DFBL-Benjamin Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Was kann ich dagegen machen? Mein Schnitt der Fächer Deutsch, Englisch, Reli, BWL, ITS, SAE und GGK beträgt 2,14. Welchen Schnitt braucht man denn min.? Ich glaube 2,5! Betrieb versucht auch noch auf die Schule einzuwirken, weil es versteht keiner in der Klasse und auch ein Teil der Lehrer auch nicht, so habe ich mal das Gefühl. Hättet ihr auch schon mal solche Probleme mit der Schule? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 was ist denn der Grund für die Verweigerung? Ich könnte mir vorstellen, dass die Schule bei entsprechender Schüleranzahl zwei Klassen zusammenlegen muss und dann bestimmte Lehrer nicht auf eine festgelegte Stundenanzahl pro Woche kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DFBL-Benjamin Geschrieben 21. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 wir sind nur 16 Schüler seit dem ersten Lehrjahr und eine andere Klassen an der Schule gibt es nicht. es gibt zwischen der Schule einen sehr großen Machtkampf zwischen der und dem Ausbildungsbetrieb, da kracht es regelmäßig. Ich kann mir schon denken, warum, wegen dem Blockunterricht. ich hoffe, dass der Betrieb was erreicht, sonst muss ich mir andere Schritte überlegen. Klage? 1. Die Schule hat den Zettel nicht richtig ausgefüllt die Kreuzchen haben gefehlt. 2. Die Schule hat den Zusatz hin gemacht, dass die Schulischen Leistungen gut sind. Das Widerspricht sich total mit den Ankreuz-Sachen, da da das gleiche auch schon abgefragt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Ich würde die ganze Sache auf jeden Fall erstmal schriftlich klären und vor allem ein sinnvolle Begründung für die Verweigerung fordern. Zusätzlich mal bei der IHK nachfragen, somit wären wenigstens alle drei Organe im Boot. Zumindest solltest Du Dir erstmal alle Informationen zusammen suchen unter dennen eine Verweigerung rechtens ist. Zur Not einfach die Schule übergehen und an die nächst höhere Behörde wenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DFBL-Benjamin Geschrieben 21. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 ich werde jetzt mal Abwarten, ob der Betrieb was erreicht, sonst muss man schon was unternehmen. Hoffe, dass die sich bis nächste Woche melden, sonst muss ich meinen Ausbilder anrufen und fragen, was man jetzt machen kann. kann man eigentlich die Schule auf Schadensersatz verklagen, wenn man schon eine Stelle hätte ab 01. Februar 2006, wegen Verdienstausfall von XXX? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadDog Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 kann man eigentlich die Schule auf Schadensersatz verklagen, wenn man schon eine Stelle hätte ab 01. Februar 2006, wegen Verdienstausfall von XXX? Ich glaube kaum, das so etwas möglich ist .... Gruss BadDog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Andere Frage, welchen Schnitt erreichst Du denn nur in den berufsspezifischen Unterrichtsfächern? Im Endeffekt aber erstmal egal. Dein Betrieb stimmt zu? Dann im Zweifel trotzdem beantragen, denn die Entscheidung trifft nicht die Schule sonder im Zweifelsfall der PA. Ausserdem benötigst Du wenn der Notenschnitt passt (wie Du oben siehst glaube ich das es hierbei ausschliesslich um die berufsbezogenen Fächer geht) keine explizite "Erlaubnis" der Schule, die muss das nur zur Kenntnis nehmen. Passt der Schnitt nicht muss die Schule eine Stellungnahme abgeben (zustimmen). So war das auf jeden Fall bei mir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DFBL-Benjamin Geschrieben 21. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 als berufsspezifische Fächer meinst du jetzt SAE, BWL und ITS? Da habe ich einen Schnitt von 1,67 ! oder gehört noch D, E und GGK dazu? Ich mache eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 So nochmal kurz geschaut und bei der IHK Weingarten nachgeschaut. Ist wohl doch der Gesamtschnitt. Dort steht aber auch ganz klar das die Entscheidung die IHK trifft /der PA. Lass die Schule mal murren, dann soll sie das aber auch begründen. http://www.weingarten.ihk.de/artikel/download/merkblaetter/ausbildung/bes_Richtlinien_zur_vorzeitigen_Zulassung.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DFBL-Benjamin Geschrieben 21. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 ich bin bloß IHK Schwarzwald (http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/)! ich finde leider keine Daten, wie jetzt von Weingarten! Die Homepage ist einfach zu unübersichtlich wie ich finde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zirri Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 eins muss Du mir erklaeren. Was hat die Schule mit der Zulassung zur Verkürzung zu tun ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DFBL-Benjamin Geschrieben 21. