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Geschrieben

Hi!

Das Thema gab es schon mal, trotzdem möchte ich es neu anreissen.

a) Die Firma kommt ihren Ausbildungspflichten nicht nach -> keine Einträge im Ausbildungsheft.

B) Das ist ein Grund fristlos ("aus einem wichtigem Grund") zu kündigen und die Firma rechtlich anzugehen und ggf. eine Entschädigung zu erhalten.

c) Ich möchte eigentlich die Firma wechseln (Übernahme), was nicht klappen wird, da ich ja per Ausbildungsheft nichts gelernt habe.

Ergo darf ich neu mit der Ausbildung anfangen :-(

d) Demnach suche ich mir eine neue Firma.

Meine Frage: Hat jemand ähnliche Erfahrungen, inwiefern kann ich die Firma per Arbeitsrecht belangen?

Joschuah

PS Ach ja: kreativer, fähiger Mensch sucht Ausbildungsstelle FIAW in Hessen. Frankfurt wäre prima.

Geschrieben

Hallo Joschuah,

wenn deine Firma ihrem Ausbildungsauftrag nicht nachkommt, dir also keine Gelegenheit gibt, Wissen zu erwerben, verletzt sie ihre vertraglichen Pflichten.

Eine fristlose Kündigung ist nur möglich aus wichtigem Grund innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden dieses Grundes. Das dürfte nicht vorliegen. Aber innerhalb von vier Wochen kannst du immer gehen.

Ich würde dir empfehlen, zunächst mal mit dem zuständigen Ausbildungsberater der IHK Kontakt aufzunehmen und das Thema zu besprechen. Vielleicht weiß er noch eine Firma, wo du unterjährig unterkommen kannst. Ansonsten gibt es wahrscheinlich nur die Möglichkeit, ab Herbst neu zu beginnen. - immer noch besser, als keine richtige Ausbildung mit entsprechend schlechtem Ergebnis zu machen.

Du mußt auch deshalb die IHK kontaktieren, weil du normalerweise die Ausbildung nur aufgeben kannst, wenn du entweder den Beruf wechselst, oder die Ausbildung insgesamt aufgibst. Das willst du aber nicht, du willst ja "nur" eine richtige Ausbildung. Und dafür braucht es eine Sonderregelung, bei der dir eigentlich nur die IHK helfen kann.

Grüße, Martin

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