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Reisekostenerstattung bin ich so geizig???


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Hallo ihr,

hab mich in der Schweiz beworben und kam zum Vorstellen.

Da ich eine Regiokarte habe und auch ein paar Stationen schwarz gefahren bin, hat mich das ganze hin und zurück nur 6€ gekostet.Normalerweise hätte es 16€ gekostet!!

Nach der Absage habe ich höflich und bittend um Erstattung der 6€ gebeten.

Was zurück kam war eine unfreundliche und persönliche bzw. unverschämte Email.

Was meint ihr dazu???

6€ sind immerhin 6€ und da Sie mich eh nicht genommen haben sehe ich auch nicht ein die selbst zu zahlen, da ich momentan arbeitssuchend bin und jeden € 2 mal umdrehen muß!

Was hättet ihr gemacht???

Ab wann sollte man darauf bestehen?

Also ich denke das mit den 6€ ist schon ok, sind immerhin 12DM und schon 2 Bier:-)

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Ab wann sollte man darauf bestehen?

Wie kommst Du darauf, überhaupt darauf bestehen zu können, bzw. Anspruch zu haben?

(Es gibt zwar im BGB die Paragraphen zu Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag, aber daraus den Schluss zu ziehen, ein AG muss grundsätzlich Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch erstatten, geht nicht ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit.)

Und wenn Du arbeitssuchend bist, warum beantragst Du eine Erstattung nicht bei der Arbeitsagentur? Denn dort hast Du u.U. Anspruch.

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also ich bin mir nicht sicher , aber soweit ich weiß sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, schließlich wollen Sie ja was von dir und haben dich eingeladen. Bei allen Bewerbungsratgeber steht da auch drinnen, das man das machen sollte und nicht negativ gewertet wird! Bei den letzten Bewerbungsgesprächen hab ich ohne Aufforderrung ein Formular zur Erstattung der Reisekosten bekommen.

Ich werde aber antworten und meine Forderung zurück nehmen, damit der "armen" Firma keine unnötigen Mehrkosten anfallen und ich nicht als totaler Dagobert da stehe.

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Hmm die Firma liegt in der Schweiz und nicht in Deutschland, also würden auch alle schönen Gesetzestexte aus Dtld nichts nützen...

Ich sehe es wie Vin, du wolltest den Job haben und die haben dich nicht gezwungen dorthin zu fahren. Klar zahlen hier einige Firmen die Kosten für die Bewerbungsfahrt, aber eben auch nicht alle. Und wegen 6 € würde ich nicht so einen Aufstand machen.

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hab mich in der Schweiz beworben
Damit könnte es dann schon schwierig werden. In Deutschland gilt zwar;

§ 670

Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Jetzt gilt es nur noch herauszufinden, ob die Schweizer so etwas auch kennen.

Aber ganz davon abgesehen: Du machst ein bisschen viel Theater um die paar EUR, kann das sein?

die haben dich nicht gezwungen dorthin zu fahren
Das ist unerheblich, "gezwungen" werden muss da niemand. Wenn du von einer Firma zu einem Gespräch eingelagen wirst, dann reicht das (in Deutschland) schon aus, um bei genau dieser Firma die Reisekosten geltend zu machen.
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Soweit mir bekannt ist das von Bundesland zu Bundlesland dann aber wieder unterschiedlich. So wurde mir in Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Einstellungstest in Schleswig-Holstein grundsätzlich im Anschreiben mitgeteilt, dass Fahrtkosten aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen nicht erstattet werden können. Wenn ich jedoch nach Hamburg geladen wurde, wurde mir immer die Übernahme der Kosten angeboten.

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Es ist keine Firma dazu verpflichtet die Reisekosten zu erstatten. Wenn die Firma die Reisekosten übernimmt, dann freu dich, wenn nicht, dann nicht. Normalerweise wird auch bei der Einladung schon darauf hingewiesen, ob die Kosten erstattet werden oder nicht. Wenn sie nicht erstattet werden, kann man (vor dem Bewerbungsgespräch) einen Reisekostenantrag bei der Arbeitsagentur beantragen und die haben bei mir bis jetzt sämtliche Reisekosten für Bewerbungsgespräche oder Eignungstest übernommen.

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Nur ein kurzer Auszug gefunden bei Job"stewardess".de

"Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein. Natürlich gilt es hierbei, auf die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben zu achten - die kurze Fahrt in den Nachbarort rechtfertigt beispielsweise keine Übernachtung."

Da es in der Schweiz war, kann es sein, dass das dort nicht gilt. Soooo abwegig ist der Gedanke aber nicht.

Gruß

Menzemer

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Soweit mir bekannt ist das von Bundesland zu Bundlesland dann aber wieder unterschiedlich.
Ich bin kein Anwalt aber das BGB gilt bundesweit, und ich glaube kaum, dass sich Landesgesetze darüber hinwegsetzen können. Aber gut, das wird sehr juristisch und ist hier wohl am falschen Platz :)
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Ich bin kein Anwalt aber das BGB gilt bundesweit, und ich glaube kaum, dass sich Landesgesetze darüber hinwegsetzen können.

Das BGB ist Bezug auf Fahrtkosten nicht eindeutig genug, und es gibt sehr wohl Gesetze und Verordnungen, die über dem BGB stehen.

