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Arbeitszeugnis... eigene Fassung nach Ärger mit Ex-Arbeitgeber - Bitte bewerten


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Hallo!

also.... habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten (eine große Frechheit) und nach Absprache mit der IHK darf ich mir nun selbst eins schreiben und gehe Montag mit der IHK zusammen zum Ex-Chef es unterschreiben lassen... habe mich hier ein wenig durchgelesen und ein paar Copy und Pastes der hier reingestellten mit meinen eigenen Sätzen kombiniert und möchte fragen ob ich das so lassen kann, bzw was man besser oder anders machen sollte...

hier der Auszug:

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Herr XXX, geb. am XXX, wohnhaft in XXX hat nach seiner Anstellung als PC-Techniker vom XXX bis XXXvom XXX bis zum XXX in unserem Hause eine Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration erfolgreich absolviert.

Während seiner Ausbildungszeit erlangte Herr XXX umfangreiche Kenntnisse im gesamten IT-Bereich und dessen Umfeld.

Herr XXX entwickelte sehr viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation den entscheidenden Beitrag zu leisten. Herr XXX zeichnete sich bei der Erledigung all seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbständigkeit aus.

Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem:

Betreuung mehrerer windowsbasierender Server-/Clientsystemen beim Kunden

Installation und Einrichtung eines neuen Netzwerks inklusive Verkabelung beim Kunden

Assemblierung und Installation neuer Server und Workstations für Privat- und Firmenkunden

Integration neuer Server und Workstations in vorhandene Produktivumgebungen mit qualifizierter Umsetzung aller Kundenwünsche

Integration qualifizierter Datensicherungssysteme in vorhandene Umgebungen beim Kunden

Systemdiagnose und Reparatur von Hard- und Softwareumgebungen

Pflege, Wartung und Reparatur von Druckersystemen im Hause Info und beim Kunden.

Qualifizierte Beratung und Verkauf von PC-Komponenten und Systemen im Hause Info und beim Kunden

Qualifizierte Erstellung von Angeboten und Kostenanalysen für private und gewerbliche Kunden

Qualifizierte Serviceleistung rund um RMA- und DOA-Prozesse für private und gewerbliche Kunden

Alle ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XXX stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Herr XXX war bei Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden durch seine verbindliche und freundliche Art, gleichermaßen beliebt und geschätzt. Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung war immer einwandfrei.

Mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer XXX endet Herrn XXXs Ausbildung. Gerne hätten wir ihn in ein weiteres Beschäftigungsverhältnis übernommen, dies ist uns aber aus betrieblichen Gründen leider nicht möglich.

Wir wünschen Herrn XXX für seinen weiteren beruflichen Werdegang und seine persönliche Zukunft alles Gute.

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Grüße und viel Spass!

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Normalerweise werden die Aufgaben noch vor dem Bewertungsteil genannt. Das solltest du noch ändern. Oben, wo es mit der Eigeninitiative losgeht, gehört der darauf folgende, aufzählende Absatz hin.

Insgesamt ist jedoch zu Beachten, dass dein Arbeitszeugnis den erbrachten Leistungen entsprechen muss. So wie du es beschrieben hast, ist es eine uneingeschränkte Eins. Wenn dem in Realität nicht so war, kann dein Ex-AG sich erfolgreich weigern, dieses Zeugnis zu unterschreiben.

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Das hier ist das original (eine Frechheit wie ich fand) meine Firma ist eh schon IHK weit bekannt für die Methoden und Behandlung von Azubis...

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Herr XXX, geboren am XXX, ist zum xxx in unser Unternehmen als Auszubildender zum Fachinformatiker eingetreten.

Er hat am XXX seine Ausbildung zum Fachinformatiker. Fachbereich Systemintegration, erfolgreich abgeschlossen.

Herr XXX war motiviert, pünktlich, ehrlich und hilfsbereit.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Wir hatten mit Herrn XXX eine Stütze im Unternehmen, da er in der Lage ist, Aufgabenstellungen in der PC-Technik selbstständig zu erfassen und zu erledigen.

Herr XXX besitzt sehr gute PC-Hardware Kenntnisse und hat einen hervorragenden Überblick über den IT-Markt und dessen Produkte.

Standard-Netzwerkinstallationen und Anwendungsbetreuung, auch beim Kunden führte er sicher durch.

