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Betrug - was würdet ihr machen


merenda

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sofort zum Chef laufen und alles erzählen...hm...k/a ...erinnert mich an Mensche mit Down-Syndrom...( :( hallo chef habe eine schraube gefunden...hallo chef warum geht mein kollege ****en... )

Und Dein Posting erinnert mich an Klischees, Intoleranz und die Vorurteile, die manche Menschen haben. :rolleyes:

Ich finde es nicht gerade clever, seine Doku so aus dem Internet zu kopieren, daß man das Original offensichtlich bei zufälliger Recherche findet und jemanden, der so weniger clever ist, wollte ich nicht als Kollegen haben (genau wie jemanden, der Menschen mit Behinderung als lustiges Beispiel mißbraucht :pssst:) - ich würde dem Chef das Ergebnis vorlegen oder vielleicht den "Kopierer" vorher mal darauf ansprechen, wenn zu erwarten wäre, daß es eine logische Erklärung gibt.

as-sassin

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jaja, melden macht frei, latrinenputzen, ja ja

was ist denn jetzt rausgekommen bei der Sache???

Was hat dein Chef denn dazu gesagt?

Ich hätte das spätestens 5 Minuten später bei meinem Auftraggeber liegen.

Wie gesagt, mein Chef ist heute nicht da. Es kann sein das er gegen später noch mal kommt. Sonst morgen.

Gruß

Merenda

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Ich kann mir schon vorstellen, dass Mein Cheff das machen wird ...

Er hat vorhin noch angerufen, dass er heut noch vorbei schaut. Aber ich weiß nicht wie lange ich noch da bin. Wenn er früher kommt, dann werde ich ihn mal gleich drauf ansprechen.

Gruß

Merenda

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Ich denke nicht, dass man das unbedingt der IHK melden soll. Wenn er wirklich kopiert hat und der PA es nicht mitbekommen hat, hat er halt glück gehabt, aber warum sollte man ihm jetzt im nachhinein das Leben noch zusätzlich schwer machen?
Du meinst also (falls die Projektarbeit wirklich nicht von ihm stammen sollte), dass er mit seinem Betrug durchkommen sollte und somit vielleicht auch noch andere dazu motivieren sollte, seinem Beispiel zu folgen?

Also ich sehe das anders. Wer wissentlich betrügt, muss damit rechnen, dass es rauskommt und dann auch mit den Konsequenzen leben. Das hätte er sich einfach vorher überlegen müssen. Egal welche Gründe er dafür hatte - diese sind irrelevant. Und hier geht es ja nicht nur um den Job und das Geld, sondern auch um seine Seriösität. Er hat es einfach nicht verdient die Bezeichung Fachinformatiker zu tragen.

Es sieht ganz so aus, als würde er den Job nicht bekommen, der ihm eigentlich schon zugesagt wurde, das ist schon ärgerlich. Natürlich hätte er sich das ganze selbst eingebrockt. Aber es gibt einige, die sich auch während dem Abschlussprojekt helfen lassen und dies nicht dokumentieren.
Helfen lassen und was 1:1 kopieren ist aber noch ein himmelweiter Unterschied! Ich weiss auch, dass es genug FIs gibt, die bei ihrer Projektarbeit auf die Hilfe anderer zurückgreifen oder sich teilweise auch ganze Teile des Projektes von anderen programmieren lassen oder aus dem Netz ziehen. Das ist auch nicht grad die feine englische Art, aber diejenigen erbringen zumindest noch einen gewissen Eigenanteil.

Wenn er den Job nicht bekommt weil er betrogen hat, dann finde ich das mehr als nur fair.