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Das Formular, dass ich bei der IHK einreichen muss, ist dieses hier: http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/verz204/BBR_A54.pdf Geh auf die zweite Seite, da steht Bescheinigung der Berufsschule. ist wirklich eine gute FRAGE für was soll die Schule zustimmen? Eigentlich gar nicht. Da als Leistungsnachweis, ja das Zeugnis zählt. Da muss ich dir recht geben, aber wenn halt auf den Antrag so ein Mist steht, dann sollte der auch von der Schule ausgefüllt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Da würd ich mir überhaupt keinen Kopf machen. Die Kopie des letzten (jetzt dann wohl Jahreszeugnis) Zeugnis ist doch dabei. Wie wollen die denn argumentieren? Haben die in der Schule nein angekreuzt und befriedigend bis ausreichend? Da machen die sich doch lächerlich? Ruf doch mal bei der IHK den zuständigen Bearbeiter an und erklär ihm das. Aber wie gesagt zu entscheiden hat nicht die Schule, die wird nur gehört, sondern nur die für Dich zuständige IHK bzw. der PA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris_davidi Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 So ein Dreck, manipulier das Schreiben und übergehe die Schule! So eine hirnverblödete Bürokratie ist ja zum ****en! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 So ein Dreck, manipulier das Schreiben und übergehe die Schule! So eine hirnverblödete Bürokratie ist ja zum ****en! Echt toller Tip. Wenn sowas rauskommt dann steht man erst richtig im Regen. Toller Gedanke bei den Unterlagen zur Zulassung zu pfuschen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 manipulier das Schreiben und übergehe die SchuleUnd du bist noch nicht auf die Idee gekommen, dass es evtl. auffliegen könnte? Es sitzen durchaus aus Berufsschullehrer im Prüfungsauschuss. Ausserdem bist du bei einer vorzeitigen Prüfung auch früher aus der Schule Weg und wirst du dort abmelden müssen. Und da wird sich dann schon jemand fragen "Moment, warum meldet der sich ab? Ach so, Prüfung bestanden... ja aber Moment..." Ich wünsche dir viel Spaß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DFBL-Benjamin Geschrieben 21. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 eine Begründung habe ich keine gehört bzw. keine gescheite. Ich habe so einen Hass auf die Schule, dass der jeden Tag gesteigert wird. und ich sehe halt auch im Februar besser chancen auf dem ARbeitsmarkt als dann im August im nächsten Jahr. ich bin auf jeden Fall gespannt was der Betrieb erreicht, sonst werden wir die Schule halt ohne Unterschrift den Antrag einreichen. Wenn Sie dann nicht zustimmen, dann weis ich auch nicht wo es noch gerecht zu geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolle Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Ruf doch einfach mal bei der IHK an. Ich hatte damals auch Theater mit der Berufsschule und die IHK (gleiche wie bei dir) hatte mich recht gut unterstützt, erst recht nachdem sich die Sache ziemlich zugespitzt hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shaddy-X Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Die Schule hat gar nichts zu melden. Ich habe auch verkürzt. Und aus aktuellem Anlass (AdA) weiß ich sehr wohl, dass NUR die Zustimmung des Azubi und des Betriebs notwendig ist. Die Eignung wird durch die Arbeitsleistung und einen entsprechend guten Schnitt besser als 2,5 festgestellt. Antrag muss dann zur IHK. Letztlich entscheidet NUR die IHK ob der Antrag gestattet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolle Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Die Schule hat gar nichts zu melden. Das ist aber in Baden-Württenberg, da läuft alles etwas anders Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shaddy-X Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Ich glaub kaum, dass die Schule sich gegen das BBiG stellt. Das wird auch in BaWü seine Gültigkeit haben. Ich hab den Paragraphen jetzt nicht auswendig, schau das aber gern morgen mal nach, falls nicht jemand anders schneller ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Du meinst sicher das BBiG (2005) § 45, Abs 1. (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig_2005/__45.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 21. Juli 2005 Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Anhörung <> Zustimmungspflichtig oder sehe ich das falsch angehört kann die Schule ja werden, nur wenn interessiert das im welchen Maße? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Monarch Geschrieben 22. Juli 2005 Teilen Geschrieben 22. Juli 2005 Ich habe bei der selben IHK verkürzt, und die Schule hatte nichts zu sagen. (Formular an Betrieb, ausgefüllt, zurück mit Zeugnis an IHK, OK). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zirri Geschrieben 22. Juli 2005 Teilen Geschrieben 22. Juli 2005 andere laender, andere ******... weil ich (so gut wie) nie in der BS war, hatte ich dort nen 4er Schnitt. war aber kein grund nicht zu verkuerzen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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