Zu seinen Aufgaben gehörten folgende Themengebiete:

Assemblierung und Installation von PC-Systemen

Betreuung von Workstations im Netzwerk

Installation von PC-Clients im Netzwerk und Anpassung an die Kundenumgebung

Systemdiagnose und Reparatur von Hard- und Softwareumgebungen

Reparatur und Wartung von Druckern

Beratung von Kunden im Bereich Einzelkomponenten, PC-Systeme und Notebooks

Vor-Ort Einsätze beim Kunden aller genannten Themengebiete

Die zu seiner Tätigkeit in der Technik zugehörigen administrativen Tätigkeiten führte Herr XXX stets zuverlässig, sicher und eigenständig durch.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war gut.

Wir wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

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Also die aufgelisteten Aufgaben habe ich wirklich alle Durchgeführt die in MEINER Fassung stehen!

Und das die Kunden mich gelobt haben bzw nach mir statt anderen Azubis verlangt haben ist auch nicht gelogen... entspricht der wahrheit

oben den teil mit entscheidenden beitrag hab ich jetz noch rausgestrichen

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So die überarbeitete von mir nochmal mit den wegelassenen sachen:

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Herr XXX, geb. am XXX, wohnhaft in XXX hat nach seiner Anstellung als PC-Techniker vom XXX bis XXXvom XXX bis zum XXX in unserem Hause eine Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration erfolgreich absolviert.

Während seiner Ausbildungszeit erlangte Herr XXX umfangreiche Kenntnisse im gesamten IT-Bereich und dessen Umfeld.

Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem:

Betreuung mehrerer windowsbasierender Server-/Clientsystemen beim Kunden

Installation und Einrichtung eines neuen Netzwerks inklusive Verkabelung beim Kunden

Assemblierung und Installation neuer Server und Workstations für Privat- und Firmenkunden

Integration neuer Server und Workstations in vorhandene Produktivumgebungen mit qualifizierter Umsetzung aller Kundenwünsche

Integration qualifizierter Datensicherungssysteme in vorhandene Umgebungen beim Kunden

Systemdiagnose und Reparatur von Hard- und Softwareumgebungen

Pflege, Wartung und Reparatur von Druckersystemen im Hause Info und beim Kunden.

Qualifizierte Beratung und Verkauf von PC-Komponenten und Systemen im Hause Info und beim Kunden

Qualifizierte Erstellung von Angeboten und Kostenanalysen für private und gewerbliche Kunden

Qualifizierte Serviceleistung rund um RMA- und DOA-Prozesse für private und gewerbliche Kunden

Herr XXX entwickelte sehr viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen. Herr XXX zeichnete sich bei der Erledigung all seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbständigkeit aus.

Alle ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XXX stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Herr XXX war bei Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden durch seine verbindliche und freundliche Art, gleichermaßen beliebt und geschätzt.

Mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer XXX endet Herrn XXXs Ausbildung. Gerne hätten wir ihn in ein weiteres Beschäftigungsverhältnis übernommen, dies ist uns aber aus betrieblichen Gründen leider nicht möglich.

Wir wünschen Herrn XXX für seinen weiteren beruflichen Werdegang und seine persönliche Zukunft alles Gute.

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ehrliche Meinung?

Was sollte an dem Originalzeugnis eine Frechheit sein?

Liest sich auch besser als deine Fassung.

Besonders die Schreibweise deiner Aufgabensgebiete in deiner zusammengewürfelten Fassung liest sich furchtbar. Da liest man x mal beim Kunden etc. Also bei dem Satzbau :rolleyes:

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dann überarbeite ich die aufgabengebiete nochmal...

naja die frechheit... also ich habe das schon mit der IHK rückgesprochen. habe der betreuerin das ding zugefaxt und sie meinte

zum einen ist die äußere form ein armutszeugnis vom chef (geknittert, im briefumschlag zugesendet bekommen, keine formatierung, alles einfach runtergeschrieben)

und zum anderen wäre der inhalt grottenschlecht, so wie ich es auch meinen würde...

>>>Herr XXX war motiviert, pünktlich, ehrlich und hilfsbereit.

würde heissen: ich kam pünktlich und bin pünktlich gegangen, überstunden sind mir fremd und mehr als ich machen musste habe ich nicht getan.