Sollte ich mal Cheffe sein und ich finde heraus, dass es wirklich der Fall war, dass jemand sich bei mir mit ner kopierten Abschlussdoku bewirbt würde ich ihn wahrscheinlich nicht einstellen aber ihm nicht noch das Leben zur Hölle machen.[...]
Es gibt schon viel zu viele Leute die sich einfach so durchmogeln und den Ruf des Fachinformatikers durch Inkompetenz in Verruf bringen. Das hat nichts mit ihm sein Leben zur Hölle machen oder mit "verpetzen", sondern einfach mit Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Glaubwürdigkeit und Moralverständnis zu tun. Wer sich den Titel des Fachinformatikers erschleicht, dem gehört dieser Titel wieder aberkannt. Und wer so dreist ist und sich einfach dem geistigen Eigentum eines anderen bemächtigt und das als sein eigenes Werk ausgibt, der hat es verdient, dass er dafür zur Verantwortung gezogen wird.

Jeder darf natürlich seine eigene Meinung dazu haben und falls du mal in der Situation sein solltest, kannst du reagieren wie du es für richtig hältst. Ich hasse solche Betrüger jedenfalls und nur weil die IHK an seinem Ort das beim Projekt nicht bemerkt hat, spricht ihn das nicht von den KOnsequenzen seiner Handlung frei.

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Also, ich fasse mal zusammen:

- Es hat sich ein fertiger FISI beworben, der als Anhang eine nicht selber angefertigte Doku beigefügt hat

- Das Datum des erstellten Artikels und das Datum der Doku sind nicht gleich und ein anderer Autor, wie Merenda festgestellt hat

Also ist es sehr wahrscheinlich ein Kopieren/Abschreiben gewesen.

Aus meiner Sicht wäre noch interessant, ob er diese Doku auch als Abschlussprojekt abgegeben hat oder nur zum Zweck der Bewerbung sich eine Doku besorgt hat (weil vielleicht dieses Aufgabengebiet gefordert ist???).

Jedenfalls bleibt es ein Betrug, zumindest gegenüber Deinem Chef bzw. der Firma.

Wenn er die Prüfung schon abgelegt hat und die IHK diesen vermeintlichen Betrug nicht aufgedeckt hat, dann weiss ich nicht, ob man den Abschluß nachträglich als ungültig erklären kann.

Vorausgesetzt er hat die Doku als Abschlussprojekt eingereicht und er versucht jetzt zum 2. Mal damit durchzukommen, finde ich es sehr sehr dreist ;)

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Aber anders Seits, kann das auch sein, dass es jetzt verjährt ist ?!

Ich meine er ist schon seit 2 Jahren Fertig.

meines Wissens nach gibt es da keine Verjährung. Zumindestens wär sie seitdem ich hier bin noch nie aufgetaucht :)

also auch wenns nach 5 Jahren noch wäre, müßte er um seinen Titel fürchten.

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Ich denke nicht, dass man das unbedingt der IHK melden soll. Wenn er wirklich kopiert hat und der PA es nicht mitbekommen hat, hat er halt glück gehabt, aber warum sollte man ihm jetzt im nachhinein das Leben noch zusätzlich schwer machen?

Weil man als Betrüger (ich unterstelle das jetzt mal nach den ganzen Postings hier) kein leichtes Leben verdient hat? Sorry, andere haben richtig für ihre Projektarbeit geschuftet und haben ein schweres Leben. Warum soll man es dem Typ jetzt leicht machen? Ginge es nur um den Unterschleif bei der IHK würde ich jetzt sagen: "OK, hat er Glück gehabt". Aber wie man an der Bewerbung sieht, ist er ja seitdem nicht reifer und ehrlicher geworden. Und das gehört nun mal bestraft. Er hat sich die Suppe ja selber eingebrockt.

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Dass der Bewerber große Teile seiner Projektdoku allem Anschein nach aus einer Fachzeitschrift kopiert hat, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass er fachlich, bzw. speziell vom Projektthema nicht viel drauf hat. Möglicherweise hatte er auch Probleme, das, was er erklären wollte, in eine verständliche Form zu bringen, oder aber er war einfach nur faul?

(Allerdings sind seine Fähigkeiten anhand der Projektdoku nicht nachvollziehbar, da diese ja nur teilweise aus seiner Feder stammt.)

