sn82 Geschrieben 28. Juni 2005 Teilen Geschrieben 28. Juni 2005 Hallo, ich wollte gern wissen wann man die Ausbildung (Fachinformatikerin) abgeschlossen hatt (ich geh mal davon aus das ich die Prüfung bestehen werde). Zur Zeit bin ich im 2 Lehrjahr (ab September im 3.) Ich hab gehört das man mit der Ausbildung fertig ist wenn man das Facharbeiterzeugnis ausgehändigt bekommt. Ist das richtig? Und wann ist es etwas? Ich müsste es wissen, da ich nach der Ausbildung ins Ausland gehe und angeben muss wann ich dort anfange. Danke sn82 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spooky23 Geschrieben 28. Juni 2005 Teilen Geschrieben 28. Juni 2005 Hallo, ich wollte gern wissen wann man die Ausbildung (Fachinformatikerin) abgeschlossen hatt (ich geh mal davon aus das ich die Prüfung bestehen werde). Zur Zeit bin ich im 2 Lehrjahr (ab September im 3.) Ich hab gehört das man mit der Ausbildung fertig ist wenn man das Facharbeiterzeugnis ausgehändigt bekommt. Ist das richtig? Und wann ist es etwas? Ich müsste es wissen, da ich nach der Ausbildung ins Ausland gehe und angeben muss wann ich dort anfange. Danke sn82 du bist mit der ausbildung fertig, sobald dir die prüfer nach der mündlichen prüfung das zeugnis überreichen, also bei mir wars so, das ich sofort nach der mündl. die unterlagen bekommen habe und somit fertig war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Juni 2005 Teilen Geschrieben 28. Juni 2005 § 21 BeBiRefG (BBiG) Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) [...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. Juni 2005 Teilen Geschrieben 28. Juni 2005 Ich müsste es wissen, da ich nach der Ausbildung ins Ausland gehe und angeben muss wann ich dort anfange. Das dürfte etwas schwierig sein. Du hast ja noch keine Ahnung wann Du zur mündlichen Prüfung eingeladen wirst. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etreu Geschrieben 28. Juni 2005 Teilen Geschrieben 28. Juni 2005 Im Anschluss an deine mündliche Prüfung erfährst du, ob du bestanden hast. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dich dann arbeitssuchend nennen. Bei gab es das Zeugnis erst später per Post. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 28. Juni 2005 Teilen Geschrieben 28. Juni 2005 Im Anschluss an deine mündliche Prüfung erfährst du, ob du bestanden hast. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dich dann arbeitssuchend nennen. Fängst du erst an, eine Arbeitsstelle zu suchen, wenn du die Prüfung hinter dir hast? Die Pflicht zur frühzeitigen Meldung als arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit entfällt zwar bei Ausbildungsverträgen; suchen sollte man aber dennoch frühzeitig, damit man sich möglichst nicht (oder nur für kurze Zeit) arbeitslos melden braucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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