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ausbildung zuende, aber keine klare aussage seitens des arbeitgebers


blade-runner

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hallo, leute

bin neu hier und hoffe mal, das richtige forum erwischt zu haben.

folgendes liegt vor.

mein kollege (ihk-abschlussprüfung am 8.6.05) und ich (ihk-abschlussprüfung am 16.6.05) wissen nicht, wie im moment die sachlage ist.

fakt ist, die ausbildungsverträge sind ja mit bestehen der prüfung hinfällig. wir sitzen aber dennoch im moment beide jeden tag in der firma, werden allerdings nicht mit arbeiten belegt. nun würden wir gerne wissen, wie wir in dem fall nun vorgehen sollen, bzw. müssen. man hört ja so einiges, der eine sagt das is so und der andere sagt wieder genau das gegenteil.

fakt ist weiterhin, das unser arbeitgeber nicht ausdrücklich gesagt hat, das wir nicht übernommen werden, daher kommen wir jeden tag zur arbeit.

gefunden haben wir hierzu den "§17 Weiterarbeit" des BBiG.

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

nun ist die frage, ob man unsere reine "anwesenheit" schon als beschäftigung ansehen kann. wir haben auch mal etwas gelesen in foren bezüglich in der firma "gedultet" sein, wissen aber nicht, was es damit auf sich hat.

desweiteren haben wir von der firma auch noch keinerlei papiere, wie ausbildunszeugnis, oder unsere sozialversicherungsausweise und die steuerkarte zurückerhalten.

wenn uns hier jemand klarheit verschaffen kann, wie wir nun vorgehen sollen und was wir weiterhin machen können, wären wir echt froh.

vielen dank im vorraus

gruß

blade

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uns wurde in der BS gesagt, dass entweder eine kündigung geschrieben und uns zukommen muss, oder das 3 monate(bin mir nicht sicher) vor beendigung der ausbildung ein übernamegespräch stattfinden muss...

frag doch einfach mal bei euch in der personalabteilung nach

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ein ausbildungsvertrag ist ein befristeter vertrag, dieser muss nicht gekündigt werden, der kündigt sich automatisch mit ablauf der ausbildung (ende der ausbildung steht ja auch im vertrag drin) oder mit bestehen der prüfung.

von daher muss keine kündigung ausgesetzt werden. deswegen ja die fragerei, weil wir (mein kollege und ich) uns wohl im moment in einer extremen "grauzone" befinden.

blade

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Ich habe die Info, das der AG einen übernehmen muss, sollte man nach Ausbildungsende in die Firma gehen und dort was arbeiten muss. Und zwar unbefristet.

Mal ne andere Frage. Wie sieht es denn bei euch mit Gehalt aus? Oder arbeitet ihr für umsonst?

Was ist, wenn dir dein Laptop auf den Kopf fällt und du 10 Monate krank geschrieben wirst? Wenn du einen Vertrag hast, dann bist du versichert. Wenn nicht, dann ist das wohl fahrlässig von euch 2 und ihr müsst dafür selbst aufkommen... .

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Was mir meine Ausbilder letztens erklärt haben ist dazu folgendes:

Wenn man die Abschlussprüfung besteht ist, allseitsbekant, der Ausbildungsvertrag hinfällig.

Hat mir niemand etwas gesagt von wegen "Keine Übernahme" oder "Kündigung" so kann ich am Tag darauf einfach in Betrieb gehn und da sitzen. Ich muss nichtmal was tun, ich muss nur den einen Tag da sein, dann ist das Arbeitsverhältnis begründet und ich habe einen Vertrag nach "durchschnittswerten eines normalen angestellten".

Also wenn ihr die AP bestanden habt, einfach in Betrieb gehen, entweder sagt man euch dann: RAUS! und ihr seid raus

oder

man bemerkt es vllt garnicht oder so und ihr seit einen tag drin, dann habt ihr uach nen vertrag. am zweiten tag sollte man der perso bescheid sagen usw. das die eben bescheid wissen, was dagegen machen können sie nicht.

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Was mir meine Ausbilder letztens erklärt haben ist dazu folgendes:

Wenn man die Abschlussprüfung besteht ist, allseitsbekant, der Ausbildungsvertrag hinfällig.

Hat mir niemand etwas gesagt von wegen "Keine Übernahme" oder "Kündigung" so kann ich am Tag darauf einfach in Betrieb gehn und da sitzen. Ich muss nichtmal was tun, ich muss nur den einen Tag da sein, dann ist das Arbeitsverhältnis begründet und ich habe einen Vertrag nach "durchschnittswerten eines normalen angestellten".

Also wenn ihr die AP bestanden habt, einfach in Betrieb gehen, entweder sagt man euch dann: RAUS! und ihr seid raus

oder

man bemerkt es vllt garnicht oder so und ihr seit einen tag drin, dann habt ihr uach nen vertrag. am zweiten tag sollte man der perso bescheid sagen usw. das die eben bescheid wissen, was dagegen machen können sie nicht.

Das mit dem dann einfach "RAUS" is auch nicht, da ein monat vor ende der ausbildung eine kündigung geschrieben und ausgehändigt sein, aber den gesetzestext dazu kenn ich nich. Dazu sollte man besser beimi befragen.

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Wie jetzt??

Das heist wenn keine Kündigung vorliegt und ich nächste Woche Montag meine Prüfung bestehe heist das ich kann weiterarbeiten bzw. krieg dann auch kohle dafür???

Ich kann doch nicht einfach bleiben oder??

Also es wurde zwar noch nicht so direkt ausgesprochen das sie mich nicht übernehmen aber ich gehe davon zu 100 Prozent aus das ich nicht übernommen werde!! Nur bis jetzt ist noch nicht mal ne Kündigung da!!

