Snoopy82 Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Hallo ihr, hab mich in der Schweiz beworben und kam zum Vorstellen. Da ich eine Regiokarte habe und auch ein paar Stationen schwarz gefahren bin, hat mich das ganze hin und zurück nur 6€ gekostet.Normalerweise hätte es 16€ gekostet!! Nach der Absage habe ich höflich und bittend um Erstattung der 6€ gebeten. Was zurück kam war eine unfreundliche und persönliche bzw. unverschämte Email. Was meint ihr dazu??? 6€ sind immerhin 6€ und da Sie mich eh nicht genommen haben sehe ich auch nicht ein die selbst zu zahlen, da ich momentan arbeitssuchend bin und jeden € 2 mal umdrehen muß! Was hättet ihr gemacht??? Ab wann sollte man darauf bestehen? Also ich denke das mit den 6€ ist schon ok, sind immerhin 12DM und schon 2 Bier:-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 You made my day Für mich klingt das nach Zwergenaufstand für 6€ :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Ab wann sollte man darauf bestehen? Wie kommst Du darauf, überhaupt darauf bestehen zu können, bzw. Anspruch zu haben? (Es gibt zwar im BGB die Paragraphen zu Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag, aber daraus den Schluss zu ziehen, ein AG muss grundsätzlich Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch erstatten, geht nicht ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit.) Und wenn Du arbeitssuchend bist, warum beantragst Du eine Erstattung nicht bei der Arbeitsagentur? Denn dort hast Du u.U. Anspruch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Hi Snoopy82, ähm - nicht wirklich oder? Warum sollte die Firma deine Fahrtkosten zu deren Standort bezahlen?! Haben sie Dich gezwungen zu kommen? Oder bist Du hingefahren weil Du einen Job suchst? Vin, der es nicht glauben kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snoopy82 Geschrieben 13. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 also ich bin mir nicht sicher , aber soweit ich weiß sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, schließlich wollen Sie ja was von dir und haben dich eingeladen. Bei allen Bewerbungsratgeber steht da auch drinnen, das man das machen sollte und nicht negativ gewertet wird! Bei den letzten Bewerbungsgesprächen hab ich ohne Aufforderrung ein Formular zur Erstattung der Reisekosten bekommen. Ich werde aber antworten und meine Forderung zurück nehmen, damit der "armen" Firma keine unnötigen Mehrkosten anfallen und ich nicht als totaler Dagobert da stehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Hi nochmal, es mag Firmen geben die sowas machen. Aber gesetzlich festgehalten bzw. vorgeschrieben ist das mit Sicherheit nirgends. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipmunky Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Hmm die Firma liegt in der Schweiz und nicht in Deutschland, also würden auch alle schönen Gesetzestexte aus Dtld nichts nützen... Ich sehe es wie Vin, du wolltest den Job haben und die haben dich nicht gezwungen dorthin zu fahren. Klar zahlen hier einige Firmen die Kosten für die Bewerbungsfahrt, aber eben auch nicht alle. Und wegen 6 € würde ich nicht so einen Aufstand machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 hab mich in der Schweiz beworbenDamit könnte es dann schon schwierig werden. In Deutschland gilt zwar; § 670 Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Jetzt gilt es nur noch herauszufinden, ob die Schweizer so etwas auch kennen. Aber ganz davon abgesehen: Du machst ein bisschen viel Theater um die paar EUR, kann das sein? die haben dich nicht gezwungen dorthin zu fahrenDas ist unerheblich, "gezwungen" werden muss da niemand. Wenn du von einer Firma zu einem Gespräch eingelagen wirst, dann reicht das (in Deutschland) schon aus, um bei genau dieser Firma die Reisekosten geltend zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guest Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Soweit mir bekannt ist das von Bundesland zu Bundlesland dann aber wieder unterschiedlich. So wurde mir in Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Einstellungstest in Schleswig-Holstein grundsätzlich im Anschreiben mitgeteilt, dass Fahrtkosten aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen nicht erstattet werden können. Wenn ich jedoch nach Hamburg geladen wurde, wurde