EAndy Geschrieben 15. Juli 2005 Geschrieben 15. Juli 2005 Also folgende Situation: Ich habe meine Prüfung am 13.Juli erfolgreich bestanden und werde jetzt den restlichen Juli noch zum Azubi Lohn bezahlt. Am 1.8 beginnt dann mein ganz normaler Arbeitsvertrag mit normalen Lohn. Nun will ich aber im September auf die Berufsoberschule (BOS) gehen und mein Abi nachmachen. Ich will bis ende August arbeiten, denn ich möchte ungern Arbeitslos sein (zu wenig Geld....). Zudem habe ich die Gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. nun zu meiner Frage: Ist es möglich, dass ich zu 31.Juli kündige?? und dann im September frei bin? Denn Ich bin ja seit dem 14. Juli kein Azubi mehr und habe ein ganz normales Arbeitsverhältnis, jedoch noch zum Azubi Gehalt Schon mal vielen Dank für eure Antworten Zitieren
AxlHammer Geschrieben 15. Juli 2005 Geschrieben 15. Juli 2005 Kannst du nicht Deinem Chef gleich sagen, dass du lieber einen befristeten Arbeitsvertrag willst? Wenn er schon unterschrieben ist, würde ich das so formulieren: "hiermit kündige ich meinem Arbeitsvertrag, der am 1.8.2005 in Kraft tritt, fristgerecht zum 31.8." Gruss, Axl Zitieren
EAndy Geschrieben 15. Juli 2005 Autor Geschrieben 15. Juli 2005 Ja er ist schon unterschieben. gut ich hätte jetzt noch eine zweite frage die Schule (BOS) fängt erst am 13.9 oder so an. Also meine frage soll oder muss ich mich gar für die paar tage Arbeitslos melden? Gelb bekomme ich ja so und so keines weil ich ja selbst gekündigt habe oder? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 15. Juli 2005 Geschrieben 15. Juli 2005 Ja, du solltest dich für die Zeit AL melden, da dann deine Krankenversicherung / Rentenversicherung auch weiterläuft. Zitieren
EAndy Geschrieben 15. Juli 2005 Autor Geschrieben 15. Juli 2005 gut zu wissen! Dann werde ich das Auf jeden Fall machen! Zitieren
Technician Geschrieben 15. Juli 2005 Geschrieben 15. Juli 2005 Hallo, da ich ebenfalls an der BOS bin, fällt mir noch dies ein: Falls du mit der Firma bzw. dem Chef gut klargekommen bist: Vielleicht könntest du deinen Chef auch noch fragen, ob du evl. während der Schulzeit einen Ferienjob bekommen kannst. Hilfreich, um Geld dazuzuverdienen und nicht raus aus der Materie zu sein (schonmal bzgl. Lebenslauf). Falls du Bafög bekommst / bekommen willst musst du aber bzgl. Ferienjob aufpassen, wie viel du dazuverdienen darfst. Evl. auch während der Schule auf 400-Euro-Basis weiterarbeiten, aber das würde ich dir wirklich nur empfehlen, wenn du dir ganz sicher bist, die Doppelbelastung zu "packen". Mein Fazit dazu: ich habe es gemacht, mache das auch weiterhin, aber Freizeit kann man in diesem Fall großteils vergessen und damit die Schule nicht deutlich leidet, sollte man zu denen gehören die keinen großen Lernaufwand für gute Noten betreiben müssen --> also Vorsicht damit und falls doch, am besten erst nach einiger Zeit, wenn man den Lernaufwand bzgl. BOS besser beurteilen kann, damit anfangen. Viele Grüße, Technician Zitieren
Wurstwasser Geschrieben 16. Juli 2005 Geschrieben 16. Juli 2005 wieso gehst du nicht arbeiten und machst abends dein abi in der abendschule nach? Zitieren
Technician Geschrieben 16. Juli 2005 Geschrieben 16. Juli 2005 wieso gehst du nicht arbeiten und machst abends dein abi in der abendschule nach? Abendschule würde bedeuten: drei statt zwei Jahre Unterricht --> ein Jahr später studieren. Außerdem bietet die einzige Abendschule, die ich fahrmäßig erreichen kann, nur LK Geschichte + Deutsch an, Mathe auf Grundkurs-Niveau und Physik gar nicht. Für ein TU-Studium Mathe + Physik nicht sehr optimal, gerade da die Universität, an der ich gerne studieren möchte (Heidelberg), und sicherlich in kürze auch andere Unis, Auswahlverfahren haben. Mit BOS + 400-Euro-Job, das bereue ich nicht, nur ich bin der Meinung, man sollte sich das sehr gut überlegen. Wenn man einen Partner/eine Partnerin hat, würde er/sie bei dem Spielchen wohl nicht lange mitmachen... (bin Single) Gruß, Technician Zitieren
