blade-runner Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 hallo, leute bin neu hier und hoffe mal, das richtige forum erwischt zu haben. folgendes liegt vor. mein kollege (ihk-abschlussprüfung am 8.6.05) und ich (ihk-abschlussprüfung am 16.6.05) wissen nicht, wie im moment die sachlage ist. fakt ist, die ausbildungsverträge sind ja mit bestehen der prüfung hinfällig. wir sitzen aber dennoch im moment beide jeden tag in der firma, werden allerdings nicht mit arbeiten belegt. nun würden wir gerne wissen, wie wir in dem fall nun vorgehen sollen, bzw. müssen. man hört ja so einiges, der eine sagt das is so und der andere sagt wieder genau das gegenteil. fakt ist weiterhin, das unser arbeitgeber nicht ausdrücklich gesagt hat, das wir nicht übernommen werden, daher kommen wir jeden tag zur arbeit. gefunden haben wir hierzu den "§17 Weiterarbeit" des BBiG. Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. nun ist die frage, ob man unsere reine "anwesenheit" schon als beschäftigung ansehen kann. wir haben auch mal etwas gelesen in foren bezüglich in der firma "gedultet" sein, wissen aber nicht, was es damit auf sich hat. desweiteren haben wir von der firma auch noch keinerlei papiere, wie ausbildunszeugnis, oder unsere sozialversicherungsausweise und die steuerkarte zurückerhalten. wenn uns hier jemand klarheit verschaffen kann, wie wir nun vorgehen sollen und was wir weiterhin machen können, wären wir echt froh. vielen dank im vorraus gruß blade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSun Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 uns wurde in der BS gesagt, dass entweder eine kündigung geschrieben und uns zukommen muss, oder das 3 monate(bin mir nicht sicher) vor beendigung der ausbildung ein übernamegespräch stattfinden muss... frag doch einfach mal bei euch in der personalabteilung nach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blade-runner Geschrieben 22. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 ein ausbildungsvertrag ist ein befristeter vertrag, dieser muss nicht gekündigt werden, der kündigt sich automatisch mit ablauf der ausbildung (ende der ausbildung steht ja auch im vertrag drin) oder mit bestehen der prüfung. von daher muss keine kündigung ausgesetzt werden. deswegen ja die fragerei, weil wir (mein kollege und ich) uns wohl im moment in einer extremen "grauzone" befinden. blade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSun Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 also bei uns wurde ne kündigung geschrieben... alle azubis haben eine bekommen und musste sogar den erhalt gegenzeichnen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boerger2000 Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Ich habe die Info, das der AG einen übernehmen muss, sollte man nach Ausbildungsende in die Firma gehen und dort was arbeiten muss. Und zwar unbefristet. Mal ne andere Frage. Wie sieht es denn bei euch mit Gehalt aus? Oder arbeitet ihr für umsonst? Was ist, wenn dir dein Laptop auf den Kopf fällt und du 10 Monate krank geschrieben wirst? Wenn du einen Vertrag hast, dann bist du versichert. Wenn nicht, dann ist das wohl fahrlässig von euch 2 und ihr müsst dafür selbst aufkommen... . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blade-runner Geschrieben 22. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 im zweifelsfall wären wir beide wohl übers AA versichert, da wir uns beide rechtzeitig "arbeitssuchend" gemeldet haben. das wäre also nicht das problem. blade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Was mir meine Ausbilder letztens erklärt haben ist dazu folgendes: Wenn man die Abschlussprüfung besteht ist, allseitsbekant, der Ausbildungsvertrag hinfällig. Hat mir niemand etwas gesagt von wegen "Keine Übernahme" oder "Kündigung" so kann ich am Tag darauf einfach in Betrieb gehn und da sitzen. Ich muss nichtmal was tun, ich muss nur den einen Tag da sein, dann ist das Arbeitsverhältnis begründet und ich habe einen Vertrag nach "durchschnittswerten eines normalen angestellten". Also wenn ihr die AP bestanden habt, einfach in Betrieb gehen, entweder sagt man euch dann: RAUS! und ihr seid raus oder man bemerkt es vllt garnicht oder so und ihr seit einen tag drin, dann habt ihr uach nen vertrag. am zweiten tag sollte man der perso bescheid sagen usw. das die eben bescheid wissen, was dagegen machen können sie nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Was mir meine Ausbilder letztens