Das ändert allerdings nichts daran, dass das Kopieren gegen mehrere Gesetze und Vorschriften verstößt, und er somit auch die Konsequenzen tragen muss.

Wie ich weiter oben schon begründet habe, halte ich bei solch einem Betrug eine Verjährungsfrist von 10 Jahren für sehr wahrscheinlich, so dass ihm nun die Aberkennung seines Facharbeiterabschlusses drohen dürfte.

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Doch doch also eine verjährung gibt es, das steht in der Persönlichen erklärung....

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass bei einer Täuschungshandlung, die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden kann. Das gleiche gilt bei einer innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschung
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1) weiss keiner ob diese Doku seine Abschlussdoku war.

2) Vertrag ist Vertrag, ob er ********en hat bei seiner Prüfung kann hier von den anwesenden nicht geklärt werden und ist ffür die Einstellung absolut unwichtig.

Es steht nicht im Vertrag, dass wir nur die Leute einstellen, die die Prüfung bestanden haben.

3) Ihn bei der IHK zu melden halte ich für total assozial, Morlaapostel ist keiner von uns. selsbt wenn es sich um geklaute software,mp3 handelt, würden viele schon pauschal strafen erhalten

bevor du etwas unternimmst frage ihn zunächst persönlich was da sache ist.

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Doch doch also eine verjährung gibt es, das steht in der Persönlichen erklärung....

In meiner Persönlichen Erklärung stand das nicht drin. Die ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Hier gelten wohl eher die gesetzlichen Regelungen. Leider bin ich nicht informiert, wie es laut Gesetz aussieht.

Ich meine aber, dass soetwas nicht verjährt. So weit ich mich erinnern kann, kann z.B. ein Doktortitel auch nach 40 Jahren noch aberkannt werden. Ähnlich wird es sich wahrscheinlich mit Berufstiteln verhalten, die man sich durch Betrug erschlichen hat.

Bimei weiß da aber bestimmt besser bescheid.

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1) weiss keiner ob diese Doku seine Abschlussdoku war.

2) Vertrag ist Vertrag, ob er ********en hat bei seiner Prüfung kann hier von den anwesenden nicht geklärt werden und ist ffür die Einstellung absolut unwichtig.

Es steht nicht im Vertrag, dass wir nur die Leute einstellen, die die Prüfung bestanden haben.

3) Ihn bei der IHK zu melden halte ich für total assozial, Morlaapostel ist keiner von uns. selsbt wenn es sich um geklaute software,mp3 handelt, würden viele schon pauschal strafen erhalten

bevor du etwas unternimmst frage ihn zunächst persönlich was da sache ist.

1) wer lesen kann ist klar im vorteil

2) vertrag ist nichtig wegen arglistiger täuschung

3) als moralapostel spielt sich hier keiner auf.

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1) weiss keiner ob diese Doku seine Abschlussdoku war.

2) Vertrag ist Vertrag, ob er ********en hat bei seiner Prüfung kann hier von den anwesenden nicht geklärt werden und ist ffür die Einstellung absolut unwichtig.

Es steht nicht im Vertrag, dass wir nur die Leute einstellen, die die Prüfung bestanden haben.

3) Ihn bei der IHK zu melden halte ich für total assozial, Morlaapostel ist keiner von uns. selsbt wenn es sich um geklaute software,mp3 handelt, würden viele schon pauschal strafen erhalten

bevor du etwas unternimmst frage ihn zunächst persönlich was da sache ist.

1. richtig

2. Falsch. Das kommt auf die vertragliche Formulierung an. Wieso redest du von "wir"? Arbeitest du in der Firma des Threaderstellers, dass du weißt wie deren Verträge aussehen?!

3. Ich halte es keinesfalls für asozial. Das hat nichts mit Moralapostel oder nicht zu tun. Hier geht es eventuell um Betrug.

