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Geschrieben

Hallo,

danke für eure Hilfe...zu meiner Situation jetzt:

Also mein Chef ist drauf eingegangen, ich arbeite jetzt 4 Stunden am Tag, 20 Stunden die Woche für 650 Euro Brutto. Ist für mich auf jeden Fall besser als Arbeitslos zu sein. Ich weiß ich hätte meinem Chef auch mit einer Klage drohen können, aber ich weiß genau dass die Firma kein Geld mehr hat. Ich will aus diesem Grund so schnell wie möglich da raus - hat einfach keinen Sinn mehr. Bewerbungen hab ich auch schon geschrieben - bisher leider ohne Erfolg :-(

Naja wird schon :-)

Bezüglich Wohngeld: ist es bei Wohngeld nicht so, dass das Gehalt des Freundes der auch in dieser Wohnung wohnt, hinzugerechnet wird?

Grüße

Geschrieben
Hallo,

danke für eure Hilfe...zu meiner Situation jetzt:

Also mein Chef ist drauf eingegangen, ich arbeite jetzt 4 Stunden am Tag, 20 Stunden die Woche für 650 Euro Brutto. Ist für mich auf jeden Fall besser als Arbeitslos zu sein. Ich weiß ich hätte meinem Chef auch mit einer Klage drohen können, aber ich weiß genau dass die Firma kein Geld mehr hat. Ich will aus diesem Grund so schnell wie möglich da raus - hat einfach keinen Sinn mehr. Bewerbungen hab ich auch schon geschrieben - bisher leider ohne Erfolg :-(

Naja wird schon :-)

Bezüglich Wohngeld: ist es bei Wohngeld nicht so, dass das Gehalt des Freundes der auch in dieser Wohnung wohnt, hinzugerechnet wird?

Grüße

Wohngeld:

Also solange ihr nicht verheiratet seit nicht wirklich, da er nicht als Familienmitglied zählt. Allerdings wird sich wohl die "Miete" ändern, die angerechnet wird bei der Berechnung. Zahlt ihr also z.B. 400 € Kaltmiete, werden Dir sicherlich nur 200 davon als "wirkliche" Miete zugrunde gelegt werden für welche Du dann Wohngeld beantragen könntest.

Geschrieben
Wohngeld:

Also solange ihr nicht verheiratet seit nicht wirklich, da er nicht als Familienmitglied zählt.

Nicht ganz richtig. Es kann auch als eheähnliche Gemeinschaft gesehen werden und dann zählt auch das Gehalt des Freundes. Im Zweifel wird das auch "vor Ort" kontrolliert, also ob bspw. ein gemeinsames Schlafzimmer o.ä. genutzt wird, das auf eine eheähnliche Gemeinschaft schliessen lässt. Anders wird das gesehen, wenn ein Untermietvertrag besteht, der aber wiederum vom Vermieter bestätigt werden muss.

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