huersch Geschrieben 8. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Wenn man was macht, sollte man sich VORHER über die damit verbundenen rechtlichen Bedingungen erkundigen. Wenn ich selbst gemalte Bilder kostenlos verbreite, kann ich die Weitergabe ja auch noch einschränken ... Und kostenlos heißt nun mal nicht gleich vollen rechtlichen Zugriff. sag mir was du alles darfst und was nicht dieses kommentar is genauso hohl wie "geistiges eigentum" hast du dir schonmal das BGB nur von ausen angeguckt? du kannst von NIEMANDEN(!) erwarten das alles zu wissen das einzige was man eig. noch hat is das algemein wissen weil man sich nicht xxxx paragraphen merken kann erst überlegen dann schreiben danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Ich darf zum Beispiel die deutsche Rechtschreibung und die Shift-Taste benutzen :hells: Und getroffene Hunde bellen am lautesten... Bevor ich etwas publiziere, vertreibe oder einen Vertrag eingehe, informiere ich mich über den gesetzlichen Rahmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kills Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 du kannst von NIEMANDEN(!) erwarten das alles zu wissen das einzige was man eig. noch hat is das algemein wissen weil man sich nicht xxxx paragraphen merken kann Mann kann nicht alles wissen, aber wenn du Verträge abschliesst sollte man sich wenigstens informieren.. Wenn du mal die ein oder andere Strafe zahlen musstes, weil Du dich nicht richtig informiert hast, wirst Du das wohl besser verstehen... Gruß, Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bubble Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 hast du dir schonmal das BGB nur von ausen angeguckt? du kannst von NIEMANDEN(!) erwarten das alles zu wissen Stimmt. Wenn es aber vor Gericht landet, wird der Richter den Unwissenden sicher informieren. erst überlegen dann schreiben Dito. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellslawyer Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Mal ganz abgesehen davon hat das größtenteils nichts mit dem BGB zu tun sondern ist Bestandteil des UHG. Und wenn ich Webseiten bastel und in die Versuchung komme fremdes Material zu verwenden, dann sollte ich mich vorher schon über die rechtliche Lage bei sowas informieren. Der Betreiber eines Boards, auf dem ich auch viel lese ist wegen eben einer solchen Stadtplangeschichte von der Firma, die die Dinger erstellt hat mal richtig kräftig abgemahnt worden. Soviel also auch zum Thema "Das merkt doch eh keiner, die sehen doch eh alle gleich aus!". Bleibt nur immer wieder mal den Satz ins Gedächtnis zu rufen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Grütze hellslawyer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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