>>>Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

grade mal eine 2. ich weiss was ich da für eine abschufterei geleistet habe (siehe mein aufgabenprofil meiner auflistung)

>>>Wir hatten mit Herrn XXX eine Stütze im Unternehmen, da er in der Lage ist, Aufgabenstellungen in der PC-Technik selbstständig zu erfassen und zu erledigen.

Stütze im Unternehmen klingt schon hässlich... aber ja das heisst soviel wie ich habe nur das nötigste getan.

>>Herr XXX besitzt sehr gute PC-Hardware Kenntnisse und hat einen hervorragenden Überblick über den IT-Markt und dessen Produkte.

ich kann ganz toll im internet surfen

>>>Standard-Netzwerkinstallationen und Anwendungsbetreuung, auch beim Kunden führte er sicher durch.

und bei weiteren aufgaben habe ich wohl kläglich versagt... möchte mal wissen wer ein 2003 server mit 15 clients in 120 stunden ALLEINE vor ort beim kunden aufgebaut, in eine vorhandene umgebung ntegriert hat, die datenübernahmen gemacht hat und die alte NT umgebung umgebastelt hat :(

>>>Zu seinen Aufgaben gehörten folgende Themengebiete:

>>>Assemblierung und Installation von PC-Systemen

>>>Betreuung von Workstations im Netzwerk

>>>Installation von PC-Clients im Netzwerk und Anpassung an die >>>Kundenumgebung

>>>Systemdiagnose und Reparatur von Hard- und Softwareumgebungen

>>>Reparatur und Wartung von Druckern

>>>Beratung von Kunden im Bereich Einzelkomponenten, PC-Systeme und >>>Notebooks

>>>Vor-Ort Einsätze beim Kunden aller genannten Themengebiete

Beschreibt halt nicht viel finde ich und vorallem klingts für mich irgendwie billig

>>>Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war gut.

Laut IHK war ich ein unangenehmer zeitgenosse beim chef

HMHMH und nun?

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Die Interpretationen der Formulierungen sind z.T. nicht nachvollziehbar.

Sicher war das Zeugnis keine 1 sonder bestenfalls 2 (Leistungsbeurteilung) oder 3 (Verhalten war gut...)

Die äußere Form ist natürlich eine Frechheit. Wenn du besser als 2-3 warst, dann ist dein Aufbegehren ja ok. Das ist von außen halt schlecht zu beurteilen.

Gruß

Menzemer

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Die Interpretationen der Formulierungen sind z.T. nicht nachvollziehbar.

Nun ja, da kann man durchaus geteilter Meinung sein. Immerhin beurteilt jemand von der IHK es scheinbar genauso wie der Threadersteller (und ich geh mal davon aus, dass es nicht die Putzfrau in der IHK war). V

on außen beurteilen ob es jetzt wirklich eine Frechheit war oder nicht, können wir hier natürlich nicht, da wir das ja als Außenstehende nicht wissen können. Tatsache ist: Der Arbeitgeber hat ihm ne 2- gegeben, er sieht sich als 1er-Azubi. Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen.

Da sieht man mal wieder was diese "Man darf kein schlechtes Zeugnis ausstellen"-Regelungen bringen. Diese Geheimsprache interpretiert jeder anders und was für den einen ne 2 ist, kann für den nächsten schon eine glatte 4 sein. Je nach Interpretation. Sieht man ja schon hier im Forum, wie unterschiedlich manche Formulierungen gesehen werden.

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Von außen beurteilen ob es jetzt wirklich eine Frechheit war oder nicht, können wir hier natürlich nicht, da wir das ja als Außenstehende nicht wissen können.

Die IHK wäre aber auch aussenstehend. Aber du hattest ja schon geschrieben, das jeder anders urteilt. Das einzige was ich als Frechheit empfinde, ist der Zustand und die Formatierung, wie er schrieb.

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Das Original ist nicht wirklich eine 2.

Herr XXX war motiviert, pünktlich, ehrlich und hilfsbereit.

Hier fehlt halt die Steigerungsform. Einsatzbereitschaft etc. sind daher nur als 3-4 zu sehen.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das ist eine glatte 2.

Wir hatten mit Herrn XXX eine Stütze im Unternehmen, da er in der Lage ist, Aufgabenstellungen in der PC-Technik selbstständig zu erfassen und zu erledigen.

