es sei denn du hast was geklaut ;-) ) Normalerweise, ja. Du hast aber schon den von allesweg geposteten Paragraphen zur Beendigung gelesen und auch verstanden, oder? ;-) Zitieren
Nominator Geschrieben 22. Juni 2005 Geschrieben 22. Juni 2005 Ist natürlich eine dumme Situation kannst net mal im Betrieb bzw. IHK nachfragen wie das in deinem Fall abläuft? Zitieren
benji80 Geschrieben 23. Juni 2005 Geschrieben 23. Juni 2005 Wieso wird denn nicht einfach mal in der Personalabteilung nachgefragt ? Zitieren
robertvenus Geschrieben 27. Juni 2005 Autor Geschrieben 27. Juni 2005 das würde also rein rechtlich bedeuten. bis 17 juli arbeiten dann bis zur mündlichen frei und wenn dort nicht bestanden wieder zurück zur arbeit und bis zur nächsten prüfung weiter machen. also im falle falls es keine andere vereinbarung gibt. Zitieren
The_red_one Geschrieben 27. Juni 2005 Geschrieben 27. Juni 2005 Nö... in der Firma arbeiten/ lernen bis die Prüfung (komplett) bestanden ist (falls von dir gewünscht). Du hast da kein Monat frei! Du machst also solange deine "Prüfungsteile" durch, bis bestanden. Zitieren
robertvenus Geschrieben 27. Juni 2005 Autor Geschrieben 27. Juni 2005 Ok also muss ich meiner Firma mitteilen das ich bis ende der mündlichen bzw falls nicht bestanden bis zur nächsten prüfung weiter arbeiten will. Und die Firma muss also zusagen. eine kleine weitere Frage wäre von mir noch ob man nochmal Urlaubstage bekommt? die urlaubstage auf dem vertrag gelten ja nur für den zeitraum bis 17 juli. müßte doch also noch paar bekommen wenn ich länger arbeite oder? Zitieren
Manitu71 Geschrieben 27. Juni 2005 Geschrieben 27. Juni 2005 wenn du in einem halben Jahr wieder die Prüfung wiederholen mußt, steht dir anteilmäßig wieder Urlaub zu. Zitieren
robertvenus Geschrieben 27. Juni 2005 Autor Geschrieben 27. Juni 2005 sorry das ich nochmal schreibe aber hab ebend noch einen Termin-Fehler entdeckt. Am 24 August hab ich ja mündlichen Termin ABER am 20 August endet die Anmeldung für die kommende schriftliche Prüfung im November. :eek Zitieren
robertvenus Geschrieben 4. Juli 2005 Autor Geschrieben 4. Juli 2005 Aehmm irgendwie waren hier einige Aussagen scheinbar doch falsch. Ich hatte nochmal an die IHK geschrieben und von denen kam folgendes zurück: Nun zu Ihren Fragen: 1. Wenn Ihr Ausbildungsvertrag am 14.07.2005 endet, dann endet er auch am 14.07. Ihre Berufsausbildung endet mit dem Vertrag oder mit Bestehen der Abschlussprüfung, in Ihrem Fall mit dem Vertrag. Entweder gehen Sie umgehend zur Agentur für Arbeit und melden sich arbeitslos oder Sie schließen mit Ihrer Firma einen befristeten oder Praktikantenvertrag bis zum Termin von Präsentation/Fachgespräch. Falls Sie Ihre Prüfung nicht bestehen sollten, muss die Firma auf Ihr ausdrückliches Verlangen hin Sie bis zur nächsten Abschlussprüfung wieder übernehmen, längstenfalls für 1 Jahr. 2. Wenn Sie Ihre Prüfung nicht bestehen sollten, bekommen Sie von uns alle entsprechenden Unterlagen zugesandt und für Sie gilt dann ein entsprechender verlängertet Anmeldeschluss, meist der 15. September. 3. Ich wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg!! Zitieren
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