Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich hab nen Schnitt von unter 1,5 und da hat meine Firma was gegen das Verkürzen. Letztendlich kann ich auch nix dagegen machen....

Geschrieben

Zum Verkuerzen gilt der bereits o.g. §45 BBiG 2005.

Zur Verkuerzung werden Betrieb und Berufsschule befragt. Die Entscheidung ueber das Verkuerzen faellt allein Deine zustaendige IHK.

Entscheidend sind Deine Leistungen in der Ausbildung.

(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Geschrieben

fällt die IHK die Entscheidung, aber wenn der Betrieb sinngemäß meint, dass "das Ausbildungsziel nicht erreichbar ist in der verkürzten Zeit" wird das die Entscheidung der IHK sicherlich nicht gerade positiv beeinflussen.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...