tschakka Geschrieben 21. Juli 2005 Geschrieben 21. Juli 2005 Ich habe zur Überbrückung bis letzten Monat auf eigene Rechnung gearbeitet. Jetzt bekomme ich auf einmal einen Brief von der IHK. Dabei war ein Beitragsbescheid in dem geschrieben war : Gewinn / Ertrag größer als 5200 € zu zahlen 51 € Also die wollen gerne 51 € von mir. Bei dem Schreiben liegt auch gleich ne Überweisungsvorlage dabei.. Weiterhin war noch ein blauer Wisch dabei, in dem ich gegen den Beitrag Widerspruch einlegen kann. Mein Gewinn aus diesem jahr ist unter 5200 € (hab das ganze nur einige Monate betrieben). Da das Schreiben aus heiterem Himmel kam jetzt meine Frage: Muss ich darauf überhaupt antworten? Was hab ich mit der IHK am Hut? Zitieren
janlutmeh Geschrieben 21. Juli 2005 Geschrieben 21. Juli 2005 Wenn Du auf eigene Rechnung gearbeitet hast, warst du also selbständiger Gewerbetreibender. Also bist Du Zwangsmitglied in der zuständigen IHK / HWK je nach Beruf. http://www.wuppertal.ihk24.de/WIHK24/WIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.wuppertal.ihk24.de/WIHK24/WIHK24/servicemarken/wir_ueber_uns/rechtsgrundlagen/ihkg.jsp §2 sollte die Frage beantworten. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 21. Juli 2005 Geschrieben 21. Juli 2005 Auf der Rückseite müsste ein Antwortformular sein. Dort kreuzt Du an, dass Du weniger verdient hast und schickst das zurück. In der Regel reicht das. Frank Zitieren
mpits Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 hmm ich hab garnichts gemacht (ist zwar auch nicht die feine englische) aber sie haben sich dann nicht mehr gemeldet. PS. 51 Euro gehen ja noch aber was total mies ist, mein Vater hat 2 Gewerbe und muss 2 mal Mitgleidsbeiträge bei der IHK Zahlen "ZWANGSBEITRÄGE" wie DAMALS ... Zitieren
haarig Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 hmm ich hab garnichts gemacht (ist zwar auch nicht die feine englische) aber sie haben sich dann nicht mehr gemeldet. PS. 51 Euro gehen ja noch aber was total mies ist, mein Vater hat 2 Gewerbe und muss 2 mal Mitgleidsbeiträge bei der IHK Zahlen "ZWANGSBEITRÄGE" wie DAMALS ... Na ja, wirklich lang genug hast du noch nicht gewartet, dass du sagen könntest da kommt nichts mehr. Warum nicht einfach ankreuzen, dass du weniger verdient hast. Das wirst du ja wohl auch nachweisen können. Und auch die IHK wird ihren Sinn haben. Wenn man da keine Abgaben zahlen will, kann man ja immer noch seine Gewerbe aufgeben Und was du mit "DAMALS" meinst ist mir auch nicht ganz klar. Zitieren
Polli Geschrieben 28. Juli 2005 Geschrieben 28. Juli 2005 Moment Moment! Wichtig ist als WAS Du gearbeitet hast! Gewerbe überhaupt angemeldet? Nicht das Du freiberuflich Tätig warst, dann sieht die Sache nämlich schlecht für die zuständige IHK aus Hast Du "nur" Software programmiert? Oder was verkauft? Gruß Polli Zitieren
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