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Geschrieben

Was kann ich dagegen machen?

Mein Schnitt der Fächer Deutsch, Englisch, Reli, BWL, ITS, SAE und GGK beträgt 2,14.

Welchen Schnitt braucht man denn min.? Ich glaube 2,5!

Betrieb versucht auch noch auf die Schule einzuwirken, weil es versteht keiner in der Klasse und auch ein Teil der Lehrer auch nicht, so habe ich mal das Gefühl.

Hättet ihr auch schon mal solche Probleme mit der Schule?

Geschrieben

was ist denn der Grund für die Verweigerung?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Schule bei entsprechender Schüleranzahl zwei Klassen zusammenlegen muss und dann bestimmte Lehrer nicht auf eine festgelegte Stundenanzahl pro Woche kommen.

Geschrieben

wir sind nur 16 Schüler seit dem ersten Lehrjahr und eine andere Klassen an der Schule gibt es nicht.

es gibt zwischen der Schule einen sehr großen Machtkampf zwischen der und dem Ausbildungsbetrieb, da kracht es regelmäßig. Ich kann mir schon denken, warum, wegen dem Blockunterricht.

ich hoffe, dass der Betrieb was erreicht, sonst muss ich mir andere Schritte überlegen.

Klage?

1. Die Schule hat den Zettel nicht richtig ausgefüllt die Kreuzchen haben gefehlt.

2. Die Schule hat den Zusatz hin gemacht, dass die Schulischen Leistungen gut sind. Das Widerspricht sich total mit den Ankreuz-Sachen, da da das gleiche auch schon abgefragt wird.

Geschrieben

Ich würde die ganze Sache auf jeden Fall erstmal schriftlich klären und vor allem ein sinnvolle Begründung für die Verweigerung fordern. Zusätzlich mal bei der IHK nachfragen, somit wären wenigstens alle drei Organe im Boot. Zumindest solltest Du Dir erstmal alle Informationen zusammen suchen unter dennen eine Verweigerung rechtens ist.

Zur Not einfach die Schule übergehen und an die nächst höhere Behörde wenden.

Geschrieben

ich werde jetzt mal Abwarten, ob der Betrieb was erreicht, sonst muss man schon was unternehmen. Hoffe, dass die sich bis nächste Woche melden, sonst muss ich meinen Ausbilder anrufen und fragen, was man jetzt machen kann.

kann man eigentlich die Schule auf Schadensersatz verklagen, wenn man schon eine Stelle hätte ab 01. Februar 2006, wegen Verdienstausfall von XXX?

Geschrieben
kann man eigentlich die Schule auf Schadensersatz verklagen, wenn man schon eine Stelle hätte ab 01. Februar 2006, wegen Verdienstausfall von XXX?

Ich glaube kaum, das so etwas möglich ist ....

Gruss

BadDog

Geschrieben

Andere Frage, welchen Schnitt erreichst Du denn nur in den berufsspezifischen Unterrichtsfächern? ;)

Im Endeffekt aber erstmal egal. Dein Betrieb stimmt zu? Dann im Zweifel trotzdem beantragen, denn die Entscheidung trifft nicht die Schule sonder im Zweifelsfall der PA. Ausserdem benötigst Du wenn der Notenschnitt passt (wie Du oben siehst glaube ich das es hierbei ausschliesslich um die berufsbezogenen Fächer geht) keine explizite "Erlaubnis" der Schule, die muss das nur zur Kenntnis nehmen. Passt der Schnitt nicht muss die Schule eine Stellungnahme abgeben (zustimmen). So war das auf jeden Fall bei mir.

Geschrieben

Das Formular, dass ich bei der IHK einreichen muss, ist dieses hier: http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/verz204/BBR_A54.pdf Geh auf die zweite Seite, da steht Bescheinigung der Berufsschule.

ist wirklich eine gute FRAGE für was soll die Schule zustimmen? Eigentlich gar nicht. Da als Leistungsnachweis, ja das Zeugnis zählt. Da muss ich dir recht geben, aber wenn halt auf den Antrag so ein Mist steht, dann sollte der auch von der Schule ausgefüllt werden.

Geschrieben

Da würd ich mir überhaupt keinen Kopf machen. Die Kopie des letzten (jetzt dann wohl Jahreszeugnis) Zeugnis ist doch dabei. Wie wollen die denn argumentieren? Haben die in der Schule nein angekreuzt und befriedigend bis ausreichend? Da machen die sich doch lächerlich? Ruf doch mal bei der IHK den zuständigen Bearbeiter an und erklär ihm das. Aber wie gesagt zu entscheiden hat nicht die Schule, die wird nur gehört, sondern nur die für Dich zuständige IHK bzw. der PA.

Geschrieben
So ein Dreck, manipulier das Schreiben und übergehe die Schule! So eine hirnverblödete Bürokratie ist ja zum ****en!

Echt toller Tip. Wenn sowas rauskommt dann steht man erst richtig im Regen. Toller Gedanke bei den Unterlagen zur Zulassung zu pfuschen!

Geschrieben
manipulier das Schreiben und übergehe die Schule
Und du bist noch nicht auf die Idee gekommen, dass es evtl. auffliegen könnte? Es sitzen durchaus aus Berufsschullehrer im Prüfungsauschuss. Ausserdem bist du bei einer vorzeitigen Prüfung auch früher aus der Schule Weg und wirst du dort abmelden müssen. Und da wird sich dann schon jemand fragen "Moment, warum meldet der sich ab? Ach so, Prüfung bestanden... ja aber Moment..."

Ich wünsche dir viel Spaß :)

Geschrieben

eine Begründung habe ich keine gehört bzw. keine gescheite. Ich habe so einen Hass auf die Schule, dass der jeden Tag gesteigert wird.

und ich sehe halt auch im Februar besser chancen auf dem ARbeitsmarkt als dann im August im nächsten Jahr.

ich bin auf jeden Fall gespannt was der Betrieb erreicht, sonst werden wir die Schule halt ohne Unterschrift den Antrag einreichen. Wenn Sie dann nicht zustimmen, dann weis ich auch nicht wo es noch gerecht zu geht.

Geschrieben

Ruf doch einfach mal bei der IHK an. Ich hatte damals auch Theater mit der Berufsschule und die IHK (gleiche wie bei dir) hatte mich recht gut unterstützt, erst recht nachdem sich die Sache ziemlich zugespitzt hatte.

Geschrieben

Die Schule hat gar nichts zu melden.

Ich habe auch verkürzt. Und aus aktuellem Anlass (AdA) weiß ich sehr wohl, dass NUR die Zustimmung des Azubi und des Betriebs notwendig ist.

Die Eignung wird durch die Arbeitsleistung und einen entsprechend guten Schnitt besser als 2,5 festgestellt. Antrag muss dann zur IHK.

Letztlich entscheidet NUR die IHK ob der Antrag gestattet wird.

Geschrieben

Ich glaub kaum, dass die Schule sich gegen das BBiG stellt. Das wird auch in BaWü seine Gültigkeit haben. Ich hab den Paragraphen jetzt nicht auswendig, schau das aber gern morgen mal nach, falls nicht jemand anders schneller ist.

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