ich Geschrieben 26. Januar 2001 Teilen Geschrieben 26. Januar 2001 Hallo Leute, ich bin jetzt im 2 Ausbildungsjahr zum FIAW, das erste Jahr war sehr lehrreich aber da viele die Firma verlassen haben gibts momentan niemanden der mir was beibringen kann, jetzt habe ich eine Firma gefunden die bereit ist mich zu übernehmen, geht das so einfach, macht da die IHK Probleme, oder sogar der Chef, weil ich kann doch einfach sagen das mir dort nicht geboten wurde was man mir versprochen hat, ist das Grund genug??? Gruß ich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joeyC Geschrieben 27. Januar 2001 Teilen Geschrieben 27. Januar 2001 Hi Ich, Also Du kannst ganz normal in Deiner Frima kündigen, mußt aber die Kündigungsfrist beachten. Anschließend, kannst Du bei der neuen Firma Deine Tätigkeit beginnen. So was ist möglich und die IHK kann da gar nichts sagen, denn schließlich geht es um Dich und um Deine Zukunft! Und solltest Du Dich in der neuen Firma besser aufgehoben fühlen, dann ist dies in Ordnung! Ansonsten ändert sich von IHK´s Seite nichts. Die Ausbildung läuft weiter und die Prüfung kommt immer näher! Also viel Erfolg noch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocMartens Geschrieben 28. Januar 2001 Teilen Geschrieben 28. Januar 2001 AFAIK ist es nicht so einfach möglich, die Ausbildung in einer anderen Firma fortzuführen. Ich hab das Berufsbildungsgesetz gerade nicht zur Hand, aber es steht da drin. Ich würde also empfehlen, da erstmal reinzuschauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosh Geschrieben 29. Januar 2001 Teilen Geschrieben 29. Januar 2001 Hallo, während der Ausbildung ist es nicht einfach möglich, die Firma zu wechseln. Dazu braucht man nichtmal das BBiG, sondern es genügt, auf die Rückseite des Ausbidungsvertrags zu schauen. Dort steht unter anderem, daß ein Ausbildungsvertrag nur gekündigt werden kann, wenn entweder ein wichtiger Grund vorliegt oder der Beruf aufgegeben wird. Das heißt, entweder macht sich die Firma eines schwerwiegenden Verstoßes schuldig, oder du mußt einen neuen Beruf anfangen in einer anderen Firma. Ein Grund könnte natürlich sein, daß die Firma sich einer Vertragsverletzung schuldig macht, indem sie ihren Ausbildungspflichten nicht nachkommt. In diesem Fall müßte über die IHK was zu machen sein. Aber es müssen wirklich schwerwiegende Gründe sein, sonst geht das nicht. Was natürlich immer geht, ist, sich gütlich (in beiderseitigem Einvernehmen) von der alten Firma zu trennen. Das hängt sicher davon ab, wie du die Sache intern angehst. Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 29. Januar 2001 Teilen Geschrieben 29. Januar 2001 Hi Soweit ich weiß, ist es möglich, den Betrieb zu wechseln, soweit beide Chefs zustimmen. Hierbei gebe ich aber keine Garantie, wie gesagt, ich glaube mal sowas gehört zu haben. Erbeere Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ich Geschrieben 29. Januar 2001 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2001 Hi, @kosh ist das kein Grund das ich in meiner Ausbildung den ganzen Tag nur rummsitze und im Internet Surfe weil nix zu tun ist, also ich finde das ist mehr als grund genug. Oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joeyC Geschrieben 29. Januar 2001 Teilen Geschrieben 29. Januar 2001 @ Ich: Dann rede nicht lang um den Brei herum und sieh zu, dass Du Land gewinnst! Will sagen, dass Du es einfach probieren sollst! Wenn es klappt ist es gut und wenn nicht, dann bleibt alles beim Alten! Du könntest dann höchtens ein schwierigeres Leben im Betrieb haben. Aber das hat Dich nicht zu jucken, denn schließlich hängt die Prüfung nur von Dir ab und danach kannste ja vom Betrieb ohne Probs abhauen! ------------------ <<Nur der Wind weiß wohin...>> So long........ Joey© Der In4maTiker [Wo kein Gott, da auch kein Richter] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-Maverick- Geschrieben 4. Februar 2001 Teilen Geschrieben 4. Februar 2001 Hallo ich, das wechseln des Ausbildungsbetriebes während der Ausbildung ist in deinem Fall fast unmöglich. Es müßte schon ein Grund wie Sexuelle Belästigung oder Mobbing sein der dich dazu befugt den Betrieb zu wechseln. Oder dein Ausbilder kommt seinen als Ausbilder nicht nach. Dann aber gibt es verschiedene Stufen. Erst mal mußt du bei der IHK anrufen und denen dein Leid erklären. Daraufhin werden die mal bei deinem Betrieb anrufen oder sogar vorbaikommen. Das ganze kann ein paar mal geschehen. Und dann als aller aller aller letzte Instanz darfst du den Betrieb wechseln (Utopie). Es gibt aber eine Möglichkeit zu wechseln. Der Haken ist das das nicht der selbe Beruf sein darf. Ich glaube aber das du das nicht willst. Also wirst du dich wohl noch ein Jahr zusammenreißen müssen. CU Maverick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
