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Geschrieben

Der Schüler ist der Besitzer, aber nicht der Eigentümer. Aber da bricht gerade der Lehrer in mir durch. Ist wahrscheinlich nicht der Punkt.

Natürlich ist er nicht Eigentümer. Nur steht im Gesetz auch zunächst nichts davon drin, sondern nur von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle. Bei einem Download ist man ja auch nicht der Eigentümer des Ursprungswerkes. Mit der Nennung eines §, der das ausschließt, wäre mir mehr geholfen.

Bei den 7 Privatkopien hast du wahrscheinlich recht.

Gruß

Menzemer

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