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Betriebsrat??


sir.tarris

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Argh!!

Betriebsrat??

Tarifvertrag??

Ich hab mehr und mehr, in der falschen Firma zu sein, weil die weder das eine noch das andere hat und wir Azubis ARG(!!!!) wenig bekommen.

Ich hab netto noch keine 600,- raus und fahr ein Auto und geh ab und an auch mal auf LANs und jetzt kommt auch noch Weihnachten und überhaupt ist das total ungerecht und wie soll ich das alles bezahlen und ich.... ich muss weg!!

Aber mal ernsthaft, ist das normal, das eine Firma mit über 250 Mitarbeitern keinen Betriebsrat hat und die Azubis so sch...lecht bezahlt??

Kann mir dazu einer was sagen?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von sir.tarris:

<STRONG>Tjaaaa, dann tät ich mal behaupten, jetzt kennste einen Fall.

Ich mein, mir ist das eigentlich egal, aber ein Betriebsrat könnte dann einen Tarifvertrag durchsetzen und dann bekäm' ich mehr Kohle, oder seh ich das falsch?</STRONG>

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Hi sir.tarris!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>

Aus dem BetrVG:

§1 Errichtung von Betriebsräten

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

§7 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DocMabuse:

<STRONG>Bei 250 Arbeitnehmern im Sinne von §6 besteht der Betriebsrat aus 7 Mitgliedern.

Vom Gesetz her steht also einem Betriebsrat nichts mehr im Wege und der Arbeitgeber kann meines Wissen auch nichts dagegen tun. Wie es allerdings mit der Durchsetzung von Tarifverträgen aussieht steht auf einem anderen Blatt.

</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von littlepunkdog:

Wie es genau aussieht, ob eine bestimmte anzahl der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein muss, usw., kann ich so nicht sagen ( @hades: Vielleicht weisst du da näheres ??).

Ein Mitglied reicht theoretisch, jede Gewerkschaft bemüht sich dann schon darum, Leute zur Mitgliedschaft zu bewegen.

Vorgemacht in einem Autohaus vor Ort, Tarifvertrag eingeführt und umgesetzt, aber da gabs nur ein Gewerkschaftsmitglied.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hades:

<STRONG>

die funktion des betriebsrates muessen gewerkschaftsmitglieder uebernehmen und das ist ein weiteres problem:

es gibt firmen, in denen es keine gewerkschaftsmitglieder gibt.

</STRONG>

nein, definitiv nicht richtig. man muss als betriebsrat nicht gewerkschaftler sein. die mitgliedschaft erleichtert aber vieles. (beratung und unterstützung, rechtsvertretung, rechtsschutz usw.)

allerdings muss ich dazu selber sagen, dass man ganz schön rückrat braucht, um das durchzuziehen. wir haben bei uns inner firma anfang des jahres einen BR gewählt (und dass auch nur, weils klima in der firma am kochen war), auch um tarifforderungen durchzusetzen, aber das ist alles nicht so easy und dauert zeit. ausserdem wirst du dann der beste freund vom chef

:D

hab da so meine erfahrund als betriebsratsmitglied. :mad:

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Hi @all!

@hades

Hm, wer lesen kann ist klar im Vorteil! :D Du hast Recht, ich meinte natürlich nicht den §6 (dass er aufgehoben ist habe ich wohl irgendwie verpennt :) ) sondern §5. In dem von Dir angesprochenen §9 wird zwar die Zahl der Mitglieder in Abhängigkeit von der Zahl der Arbeitnehmer festgelegt, allerdings muss man ja erstmal wissen, wer alles Arbeitnehmer ist und wer nicht. Das meinte ich mit "...im Sinne von §...". Diese Information findet man doch in §5, oder :confused: ? War vielleicht ein bisschen komisch formuliert. :D

§8 sagt nur etwas über die Wählbarkeit aus, d.h. wer überhaupt als BR-Mitglied gewählt werden kann. Wenn natürlich niemand aus dem Betrieb in dieses Schema passt, sieht es schlecht aus... ;)

Greetings...

DocMabuse

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DocMabuse:

<STRONG>In dem von Dir angesprochenen §9 wird zwar die Zahl der Mitglieder in Abhängigkeit von der Zahl der Arbeitnehmer festgelegt, allerdings muss man ja erstmal wissen, wer alles Arbeitnehmer ist und wer nicht. Das meinte ich mit "...im Sinne von §...". Diese Information findet man doch in §5, oder :confused: ? </STRONG>

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