action Geschrieben 8. Februar 2001 Teilen Geschrieben 8. Februar 2001 Hi, also ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas durcheinander.. Ich überlege nämlich auch meinen Betrieb zu wechseln, hatte auch gestern ein Bewerbungsgespräch bei einem anderen Betrieb, daß ganz gut abgelafen ist. Warum weiss eigentlich niemand so richtig was genau abgeht? Also manche sagen wenn man sich mit dem Chef einigt,(d.h. in beidseitigem Einvernehmen kündigt), kann man woanders weitermachen, auf der anderen Seite wird gesagt, daß das eben nicht einfach so geht, daß msogar die IHK vorbeikommt, usw... Wäre schön, wenn jemand Klarheit bringen könnte, bin nämlich etwas verzweifelt im Moment action Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 8. Februar 2001 Teilen Geschrieben 8. Februar 2001 @all: Okay Leute, ich werde jetzt mal eineiges klarstellen, ich habe das berufsbildungsgestz nämlich gelesen. Also: 1.Wenn man in einer Firma einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, kann man nach der Probezeit den Betrieb nicht mehr verlassen. 2.Ausnahmen: a)Man möchte diesen Beruf nicht mehr erlernen. b)Die Firma verletzt ihre Pflichten. Es muss zum Beispiel ein Arbeitsplatz eingerichtet werden, ein fester Ausbilder zuständig sein. geregelte Arbeitszeiten, etc. c)Aus wichtigem Grund : Man wird gekündigt oder kann kündigen, z.B. bei Mobbing, sex. Belästigung, Änderungen des Ausbildungsvertrages (z.B. Lohn wird gekündigt). d)der Chef ist damit einverstanden. Dies sollte man sich aber grundsätzlich schriftlich bestätigen lassen..... Sollte man ohne Grund kündigen und in einer anderen Firma die Ausbildung fortsetzen, kann der ehemalige Ausbildungsbetrieb auf Schadensersatz klagen. (daher Bestätigung im Fall c)) Daher gilt : die Situation des Auszubildenden muss genau geklärt werden. Die s kann man über die IHK erreichen. Man kann sie auffordern, einen unangekündigten Kontrollbesuch im Betrieb zu machen, um die Situation zu erfassen. Ich hoffe etwas mehr Klarheit geschaffen zu haben.... Falls noch Fragen offen sind, gerne an mich richten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
action Geschrieben 8. Februar 2001 Teilen Geschrieben 8. Februar 2001 danke dirty hab ich das also jetzt endlich richtig verstanden: Laut Ausnahme d) kann ich den Betrieb wechseln, falls ich mich mit meinem Chef einige und der mich dann gehen lässt.. *freuundhoffdassergehendarf* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
action Geschrieben 8. Februar 2001 Teilen Geschrieben 8. Februar 2001 Noch eine Frage dazu: Könnte ich denn wenn ich vom Betrieb wegkomme auch eine Umschulung machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bad Girl Geschrieben 10. Februar 2001 Teilen Geschrieben 10. Februar 2001 Hi @all also die bei der IHK sagen (natürlich nicht offiziell), dass man unter dem Vorwand der Berufsaufgabe kündigen kann, (auch wenn man nur wechseln will) und dass man anschließend, nachdem dass mit dem kündigen und der 4-wöchigen Kündigungsfrist vorbei ist, einfach ne 2. Bewerbung an den neuen Ausbilder schreiben soll (für deren Unterlagen), anschließend ein 2. Vorstellungsgespräch und dann die Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag (den 2.), weil schließlich kann mir ja niemand nachweisen, dass ich mir's anders überlegt hab, und dann hab ich halt einfach glück gehabt, dass ich noch nen neuen ausbilder gefunden hab, bevor ich in der berufschule mein abschied eingereicht hab... hoffe, euch hilft das, also ich kündige nämlich aus dem gleichen Grund wie "ich" cya all Bad Girl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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