Eine Stütze... aber eben nur eine von vielen, kleines Rädchen.

In der Lage... und sonst nix? - Sehr unschön, da fehlt, dass er es auch wirklich getan hat.

Herr XXX besitzt sehr gute PC-Hardware Kenntnisse und hat einen hervorragenden Überblick über den IT-Markt und dessen Produkte.

Das ist eine Aussage, die unterschiedlich verstanden werden kann. Richtet sich nach dem Tenor des restlichen Zeugnisses.

Standard-Netzwerkinstallationen und Anwendungsbetreuung, auch beim Kunden führte er sicher durch.

Gehört in den Teil, in dem Aufgaben wertfrei aufgezählt werden.

Die zu seiner Tätigkeit in der Technik zugehörigen administrativen Tätigkeiten führte Herr XXX stets zuverlässig, sicher und eigenständig durch.

Also ein Fachidiot, der auf jedem Gebiet ausserhalb seiner Tätigkeit in der Technik versagt? Starker Negativpunkt, durch diese Einschränkung vor dem positiv klingenden Abschluß des Satzes.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war gut.

Hier sehe ich weniger Probleme mit dem Cheff (auch wenn das Verhalten nicht vorbildlich war), sondern hier fehlt der Kunde. Und das, wo extra mehrfach erwähnt wird, dass du Kundenkontakt hast. --> Probleme mit den Kunden.

Wir wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

Es fehlt der Dank für die Arbeit.

Persönlich wird auch nicht alles Gute gewünscht.

Bist du jetzt ausgeschieden oder übernommen?

Wenn nicht übernommen - warum?

Das beides muss sowieso rein.

Insgesamt würde ich jemand mit so einem Zeugnis nicht oder nur ausnahmsweise zum Vorstellungsgespräch laden.

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ich klär euch mal nochn bischen auf :) damit ihr mein verhalten versteht ;)

also kundentermine machen bei uns NUR und 99% ausschließlich die Azubis. Es seidenn der chef möchte seine präsenz zeigen... da ist er aber auch nicht wirklich immer eine hilfe.

der chef kennt nur einen bruchteil der kunden überhaupt persönlich und war dort vor ort. den rest kennen NUR die azubis.

ich war 2 jahre lang der eigentliche ausbilder für den azubi im ersten und für einen weiteren im 2. lehrjahr, der denen wenigstens etwas wissen beigebracht hat

wenns beim chef was zum lernen gab, hies es "ja dann les dich mal ein" (und sein kopf verschwand wieder hinterm monitor) oder er zeigte einem ein paar klicks an unserm kleinen server und sagte, so ähnlich geht das, fahr mal zum kunden machen

die aufträge sind nicht selten gewesen "ja da hat einer email probleme" und als ich hinkam war es ein total anderes problem das weitreichender war und einen riesen aufwand erforderte.

der kunde war am ende mit meiner leistung zufrieden, hat mich ja sogar gefordert das ich komme, nicht ein anderer (soll nicht angeberisch sein, war einfach so). weil ich wirklich freundlich war und immer versucht habe die bedürfnisse so gut es geht umzusetzen

hab mir in den 3 jahren zu dem gottseidank riesen grundwissen das ich schon hatte (ohne das wär ich verloren gewesen), den rest zu 99% selber beigebracht.

wie oben schon erwähnt teilweise ganze netzwerke und domänen selber neu aufgebaut inkl verkabelung oder der einrichtung eines dicken wlan. mit datensicherung, datenübernahmen usw.. dies geschah meistens ALLEINE!

private sachen für den chef erledigen war auch eines der aufgabengebiete, dazu gehören auch sachen wie "fahr mal 40 zementsäcke in den baumarkt kaufen" oder "fahr mal ne tischbestuhlung abholen mitm laster"

die firma besteht nur aus chef, cheffin und azubis!

und das alles was ich da schreibe ist KEIN witz, sondern nackte realität!

hoffe ihr versteht mich jetz ein bisjen warum ich wenigstens ein gutes zeugnis haben will :(

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Dann ändere das ursprüngliche Zeugniss entsprechend ab. Aber schreib kein komplett neues. Dann kannst Du auch genau sagen an welchen Punkten Du warum was geändert haben möchtest.