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2) vertrag ist nichtig wegen arglistiger täuschung

jaja is klar. Verträge sind nicht nichtig wegen arglistiger Täuschung sondern anfechtbar § 123 Abs. 1 BGB

und eines ist noch besonders wichtig :

Ist die Frage unzulässig, liegt in der wahrheitswidrigen Erklärung keine arglistige Täuschung. „Recht zur Lüge“ --> eine Doku ist nicht pflicht daher kann man ableiten, dass das einsenden von falschen unterlagen, die nicht wichtig sind, rechtens ist ...

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2) Vertrag ist Vertrag, ob er ********en hat bei seiner Prüfung kann hier von den anwesenden nicht geklärt werden und ist ffür die Einstellung absolut unwichtig.

Es steht nicht im Vertrag, dass wir nur die Leute einstellen, die die Prüfung bestanden haben.

Doch, eine bewusste falsche Angabe (vor allem, in diesem Fall) ist durchaus wichtig für die Anstellung und ein Grund zur Auflösung des Arbeitsvertrages, bzw. zur fristlosen Kündigung.

3) Ihn bei der IHK zu melden halte ich für total assozial, Morlaapostel ist keiner von uns. selsbt wenn es sich um geklaute software,mp3 handelt, würden viele schon pauschal strafen erhalten

Oh, das Melden an die IHK ist also assozial? Dann ist wohl Unterschleif und Betrug ein Zeichen von hoher Sozialkompetenz? Sorry, aber irgendwo hört es auf. Viele hier haben Probleme einen Job zu finden und da wirst Du wohl kaum Verständnis für einen Betrüger finden. Und es geht hier nicht um geklaute Software oder mp3s...

Ist die Frage unzulässig, liegt in der wahrheitswidrigen Erklärung keine arglistige Täuschung. „Recht zur Lüge“ --> eine Doku ist nicht pflicht daher kann man ableiten, dass das einsenden von falschen unterlagen, die nicht wichtig sind, rechtens ist ...

Es geht nicht um unzulässige Fragen. Er wurde ja nicht um eine Doku gebeten, oder? Wenn er freiwillig eine Arbeitsprobe abgibt und dabei betrügt dann hat er eben Pech gehabt... Das Recht zur fristlosen Kündigung oder Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung bleibt jedenfalls.

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jaja is klar. Verträge sind nicht nichtig wegen arglistiger Täuschung sondern anfechtbar § 123 Abs. 1 BGB

und eines ist noch besonders wichtig :

Ist die Frage unzulässig, liegt in der wahrheitswidrigen Erklärung keine arglistige Täuschung. „Recht zur Lüge“ --> eine Doku ist nicht pflicht daher kann man ableiten, dass das einsenden von falschen unterlagen, die nicht wichtig sind, rechtens ist ...

Sag mal, merkst du eigentlich was für einen gequirlten Stuss du da schreibst!

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Oh, das Melden an die IHK ist also assozial? Dann ist wohl Unterschleif und Betrug ein Zeichen von hoher Sozialkompetenz? Sorry, aber irgendwo hört es auf. Viele hier haben Probleme einen Job zu finden und da wirst Du wohl kaum Verständnis für einen Betrüger finden. Und es geht hier nicht um geklaute Software oder mp3s...

ich habe nicht gesagt, ich finde diese art von betrug legitim oder gut. Ich finde nur, dass es eine schweinerei wäre ihn jetzt zu melden. selbst wenn er ********en hat, was solls ? 2 Jahre ist er bereits Finf und erfahrungstechnisch hat er vermutlich mehr drauf als jemand der seine doku gerade mal jetzt geschrieben hat, ergo ist er für die arbeit besser geeignet.

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2 Jahre ist er bereits Finf und erfahrungstechnisch hat er vermutlich mehr drauf als jemand der seine doku gerade mal jetzt geschrieben hat, ergo ist er für die arbeit besser geeignet.

Das erkläre mir mal bitte. Deine Postings bestehen die ganze Zeit aus Phrasen anstatt aus Fakten. Du stellst ständig nur Vermutungen auf über Dinge, die du nicht wissen und nicht beurteilen kannst. Was soll das?

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