thui Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 Hallo, von einem Berufsschullehrer habe ich die Information bekommen, dass das Berufsschulzeugnis ein Dokument sei und nur dem Auszubildenden direkt übergeben werden dürfe. Jeder andere bräuchte eine schriftliche Einverständniserklärung. Nun hat sich mein Ausbilder erlaubt, sich das Zeugnis ohne mein Wissen in der Berufsschule abzuholen. Ist das rechtlich in Ordnung oder hätte er eine Einverständniserklärung benötigt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 Es ist rechtlich nicht zulässig! Wenn du 18 Jahre alt bist, dürfen noch nicht einmal deine Eltern das Zeugnis ohne Vollmacht abholen! Daher, deinem Ausbilder darf das Zeugnis nur dann ausgehändigt werden, wenn er eine Vollmacht von dir besitzt! mfg Borsti Edit Dein Ausbilder ist kein Erziehungsberechtigter von dir (gehe ich mal von aus, das ihr nicht Verwand seid) und brauch deswegen in jedem Fall eine Vollmacht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 Es ist rechtlich nicht zulässig! Schreibst Du bitte auch noch, wo genau das steht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 Ich habe jetzt auf die schnelle nur diesen kleinen Auszug gefunden: Link Mit einer Vollmacht kann eine oder können mehrere Personen befugt werden, für eine andere stellvertretend zu handeln Ein Zeugnis wird persönlich abgeholt, es ist eine Urkunde! Eine Urkunde ist ein persönliches Dokument, welches nur sich selbst etwas angeht! Die bekanntgabe der Zensuren ist freiwillig, daher wird im Unterricht bei Klausurrückgabe gefragt, ob jemand etwas dagegen hat, wenn die Zensuren in beteiligung der ganzen Klasse bekannt gegeben wird. Das ein Zeugnis eine Urkunde ist, kann ich im gesetzes Text auch nicht begründen, aber man erinnert sich an die Schulzeit: "Wenn ihr etwas im Zeugnis ändert ist das Urkundenfälschung...!) mfg Borsti P.s. Ich hatte das Spiel auch vor kurzem, ich wurde einen Tag bevor ich mein Zeugnis bekommen sollte, krank. Ich hatte meiner Mutter meinen Gelben Schein in die Hand gedrückt und fragte sie, ob sie die Entschuldigung abgeben und mein Zeugnis abholen kann. Die Entschuldigung konnte sie ohne weiteres abgeben, allerdings wollte man ihr das Zeugnis nicht aushändigen, weil ich schon Volljährig bin und meine Mutter daher eine Vollmacht benötige. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadDog Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 Es ist rechtlich nicht zulässig! Wenn du 18 Jahre alt bist, dürfen noch nicht einmal deine Eltern das Zeugnis ohne Vollmacht abholen! Daher, deinem Ausbilder darf das Zeugnis nur dann ausgehändigt werden, wenn er eine Vollmacht von dir besitzt! mfg Borsti Edit Dein Ausbilder ist kein Erziehungsberechtigter von dir (gehe ich mal von aus, das ihr nicht Verwand seid) und brauch deswegen in jedem Fall eine Vollmacht Das klingt, für mein Verständnis, auch ziemlich logisch. Schliesslich unterliegen Zensuren, den Bestimmungen des Datenschutzes. Gruss BadDog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Speck0r Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 Allerdings muss es bei einem Berufsschulzeugnis nicht unbedingt dasselbe sein, man ist ja immerhin verpflichtet dieses beim Ausbilder vorzulegen, er muss es ja immerhin unterschreiben. Warum soll er es dann nicht auch gleich abholen dürfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 Es ist rechtlich nicht zulässig! Wenn du 18 Jahre alt bist, dürfen noch nicht einmal deine Eltern das Zeugnis ohne Vollmacht abholen!Ich meine das stimmt so nicht mehr. So weit ich weiss haben sie das haben im letzten Jahr geändert. Während der Ausbildung dürfen die Erziehungsberechtigten immernoch Informationen ohne Wissen und ohne Einverständniserklärung bekommen. Einen Gesetztestext habe ich dazu aber leider nicht. LG Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 du musst das Zeugnis deinem Ausbilder vorlegen und nicht irgendeinem. Woher sollen die Wissen, wer dein Ausbilder ist? Evtl. ist der Ausbilder in der Schule bekannt, aber es könnte sein, dass er dich überstellt hat, zu einem anderen und er nichts mit dir zu tun hat?! Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 7. Juli 2005 Teilen Geschrieben 7. Juli 2005 @ woodstock Sie dürfen sich informieren, das ist richtig, allerdings ist es weit eingeschränkt, wenn du 18 bist, denn dann bist du bekanntlich volljährig, deine Eltern nur noch bedingt haftbar und du darfst selbst Verträge und anderes abschließen, somit fällt das alles unter das Datenschutzgesetz wie BadDog schon sagte. Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Wenn ich nicht öllig falsch liege, muß das Zeugnis vom Ausbildenden unterschrieben werden und das ist derjenige, der Dich einstellt. Das muß nicht der Ausbilder sein! (Ausbildender laut BBIG : §3 BBIG) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 (Ausbildender laut BBIG : §3 BBIG) *räusper* Seit 01. April 2005 ist das § 10 BerBiRefG ("neues" BBiG). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Öem, fast... BBIG heißt es immer noch: http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf Hier die Gegenüberstellung der Änderungen: http://www.bmbf.de/pub/synopse_BBiG_alt_neu.pdf Aber: Danke für den Hinweis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Öem, fast... BBIG heißt es immer noch: Siehe auf dem von Dir angegebenen *.pdf -nicht amtliche Veröffentlichung-, Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005, Teil I Nr. 20, vom 31.03.2005 (ja, ich lese sowas ) : Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG). Aber das nur am Rande, es geht ja primär um den Inhalt. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Genau! Die Reform heißt "BerBiRefG". Das Gesetz, das daraus entsteht heißt weiterhin BBIG... Aber wie Du schon gesagt hast, eigentlich gehts ja um den Inhalt und daher - eher OT unsere "Diskussion" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Genau! Die Reform heißt "BerBiRefG". Das Gesetz, das daraus entsteht heißt weiterhin BBIG... Ja, und der Buchstabe G steht für Geheimnis. :floet: (Darum schreibe ich BBiG (BerBiRefG) oder umgekehrt, weil noch nicht alle Paragraphen Gültigkeit haben, und das Verwechslungen bis dahin vermeidet.) OT-Ende in diesem Thread. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 8. Juli 2005 Teilen Geschrieben 8. Juli 2005 Danke für die Info... warum kriegt man so was nicht mit... ?? Ändert sich eigentlich etwas Wesentliches? Ich habe den Link gerade überflogen, aber auf den ersten Blick nichts Wichtiges gefunden? Gruß MEnzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 9. Juli 2005 Teilen Geschrieben 9. Juli 2005 Danke für die Info... warum kriegt man so was nicht mit... ?? DAS hab ich mich auch gefragt :-) Warscheilich schauen wir bei den falschen Quellen nach... Gibts eigentlich irgendwo nen Ausbildernewsletter den man abonieren kann? Ich bin ja fast am Überlegen, so etwas anzubieten. Wer hätte Interesse? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Juli 2005 Teilen Geschrieben 9. Juli 2005 Ändert sich eigentlich etwas Wesentliches? Kommt auf den Betrachter an, für manch einen gibt es schon wesentliche Änderungen. Aber das gehört nicht hierher, ich wiederhole: OT-Ende in diesem Thread. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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