LG Sabine

das original ist so dünn das es eh einer neuschreibung bedarf finde ich... da muss ich fast jeden satz abändern... ich schreib n neues aber behalte den stil und die einteilung halt bei.

:)

Habe hier nochmals eine Fassung geschrieben die 1. Übertriebene und unnötige Kommentare weglässt und 2. Zu allen wichtigen Punkten ausführlichere Aussagen macht. Habe bewusst Kommentare die Sehr gut, als auch gut sind vermischt. Sprich keine reine 1, sondern das was es sein soll 1-2.

HIER

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Herr XXX, geb. am XXX, wohnhaft in XXX hat nach seiner Anstellung als PC-Techniker vom XXX bis XXX vom XXX bis zum XXX in unserem Hause eine Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration erfolgreich absolviert.

Während seiner Ausbildungszeit erlangte Herr XXX umfangreiche Kenntnisse im gesamten IT-Bereich und dessen Umfeld.

Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem:

Betreuung mehrerer windowsbasierender Server-/Clientsysteme

Installation und Einrichtung eines neuen Netzwerks inklusive Verkabelung

Assemblierung und Installation neuer Server und Workstations

Integration neuer Server und Workstations in vorhandene Produktivumgebungen mit qualifizierter Umsetzung aller Kundenwünsche

Integration qualifizierter Datensicherungssysteme in vorhandene Umgebungen

Systemdiagnose und Reparatur von Hard- und Softwareumgebungen

Pflege, Wartung und Reparatur von Druckersystemen.

Qualifizierte Beratung und Verkauf von PC-Komponenten und Systemen

Qualifizierte Erstellung von Angeboten und Kostenanalysen

Qualifizierte Serviceleistung rund um RMA- und DOA-Prozesse

Vor-Ort Einsätze beim Kunden aller genannten Aufgabengebiete

Herr XXX entwickelte viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen. Herr XXX zeichnete sich bei der Erledigung all seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbständigkeit aus. Er besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen und löste durch seine sehr sichere Anwendung selbst schwierigste Aufgaben.

Alle ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XXX stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir haben ihn als einen ausdauernden und gut belastbaren Mitarbeiter kennen gelernt, der und auch unter Termindruck seine Aufgaben bewältigte. Durch seine zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte er eine voll zufrieden stellende Leistung. Herr XXX war bei Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden durch seine verbindliche und freundliche Art, gleichermaßen beliebt und geschätzt. Wir bescheinigen Herrn XXX gern, dass er korrekt und sicher in seinem Verhalten war, gute Umgangsformen und ein natürliches und freies Auftreten hatte.

Mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Rhein-Hessen endet Herrn XXXs Ausbildung. Gerne hätten wir ihn in ein weiteres Beschäftigungsverhältnis übernommen, dies ist uns aber aus betrieblichen Gründen leider nicht möglich.

Wir wünschen Herrn XXX für seinen weiteren beruflichen Werdegang und seine persönliche Zukunft alles Gute.

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@ Roterteufel81

Für mich ist dies ein typischer Fall von :

Schrauberbude sucht Arbeitskräfte, frei nach dem bekannten Motto : "Geiz ist geil" !

Wenn ich von solchen Unternehmen lese, dann bekomme ich mit schöner Regelmässigkeit, eine "dicke Krawatte" .....

1. Auszubildende haben ein Recht auf Ausbildung, dies beinhaltet u.a. die Tatsache, das ein Ausbilder - ein Mensch mit fachlicher und charakterlicher Eignung - sich um die Vermittlung der relevanten Ausbildungsinhalte kümmert.

Natürlich ist ein Ausbildungsvertrag ein Abkommen auf Gegenseitigkeit - d.b. beide Seiten, der Auszubildende und der auszubildende Betrieb müssen entsprechende Initiative zeigen.

Deiner Schilderung zufolge, vermisse ich jedoch, die Initiative des Betriebes !

2. Solche Sachen wie "Zementsäcke tragen" gehören defintiv nicht zu dem Aufgabengebiet eines Azubis der IT - Punkt - und der Interpretationsspielraum diesbezüglich, tendiert zum absoluten Nullpunkt !

3. Einer Firma, die nur aus "Chef" und "Azubis" besteht, gehört - nach meinem Verständnis - einmal genau unter die Lupe genommen.

Ob dies zum Aufgabenbereich der IHK gehört, weiss ich nicht - dazu sollen sich andere äussern.