EAndy Geschrieben 18. Juli 2005 Autor Geschrieben 18. Juli 2005 Gut dann werde ich jetzt mal meine Entschiedung begründen: 1. ich will Studieren ( 1 Jahr BOS -> Fach ABI -> Studium an der FH) 2. Vertragsbedingungen ( Lohn ist einfach viel zu wenig, müsste dazu umziehen und somit würde es sich Wirtschaftlich für mich nicht mehr lohnen. 3. Der Chef ist nicht so besonders. Zitieren
EAndy Geschrieben 19. Juli 2005 Autor Geschrieben 19. Juli 2005 Hallo, nun ergibt sich noch mal ne frage bei mir: Also wenn ich wie gesagt am 31.6 kündige, kann der arbeitgeber dann sagen" Sie brauchen garnichtmehr kommen, der Arbeitsvertrag ab dem 1.8 ist hinfällig? Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Juli 2005 Geschrieben 19. Juli 2005 § 622 BGB- oder kurz: ja, wäre von der Kündigungsfrist ok - hast du Probezeit? Dann erst recht! also rein rechtlich gesehen Zitieren
EAndy Geschrieben 19. Juli 2005 Autor Geschrieben 19. Juli 2005 Ahh ich muss mich 1000mal entschultigen denn mir ist ein riesiger tipfehler unterlaufen habe aus versehen geschrieben das ich zu 31.6 kündigen will aber ich meinte natürlich den 31.7!!! also wie sieht es da aus kann er dann einfach sagen der vertrag ab 1.8 ist hinfällig oder muss er mit 1 einmonatige frist also bis zum 31.8 gewähren? Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Juli 2005 Geschrieben 19. Juli 2005 *wirrverrt bin* Wann soll nun dein letzter Arbeitstag sein? Willst du den Vertrag gar nicht antreten? - und in der Probezeit sind es laut BGB zwei Wochen - und solange vertraglich nichts anderes vereinbar ist, gilt das. Zitieren
EAndy Geschrieben 19. Juli 2005 Autor Geschrieben 19. Juli 2005 gut dann versuche ich es noch mal zu erklären 13.7 habe ich meine prüfung bestanden und übernommen bekomme noch bis zum 31.7 mein Azubi gehalt weiter 1.8 neuer arbeitsvertrag gillt da ich ja auf die BOS will und somit nur bis zum 31.8 arbeiten kann muss ich den neuen vertrag ja kündigen. Ich habe ein monat kündigungsfrist also währe es rein rechnerisch der 31.7 wo ich meine kündigung einreichen müsste. aber der vertrag ist ja erst ab 1.8, wie würde sich dies auswirken? Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Juli 2005 Geschrieben 19. Juli 2005 Probezeit, 2 Wochen Kündigungsfrist: 17. August. Bei Kündigung vor Vertragsantritt bin ich gerade überfragt. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 19. Juli 2005 Geschrieben 19. Juli 2005 13.7 habe ich meine prüfung bestanden und übernommen bekomme noch bis zum 31.7 mein Azubi gehalt weiter 1.8 neuer arbeitsvertrag gillt Du weisst aber schon das Du seit 14.07. kein Azubi mehr bist also auch ist dein Ausbildungsvertrag beendet und Du hast seit 14.07. Anspruch auf den üblichen Lohn in deiner Branche. Wenn man es ganz genau nimmt hast Du schon einen Arbeitsvertrag auf gesetzlicher Grundlage. Da Du seit dem 14.07. in deinem Betrieb weiter am arbeiten bist. Frank Zitieren
EAndy Geschrieben 19. Juli 2005 Autor Geschrieben 19. Juli 2005 @ palvoelgyi :ist mir klar da sich anspruch auf mehr hätte aber mach des mal den s. chef klar @ allesweg: bist du dir da sicher das ich nur 2 wochen kündigungsfrist habe?? denn im vertrag steht ja 4 wochen oder ist das in der probezeit anders ---> also würde ich es dann richtig verstehen dann muss ich zum 15.8 kündigen das mein arbeitsverhältniss dann am 31.8 endet oder habe ich das jetzt total falsch verstanden?? Zitieren
robotto7831a Geschrieben 19. Juli 2005 Geschrieben 19. Juli 2005 Junge. In deinem Vertrag stehen vier Wochen Kündigungsfrist. Damit sind doch alle Fragen beantwortet. Frank Zitieren
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