mir immer die Übernahme der Kosten angeboten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leberwurschtpemme Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Es ist keine Firma dazu verpflichtet die Reisekosten zu erstatten. Wenn die Firma die Reisekosten übernimmt, dann freu dich, wenn nicht, dann nicht. Normalerweise wird auch bei der Einladung schon darauf hingewiesen, ob die Kosten erstattet werden oder nicht. Wenn sie nicht erstattet werden, kann man (vor dem Bewerbungsgespräch) einen Reisekostenantrag bei der Arbeitsagentur beantragen und die haben bei mir bis jetzt sämtliche Reisekosten für Bewerbungsgespräche oder Eignungstest übernommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Nur ein kurzer Auszug gefunden bei Job"stewardess".de "Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein. Natürlich gilt es hierbei, auf die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben zu achten - die kurze Fahrt in den Nachbarort rechtfertigt beispielsweise keine Übernachtung." Da es in der Schweiz war, kann es sein, dass das dort nicht gilt. Soooo abwegig ist der Gedanke aber nicht. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Was hättet ihr gemacht???Ich hätte die Fahrkarten gesammelt und bei der Agentur für Arbeit abgegeben. Das mache ich alle sechs Monate so und bekomme das Geld zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Soweit mir bekannt ist das von Bundesland zu Bundlesland dann aber wieder unterschiedlich.Ich bin kein Anwalt aber das BGB gilt bundesweit, und ich glaube kaum, dass sich Landesgesetze darüber hinwegsetzen können. Aber gut, das wird sehr juristisch und ist hier wohl am falschen Platz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Equilibrium24 Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Bundesrecht bricht Landesrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Ich bin kein Anwalt aber das BGB gilt bundesweit, und ich glaube kaum, dass sich Landesgesetze darüber hinwegsetzen können. Das BGB ist Bezug auf Fahrtkosten nicht eindeutig genug, und es gibt sehr wohl Gesetze und Verordnungen, die über dem BGB stehen. Zur "Eindeutigkeit", also ob das BGB zwingend eine Fahrtkostenerstattung regelt gibt es auch Urteile, z.B. Urteil 7Ca6521/02 v. 10.04.2003, Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Zitat: Ein Unternehmen muss die Fahrtkosten (hier Benzinkosten) für ein Vorstellungsgespräch übernehmen, wenn: a) es sich nicht um eine Initiativbewerbung handelt die Fahrtkostenübernahme nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen wurde. Eben dieses Urteil dient bis jetzt bei Streitigkeiten auch noch immer als Grundlage. Aber gut, das wird sehr juristisch ... Drum sollte dieses Posting als für "tiefergehend Interessierte" verstanden werden. Alles wesentliche stand ja bereits viiiiel weiter oben, z. B. auch dass die Arbeitsagentur die Kosten erstattet, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist. Da ist dann wirklich fraglich, ob man, noch dazu wegen 6 Eur, ein schriftliches "Mein Zeichen/Ihr Zeichen-Spielchen" oder gar einen Rechtsstreit führen sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Allison Janney Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Da Du arbeitssuchend bist, kannst Du das bei der Arbeitsagentur angeben. Allein für eine Absage einer schriftlichen Bewerbung bekommt man dort schon 5 Euro... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 wo steht das geschrieben Allison Janney? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 wo steht das geschrieben Allison Janney? Was? Die Aussage in Satz 1 oder Satz 2? Es steht in § 45-47 SGB III, allerdings steht da nichts, dass man für eine Absage 5 Eur bekommt, sondern (zur Höhe): § 45 SGB III (1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. (2) Als Reisekosten können [...] und § 47 SGB III Anordnungsermächtigung Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen. Dabei kann die Zahlung von Pauschalen festgelegt werden. Solche Anordnung aus § 47 können z.B. sein: Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen. Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Fazit (nicht an Dich gerichtet, Manitu): Hingehen und beantragen, wie weiter oben, und kürzlich erneut, ja bereits erwähnt. *hust* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 danke bimei dachte mir, das du mal wieder herhalten mußt siehste, das mit den 5 € hätte mich auch gewundert. Noch nie was darüber gehört. aber man kann ja schließlich ned alles wissen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Allison Janney Geschrieben 13. Juli 2005 Teilen Geschrieben 13. Juli 2005 Ich habe von meinem Arbeitsamt aus einen Antrag auf Kostenrückerstattung ausfüllen müssen und im Zuge dessen wurde mir mitgeteilt, dass ich pro abgelehnter schriftlicher Bewerbung genau 5 Euro erstattet bekomme. Ob das irgendwo steht weiß ich nicht sicher, aber ich lass mir das von meinem ehemaligen Berater nochmal schicken... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nathan_der_weise Geschrieben 14. Juli 2005 Teilen Geschrieben 14. Juli 2005 lso, A.J., das ist was anderes... Wenn ich nicht irre, ging es hier um die Kosten, wenn du irgendwo hin fährst, um dich vorzustellen. Das heißt: Das, was du meinst, ist Schritt eins. Das, worum es hier geht, ist Schritt zwei. :mod: MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tschakka Geschrieben 14. Juli 2005 Teilen Geschrieben 14. Juli 2005 Ich habe in den letzten Wochen einige Firmen zwecks Bewerbungsgespräch aufgesucht. Die waren alle zwischen 100 und 150 km von meinem Wohnort entfernt. Mein baldiger Arbeitgeber hat mir die Erstattung angeboten und meinte das die Geschichte mit der Aufwandsentschädigung vertraglich(?) geregelt ist und ich den anderen Firmen einfach ne Rechnung schicken soll. Da ich momentan etwas knapp bei Kasse bin (liegt nicht zuletzt an den hohen Spritkosten der vegangenen Wochen) hatte ich mir auch überlegt den Firmen mal was zu schicken. Aber ich geh mal davon aus, dass sich die firmen weigern werden zu bezahlen und ich (natürlich) weil es total unverhältnismäßig wäre, keinen Rechtsstreit anzettel. Von daher wären es nur mal wieder x*0,55ct für Porto in den Wind geblasen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Quark Geschrieben 19. Juli 2005 Teilen Geschrieben 19. Juli 2005 Da ich eine Regiokarte habe und auch ein paar Stationen schwarz gefahren bin, hat mich das ganze hin und zurück nur 6€ gekostet.Normalerweise hätte es 16€ gekostet!! Nach der Absage habe ich höflich und bittend um Erstattung der 6€ gebeten. wenn schon hätt ich die 16 verlangt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Milli Geschrieben 19. Juli 2005 Teilen Geschrieben 19. Juli 2005 Wenn man nicht gerade gut bei Kasse ist, hättest du bei dem Unternehmen anrufen können und fragen, wie das mit der Kostenerstattung aussieht. (Vorher wissen ist immer besser als nachher wissen, denn dann ist es schon zu spät ) Wenn die Leute das nicht erstatten, so kannst du das bei der Arbeitsagentur beantragen. Habe bis vor kurzem in Coesfeld gewohnt(in der Nähe von Münster) und mich für eine Ausbildungsstelle in München beworben. Da das Unternehmen die Kosten nicht übernimmt, habe ich sie beantragt( ging wunderbar und hab das Geld von der Arbeitsagentur später wieder bekommen). Musst du aber vorher machen, denn hinter her ist es schon zu spät. Das ist ähnlich wie bei der Bewerbungskostenerstattung, da muss man das auch vorher beantragt haben, sonst kriegt man für sämtliche Bewerbungen, die man vorher geschrieben hat und das alles Absagen sind, nichts wieder. Ach ja, es gibt noch eine neue Regelung: Wer eine Kostenerstattung haben möchte(Bewerbungskosten z.B. und somit auch die Reisekostenerstattung) muss sich vorher einen Termin holen, das kann zu Beginn der Ferienzeit sehr lange dauern- bis zu 6 Wochen. (jetzt in Kreis Coesfeld.) Sämtliche Schüler (Azubis, die noch eine Ausbildung machen möchten, Berufsschüler, Real-Schüler, Fachabi-leute und auch die Abiturienten) möchten sich gern beraten werden...dauert also. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zirri Geschrieben 19. Juli 2005 Teilen Geschrieben 19. Juli 2005 also ich bin mir nicht sicher , aber soweit ich weiß sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann hoer doch auf die anderen, die sind sich sicher und belegen es Dir sogar noch ! schließlich wollen Sie ja was von dir und haben dich eingeladen. WASSSSSSSSS???? Du willst was von denen !!! Nennt sich Arbeit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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