Was ich allerdings weiss, das ist die Tatsache, das bestimmten Unternehmen die Möglichkeit zur Ausbildung verwehrt werden kann.......

Gruss

BadDog

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wo wir von qualifiziert reden....

cheffe ist übrigens nur kaufmann (nicht mal diplomkaufmann) und hat die lizenz nur weil er 3 jahre in papis IT-Betrieb gearbeitet hat :) alles fakten...

ich mein was sollte ich tun? mir wars lieber so, als keine ausbildung abschließen zu können und wieder arbeitslos...

immerhin habe ich gesamt mit 81% abgeschlossen und somit den magischen 2er bereich noch geschafft.

der betrieb war wohl schonmal unter der lupe und hatte auch schon 1x ne auflage eines festen mitarbeiters. dieser wurde dann aber nach 1 jahr schön gekündigt... seitdem diese zustände.

das geschilderte oben ist nur die spitze des eisbergs... glaubs mir... die krawatte würde dich umbringen die du bekommen würdest wenn du alles wüsstest

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cheffe ist übrigens nur kaufmann (nicht mal diplomkaufmann) und hat die lizenz nur weil er 3 jahre in papis IT-Betrieb gearbeitet hat :) alles fakten...

welche Lizenz? Das er ausbilden darf? Das wäre sowieso bis 2007 oder 2008 ausgesetzt. Aber gutheißen will ich das auch nicht, was er treibt. Ich versteh dich sogar, warum du die Stelle damals angenommen hast und wenigstens hattest du auch Erfolg und deine Prüfung gut abgeschlossen.

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welche Lizenz? Das er ausbilden darf? Das wäre sowieso bis 2007 oder 2008 ausgesetzt. Aber gutheißen will ich das auch nicht, was er treibt. Ich versteh dich sogar, warum du die Stelle damals angenommen hast und wenigstens hattest du auch Erfolg und deine Prüfung gut abgeschlossen.

wie meinst du das mit bis 2007 2008 ausgesetzt?

ja die ausbilderlizenz hat er irgendwie auf dem weg bekommen... er ist normaler kaufmann und 3 jahre bei papi gearbeitet und dann den betrieb zu 51% geschenkt bekommen

ja es war die einzige lösung ne stelle zu beokmmen, besser als nix :)

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ich meinte damit die AEVO. Und diese ist bis 08 ausgesetzt. Das heißt aber nicht dass man willkürlich ausbilden kann. Da aber eure Firma mit IT zu tun hat, ist das anscheinend in Ordnung gegangen. Was mich halt wundert. Du bist doch dort kein Einzelfall, so wie ich das gelesen habe und die Firma ist dafür bekannt. Normalerweise schreitet dann die IHK ein und im schlechtesten Fall dürften sie dann auch ned ausbilden.

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OH MANN!!!!! ich ****e gleich!

Habe eben mit meinem Ex-Arbeitgeber geredet wegen dem Zeugnis...

Er argumentierte...

-Das ich Geschäftsschädigend gehandelt habe weil ich zu oft krank wäre. (1x mit Achillessehnen und Schleimbeutelentzündung 2 wochen im bett + 2x grippe 2 wochen aber richtig übel dieses jahr)

-Die Eindrücke die er von mir gewonnen hätte wären aufgrund vieler indifferenzen -(sein eindruck) nicht mehr als befriedigend

-Ich wäre faul weil ich nicht meinen Vertrag bis 31.07. erfüllt habe sondern mit -bestandener prüfung gegangen bin

-Die IHK hat nix zu sagen, schon gar ned mit arbeitszeugnissen

-Ein Arbeitszeugnis ist keine Verhandlungssache, er schreibt rein was er will

-Ich habe Anspruch auf ein formal ordentliches Zeugnis aber nicht auf ein Inhaltlich ordentliches, ("Wo kämen wir denn da hin wenn jeder sich ein gutes zeugnis schreibt)

-Ich solle keine Lügengeschichten verbreiten bei der IHK über den Betrieb von wegen sein Cafe streichen (habe ich nie gesagt --> Unterstellung!

-Das wir Zementsäcke schleppen mussten und Tischbestuhlungen tragen mussten in sein Cafe wäre erlogen, bzw nur mal Ausnahmsweise vorgekommen (FAKT! Belegbar mit 3 Azubis und 2 Praktikanten!!!)