Ich glaub aber das viele Betriebe (zumindest meiner) gar nicht wissen das der Vertrag schon abläuft wenn man die Prüfungen bestanden hat auch wenn im Vertrag ein längeres Datum steht!!

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Ich kann doch nicht einfach bleiben oder??

;) Wahrscheinlich würde Dein Arbeitgeber schon sagen, daß Du gehen sollst, wenn er Dich nicht übernehmen will!

Die Situation von bladerunner kann ich mir irgendwie nciht vorstellen - wissen Eure Vorgesetzten denn, daß Ihr noch da seid?

as-sassin

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Das mit dem dann einfach "RAUS" is auch nicht, da ein monat vor ende der ausbildung eine kündigung geschrieben und ausgehändigt sein, aber den gesetzestext dazu kenn ich nich.

So einen Gesetzestext gibt es nicht, es gibt:

§ 21 BerBiRefG (BBiG) Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

und

§ 24 BerBiRefG (BBiG) Weiterarbeit

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Beides ist doch aussagekräftig genug.

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(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

da hätt ich auch gleich noch ne frage: gilt so eine ausbildung wie bei handelsassistenten oder handelsfachwirten als stufenausbildung?

sprich die leute machen 18 monate ausbildung zum/zur einhandelskaufmann/frau und danach weitere 18 monate zum handelsassistent bzw. handelsfachwirt. muss der vertrag nach 18 monaten verlängert werden, hat man irgendeinen kündigungsschutz und ist automatisch 3 jahre dabei.

wohlbemerkt wird diese ausbildung immer als 3jährige ausbildung mit handelsassistents-abschluss announciert.

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§ 24 BerBiRefG (BBiG) Weiterarbeit

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Beides ist doch aussagekräftig genug.

das ist ja das problem....wir saßen ja nur rum in der firma. man hat uns ja keine arbeit zugeteilt. daher ja meine frage, ob die einfache anwesenheit ausreicht für ein unbefristetes arbeitsverhältnis. wir sind ja nach der prüfung einfach wieder hingegangen. uns hat niemand gesagt, dass wir doch bitte wieder gehen möchten.

blade

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wir saßen ja nur rum in der firma. man hat uns ja keine arbeit zugeteilt.

Also ich verstehe das immer noch nicht so ganz. Vielleicht meinen Deine Vorgesetzen, daß Du bis zum Vertragsende bleiben mußt? Oder sie erwarten, daß Du Dich selbständig in den Bereibsabluf eingliederst?

Was sagen sie denn "Guten Morgen" und "Auf Wiedersehen" oder was?

Man muß doch irgendwie ablesen können, wie es weitergehen könnte, wenn Du schon nicht einfach fragst?!

as-sassin

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bei dir greifen jetzt die Regelungen für eine ordentliche Kündigung.

Ein Versäumnis deines AGs, da er die Rechtlsage wohl nicht wirklich kennt :eek :uli

Das mit der Rechtslage ist so eine Sache, da kann wohl nur ein Anwalt genaue Infos geben.

Denn er hat doch geschrieben das die beiden zwar in der Firma waren aber keine Arbeit erhalten und nur rumgesessen haben......

Und ich habe auch schon gehört/gelesen das der Vertrag erst dann losgeht wenn man wirklich Arbeit vom Chef erhalten hat.....

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Das mit der Rechtslage ist so eine Sache, da kann wohl nur ein Anwalt genaue Infos geben.

Denn er hat doch geschrieben das die beiden zwar in der Firma waren aber keine Arbeit erhalten und nur rumgesessen haben......

Und ich habe auch schon gehört/gelesen das der Vertrag erst dann losgeht wenn man wirklich Arbeit vom Chef erhalten hat.....

eben, daher hatte ich ja gefragt, wie das mit der rechtslage aussieht...ob die alleinige anwesenheit ausreicht, um ein beschäftigungsverhältnis zu begründen oder eben nicht.

blade

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Ich glaube, die Kündigung will alleine schon die Agentur sehen, da Sie dadurch wieder nen paar Euros spart, falls das Arbeitsverhältnis begründet war.

Es geht auch gar nicht um neue Aufgaben vom Chef, es reicht auch schon wenn man irgendeine alte Aufgabe fertigstellen sollte und wenn dies nur 5 min. gedauert hat.

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Da ihr ja nun glücklich arbeitslos seid vielleicht ein Tipp für die nächste Ausbildung, den auch alle anderen gerne beherziegen dürfen: Es ist wirklich nicht schwer, sobald man den Termin für die letzte Prüfung hat (wo dann ja auch bestanden/nicht besteanden mitgeteilt wird) mal zum Chef zu gehen und Klartext zu verlangen. Als Chef würde ich das von einem Auszubildenden mit auch nur minimalem Interesse an einer Übernahme sogar zwingend erwarten.

Und was die Anwesenheit angeht: Gibt ne Menge Firmen wo es üblich ist, dass Mitarbeiter auch ihre Freizeit dort verbringen, z.B. weil ausdrücklich erlaubt ist den Arbeitsrechner und dessen Internetzugang auch privat zu nutzen. So habe ich hier schon manchen Abend mit Einladungskarten drucken, Internetsurfen etc pp. verbracht. Ich habe mir dafür keine Überstunden aufschreiben dürfen (nicht erstaunlich, oder?) und somit war meine Anwesenheit nicht automatisch = Arbeitszeit. Erst wenn dann jemand sagt: "kannst du noch mal schnell..." (was meist lange dauert, ist aber egal wie lange) ist es plötzlich Arbeitszeit.

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