Zur "Eindeutigkeit", also ob das BGB zwingend eine Fahrtkostenerstattung regelt gibt es auch Urteile, z.B. Urteil 7Ca6521/02 v. 10.04.2003, Arbeitsgericht Frankfurt/Main:

Zitat: Ein Unternehmen muss die Fahrtkosten (hier Benzinkosten) für ein Vorstellungsgespräch übernehmen, wenn:

a) es sich nicht um eine Initiativbewerbung handelt

B) die Fahrtkostenübernahme nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen wurde.

Eben dieses Urteil dient bis jetzt bei Streitigkeiten auch noch immer als Grundlage.

Aber gut, das wird sehr juristisch ...

Drum sollte dieses Posting als für "tiefergehend Interessierte" verstanden werden.

Alles wesentliche stand ja bereits viiiiel weiter oben, z. B. auch dass die Arbeitsagentur die Kosten erstattet, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist. Da ist dann wirklich fraglich, ob man, noch dazu wegen 6 Eur, ein schriftliches "Mein Zeichen/Ihr Zeichen-Spielchen" oder gar einen Rechtsstreit führen sollte. ;)

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wo steht das geschrieben Allison Janney?

Was? Die Aussage in Satz 1 oder Satz 2? :D

Es steht in § 45-47 SGB III, allerdings steht da nichts, dass man für eine Absage 5 Eur bekommt, sondern (zur Höhe):

§ 45 SGB III

(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.

(2) Als Reisekosten können [...]

und

§ 47 SGB III Anordnungsermächtigung

Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen. Dabei kann die Zahlung von Pauschalen festgelegt werden.

Solche Anordnung aus § 47 können z.B. sein:

Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen.

Die Leistungen müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen.

Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Fazit (nicht an Dich gerichtet, Manitu): Hingehen und beantragen, wie weiter oben, und kürzlich erneut, ja bereits erwähnt. *hust*

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Ich habe von meinem Arbeitsamt aus einen Antrag auf Kostenrückerstattung ausfüllen müssen und im Zuge dessen wurde mir mitgeteilt, dass ich pro abgelehnter schriftlicher Bewerbung genau 5 Euro erstattet bekomme. Ob das irgendwo steht weiß ich nicht sicher, aber ich lass mir das von meinem ehemaligen Berater nochmal schicken...

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Ich habe in den letzten Wochen einige Firmen zwecks Bewerbungsgespräch aufgesucht. Die waren alle zwischen 100 und 150 km von meinem Wohnort entfernt.

Mein baldiger Arbeitgeber hat mir die Erstattung angeboten und meinte das die Geschichte mit der Aufwandsentschädigung vertraglich(?) geregelt ist und ich den anderen Firmen einfach ne Rechnung schicken soll.

Da ich momentan etwas knapp bei Kasse bin (liegt nicht zuletzt an den hohen Spritkosten der vegangenen Wochen) hatte ich mir auch überlegt den Firmen mal was zu schicken. Aber ich geh mal davon aus, dass sich die firmen weigern werden zu bezahlen und ich (natürlich) weil es total unverhältnismäßig wäre, keinen Rechtsstreit anzettel. Von daher wären es nur mal wieder x*0,55ct für Porto in den Wind geblasen.

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Da ich eine Regiokarte habe und auch ein paar Stationen schwarz gefahren bin, hat mich das ganze hin und zurück nur 6€ gekostet.Normalerweise hätte es 16€ gekostet!!

Nach der Absage habe ich höflich und bittend um Erstattung der 6€ gebeten.

wenn schon hätt ich die 16 verlangt

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Wenn man nicht gerade gut bei Kasse ist, hättest du bei dem Unternehmen anrufen können und fragen, wie das mit der Kostenerstattung aussieht. (Vorher wissen ist immer besser als nachher wissen, denn dann ist es schon zu spät ;) )

Wenn die Leute das nicht erstatten, so kannst du das bei der Arbeitsagentur beantragen.

Habe bis vor kurzem in Coesfeld gewohnt(in der Nähe von Münster) und mich für eine Ausbildungsstelle in München beworben. Da das Unternehmen die Kosten nicht übernimmt, habe ich sie beantragt( ging wunderbar und hab das Geld von der Arbeitsagentur später wieder bekommen).

Musst du aber vorher machen, denn hinter her ist es schon zu spät. Das ist ähnlich wie bei der Bewerbungskostenerstattung, da muss man das auch vorher beantragt haben, sonst kriegt man für sämtliche Bewerbungen, die man vorher geschrieben hat und das alles Absagen sind, nichts wieder.

Ach ja, es gibt noch eine neue Regelung: Wer eine Kostenerstattung haben möchte(Bewerbungskosten z.B. und somit auch die Reisekostenerstattung) muss sich vorher einen Termin holen, das kann zu Beginn der Ferienzeit sehr lange dauern- bis zu 6 Wochen. (jetzt in Kreis Coesfeld.) Sämtliche Schüler (Azubis, die noch eine Ausbildung machen möchten, Berufsschüler, Real-Schüler, Fachabi-leute und auch die Abiturienten)

möchten sich gern beraten werden...dauert also.

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also ich bin mir nicht sicher , aber soweit ich weiß sind sie gesetzlich dazu verpflichtet,

Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann hoer doch auf die anderen, die sind sich sicher und belegen es Dir sogar noch !

schließlich wollen Sie ja was von dir und haben dich eingeladen.

WASSSSSSSSS????

Du willst was von denen !!!

Nennt sich Arbeit

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