-DAs ich über die IHK gegangen bin statt mit ihm zu reden festige den Eindruck des Arbeitszeugnisses (Ist sowas zulässig??)

-Er hätte 4 Wochen Zeit mir sowas auszustellen

ich habe echt die nase voll...

Ab Montag steht mir der Geschäftsführer der IHK zur seite. wenn das nichts bringt geh ich vors Arbeitsgericht. Wird mir zu dumm die Sache...

Eins weiss ich schon inoffiziell : er bekommt 2 von 3 Lehrstellen gestrichen. Endlich!

Habe hier Auszüge ausm BBiG und BGB

BBiG

§8 Zeugnis

(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

BGB 630

Arbeitszeugnis

Schriftstück des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer.

Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht jedem Arbeitnehmer gemäß Â§ 109 der Gewerbeordnung (GewO) das Recht zu, von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen.

Eine ähnlich lautende Sonderegelung enthält § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für Auszubildende.

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht mit dem Ausspruch der Kündigung.

Der Arbeitgeber hat aus gegebenem Anlass, etwa wenn der unmittelbare Vorgesetzte den Betrieb verlässt, auch ein Zwischenzeugnis (während des Arbeitsverhältnisses) auszustellen.

Arbeitszeugnisse werden in einfache und qualifizierte Zeugnisse unterschieden.

Der Arbeitnehmer kann zwischen beiden Arten frei wählen.

* In einem einfachen Zeugnis werden nur die Art der Beschäftigung und die Dauer der Betriebszugehörigkeit bestätigt.

* In einem qualifizierten Zeugnis ist zusätzlich zur bloßen Art und Dauer der Tätigkeit auch die Qualität der Leistung zu beschreiben.

Das Zeugnis muss sowohl sachlich als auch wohlwollend verfasst sein und die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses umfassen.

Einzelne (positive wie auch negative) Vorkommnisse, die die Leistung des Arbeitnehmers im Gesamtverlauf nicht erheblich beeinflusst haben, sind nicht darzustellen.

Der Arbeitnehmer kann bei unrichtigem oder nicht wohlwollendem Inhalt ein neues Zeugnis verlangen oder bei Weigerung des Arbeitgebers das Arbeitsgericht anrufen.

Da unterdurchschnittliche Bewertungen negative Auswirkungen für den Arbeitgeber haben können, trifft den Arbeitnehmer im Gerichtsverfahren die Darlegungs- und Beweislast für seine negativen Formulierungen. Dass dem Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Bewertung zusteht, muss jedoch der Arbeitnehmer darlegen und beweisen.

Bei schuldhaft unrichtigen Zeugnissen haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber aus § 280 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Dritten - insbesondere dem späteren Arbeitgeber - gegenüber aus § 826 BGB und aus einer nichtdeliktischen, gesetzlichen Haftung für die Zeugniserteilung.

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Du verlangst ein überdurchschnittlich gutes Zeugnis. Das wirst du beweisen müssen.

Einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis gibt es nicht, nur auf ein wohlwollendes.

Der Arbeitgeber behauptet, dass du befriedigend warst. Die Wahrheit der geschilderten Sachverhalte können wir nicht beurteilen.

(Café gestrichen oder nicht gestrichen)

Dass nachgewiesene Krankheiten allerdings als geschäftsschädigendes Verhalten beurteilt werden, ist schon ein starkes Stück. Da wird er sich was anderes einfallen lassen müssen.

Dein Fehlen nach der Abschlussprüfung mag zwar rein juristisch ok sein. Immerhin endet das Ausbildungsverhältnis. Allerdings wäre es eine Frage der Fairness (insbesondere wenn du noch auf ein "gutes" Zeugnis hoffst), das mit dem Betrieb abzustimmen.

Kann es sein, dass sich hier beide Seiten hoch geschaukelt haben. Dein Verhalten wirkt auf mich auch alles andere als deeskalierend.

Juristisch wird der Fall - das ist aber nur meine unmaßgebliche Laienmeinung - äußerst schwierig, weil ich in dem ausgestellten Zeugnis (zumindest vom Wortlaut her) keine Frechheit (oder übermäßig mangelndes Wohlwollen) erkennen kann.

Gruß

Menzemer

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