erklärt haben ist dazu folgendes: Wenn man die Abschlussprüfung besteht ist, allseitsbekant, der Ausbildungsvertrag hinfällig. Hat mir niemand etwas gesagt von wegen "Keine Übernahme" oder "Kündigung" so kann ich am Tag darauf einfach in Betrieb gehn und da sitzen. Ich muss nichtmal was tun, ich muss nur den einen Tag da sein, dann ist das Arbeitsverhältnis begründet und ich habe einen Vertrag nach "durchschnittswerten eines normalen angestellten". Also wenn ihr die AP bestanden habt, einfach in Betrieb gehen, entweder sagt man euch dann: RAUS! und ihr seid raus oder man bemerkt es vllt garnicht oder so und ihr seit einen tag drin, dann habt ihr uach nen vertrag. am zweiten tag sollte man der perso bescheid sagen usw. das die eben bescheid wissen, was dagegen machen können sie nicht. Das mit dem dann einfach "RAUS" is auch nicht, da ein monat vor ende der ausbildung eine kündigung geschrieben und ausgehändigt sein, aber den gesetzestext dazu kenn ich nich. Dazu sollte man besser beimi befragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LucyLoreley Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Wie jetzt?? Das heist wenn keine Kündigung vorliegt und ich nächste Woche Montag meine Prüfung bestehe heist das ich kann weiterarbeiten bzw. krieg dann auch kohle dafür??? Ich kann doch nicht einfach bleiben oder?? Also es wurde zwar noch nicht so direkt ausgesprochen das sie mich nicht übernehmen aber ich gehe davon zu 100 Prozent aus das ich nicht übernommen werde!! Nur bis jetzt ist noch nicht mal ne Kündigung da!! Ich glaub aber das viele Betriebe (zumindest meiner) gar nicht wissen das der Vertrag schon abläuft wenn man die Prüfungen bestanden hat auch wenn im Vertrag ein längeres Datum steht!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Ich kann doch nicht einfach bleiben oder?? Wahrscheinlich würde Dein Arbeitgeber schon sagen, daß Du gehen sollst, wenn er Dich nicht übernehmen will! Die Situation von bladerunner kann ich mir irgendwie nciht vorstellen - wissen Eure Vorgesetzten denn, daß Ihr noch da seid? as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Das mit dem dann einfach "RAUS" is auch nicht, da ein monat vor ende der ausbildung eine kündigung geschrieben und ausgehändigt sein, aber den gesetzestext dazu kenn ich nich. So einen Gesetzestext gibt es nicht, es gibt: § 21 BerBiRefG (BBiG) Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. und § 24 BerBiRefG (BBiG) Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Beides ist doch aussagekräftig genug. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoFreak Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. da hätt ich auch gleich noch ne frage: gilt so eine ausbildung wie bei handelsassistenten oder handelsfachwirten als stufenausbildung? sprich die leute machen 18 monate ausbildung zum/zur einhandelskaufmann/frau und danach weitere 18 monate zum handelsassistent bzw. handelsfachwirt. muss der vertrag nach 18 monaten verlängert werden, hat man irgendeinen kündigungsschutz und ist automatisch 3 jahre dabei. wohlbemerkt wird diese ausbildung immer als 3jährige ausbildung mit handelsassistents-abschluss announciert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blade-runner Geschrieben 22. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 § 24 BerBiRefG (BBiG) Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Beides ist doch aussagekräftig genug. das ist ja das problem....wir saßen ja nur rum in der firma. man hat uns ja keine arbeit zugeteilt. daher ja meine frage, ob die einfache anwesenheit ausreicht für ein unbefristetes arbeitsverhältnis. wir sind ja nach der prüfung einfach wieder hingegangen. uns hat niemand gesagt, dass wir doch bitte wieder gehen möchten. blade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 *fg* gabs nicht auch schon vor der Prüfung "arbeitslose" Tage? Ich nehme an, dass in den Verträgen bei euch Stunden stehen und nicht lines of code --> Abrechnung nach Zeit. Du warst da = Zeit ==> beschäftigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 wir saßen ja nur rum in der firma. man hat uns ja keine arbeit zugeteilt. Also ich verstehe das immer noch nicht so ganz. Vielleicht meinen Deine Vorgesetzen, daß Du bis zum Vertragsende bleiben mußt? Oder sie erwarten, daß Du Dich selbständig in den Bereibsabluf eingliederst? Was sagen sie denn "Guten Morgen" und "Auf Wiedersehen" oder was? Man muß doch irgendwie ablesen können, wie es weitergehen könnte, wenn Du schon nicht einfach fragst?! as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blade-runner Geschrieben 23. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 hat sich dann wohl nun eh erledigt. uns wurde gestern nahegelegt unseren arbeitsplatz zu räumen. somit sind wir dann wohl beide ohne arbeit. naja **** happens. trotzdem danke für die schnelle hilfe. blade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurstwasser Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 hast du es immernochnicht verstanden! sobald du nach der Prüfung einen tag im betrieb anwesend warst udn dir vorher nicht mitgeteilt wurde, das schluß ist, dann bist du fristlos ÜBERNOMMEN! du musst deinen arbeitsplatz weder räumen noch sonstwas! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 bei dir greifen jetzt die Regelungen für eine ordentliche Kündigung. Ein Versäumnis deines AGs, da er die Rechtlsage wohl nicht wirklich kennt :eek :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 bei dir greifen jetzt die Regelungen für eine ordentliche Kündigung. Ein Versäumnis deines AGs, da er die Rechtlsage wohl nicht wirklich kennt :eek :uli Das mit der Rechtslage ist so eine Sache, da kann wohl nur ein Anwalt genaue Infos geben. Denn er hat doch geschrieben das die beiden zwar in der Firma waren aber keine Arbeit erhalten und nur rumgesessen haben...... Und ich habe auch schon gehört/gelesen das der Vertrag erst dann losgeht wenn man wirklich Arbeit vom Chef erhalten hat..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 also ich würde mich da mal sicherlich mit dem Betriebsrat oder gar einem Anwalt (wenn man Arbeitsrechtsschutz hat) in Verbindung setzen und auf §622 BGB verweisen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blade-runner Geschrieben 23. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 Das mit der Rechtslage ist so eine Sache, da kann wohl nur ein Anwalt genaue Infos geben. Denn er hat doch geschrieben das die beiden zwar in der Firma waren aber keine Arbeit erhalten und nur rumgesessen haben...... Und ich habe auch schon gehört/gelesen das der Vertrag erst dann losgeht wenn man wirklich Arbeit vom Chef erhalten hat..... eben, daher hatte ich ja gefragt, wie das mit der rechtslage aussieht...ob die alleinige anwesenheit ausreicht, um ein beschäftigungsverhältnis zu begründen oder eben nicht. blade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Warfox Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 Diese Kündigung würde ich aber nun nicht mit Rechtsmitteln erstreiten, da sich dies wohl negativ im arbeitszeugniss auswirkt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 Ich glaube, die Kündigung will alleine schon die Agentur sehen, da Sie dadurch wieder nen paar Euros spart, falls das Arbeitsverhältnis begründet war. Es geht auch gar nicht um neue Aufgaben vom Chef, es reicht auch schon wenn man irgendeine alte Aufgabe fertigstellen sollte und wenn dies nur 5 min. gedauert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurstwasser Geschrieben 23. Juni 2005 Teilen Geschrieben 23. Juni 2005 eben, und du hast ja selsbt gesagt dasdu angewiesen wurdest deinen schreibtisch zu räumen (aufräumen) das is doch arbeit *G* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 24. Juni 2005 Teilen Geschrieben 24. Juni 2005 Da ihr ja nun glücklich arbeitslos seid vielleicht ein Tipp für die nächste Ausbildung, den auch alle anderen gerne beherziegen dürfen: Es ist wirklich nicht schwer, sobald man den Termin für die letzte Prüfung hat (wo dann ja auch bestanden/nicht besteanden mitgeteilt wird) mal zum Chef zu gehen und Klartext zu verlangen. Als Chef würde ich das von einem Auszubildenden mit auch nur minimalem Interesse an einer Übernahme sogar zwingend erwarten. Und was die Anwesenheit angeht: Gibt ne Menge Firmen wo es üblich ist, dass Mitarbeiter auch ihre Freizeit dort verbringen, z.B. weil ausdrücklich erlaubt ist den Arbeitsrechner und dessen Internetzugang auch privat zu nutzen. So habe ich hier schon manchen Abend mit Einladungskarten drucken, Internetsurfen etc pp. verbracht. Ich habe mir dafür keine Überstunden aufschreiben dürfen (nicht erstaunlich, oder?) und somit war meine Anwesenheit nicht automatisch = Arbeitszeit. Erst wenn dann jemand sagt: "kannst du noch mal schnell..." (was meist lange dauert, ist aber egal wie lange) ist es plötzlich Arbeitszeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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