Worn Geschrieben 26. Juli 2005 Teilen Geschrieben 26. Juli 2005 Ich bekam heute die Mail der IHK : ______________________________ Ihr Projektantrag wurde von der IHK Köln dem Prüfungsausschuss zur weiteren Bearbeitung zugeteilt. Die Prüfung Ihres Antrages hat innerhalb des Ausschusses zu folgendem Ergebnis geführt: der Antrag wird angenommen. :marine Die Genehmigung wurde vorbehaltlich folgender Änderungen/Ergänzungen ausgesprochen: Bitte achten Sie auf eine angemessene Komplexität und Tiefe der Bearbeitung (einschl. Kosten-Nutzen-Abschätzung) :confused: :mod: :confused: ______________________________ So, kann ja sein das ich doof bin, aber das mit dem Vorbehalt check ich nicht. Ich habe auch schon zu der IHK eine Mail geschickt, aber das dauert wieder bis Ostern bis die Antworten. Was soll das heissen ? Muss ich nur das was die da im Vorbehalt erwähnen dann auch in meiner Doku machen (muss ich ja sowieso machen (Info. Kaufmann)), oder können die jetzt in ner Woche doch noch sagen : ÖÖÖhhh hmmm nee also jetzt doch nich? Kurz: Kann mir jemand erklären was das bedeutet ? Ich danke. BEN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 26. Juli 2005 Teilen Geschrieben 26. Juli 2005 Das bedeutet dass der Antrag nur dann angenommen wird wenn Du das Thema ( hätte geholfen wenn Du es genannt hättest ) AUSFÜRHLICH UND KOMPETENT und eben auch nachvollziehbar ( durch Kosten/Nutzenrechnung ) bearbeitest. Es liest sich so, als ob Dein Vorschlag sonst zu trivial ist bzw. nachvollziehbare Eigenleistung und Entscheidungen vermissen ließe ... Wenn Du die Vorgaben des PA nicht erfüllst führt das zu merkbarem Punktabzug. Also schau Dir Dein Thema nochmal an und mach den Job kompetent. Bloss keine "Klickanleitung" abgegen ... unsere PAs nutzen einen ähnlichen Text immer dann wenn wir sowas befürchten ... Viel Erfolg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Worn Geschrieben 26. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. Juli 2005 Das bedeutet dass der Antrag nur dann angenommen wird wenn Du das Thema ( hätte geholfen wenn Du es genannt hättest ) AUSFÜRHLICH UND KOMPETENT und eben auch nachvollziehbar ( durch Kosten/Nutzenrechnung ) bearbeitest. Das ist doch selbstverständlich oder nicht? Man möchte ja eine gute Note bekommen. Aber das ganze ist ein glatter Wiederspruch. Entweder man nimmt an, oder nicht. Man kann einen doch nicht abservieren mit so nem Spruch. Wenn ich da Projekt jetzt mach und das passt einem dann nicht, wollen die das dann nachträglich ENT-genehmigen oder was? Oder 0 Punkte oder wie. Was is das denn für eine Logik? Da hätte ich ja lieber den Nachbesserungsauftrag erhalten. :mod: Man sieht mal wieder das man es den Leuten auch schwer machen kann. Scheint Spass zu machen, sonst gäbs das Forum nicht was ? BEN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 26. Juli 2005 Teilen Geschrieben 26. Juli 2005 Aber genau DAS kam anscheinend bei deinem Antrag nicht rüber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 26. Juli 2005 Teilen Geschrieben 26. Juli 2005 [...] , aber das mit dem Vorbehalt check ich nicht. Im Prinzip hat ein wohlwollender PA hier einen Teil Deiner Hausaufgaben gemacht: Er hat aufgrund Deines Antrages offensichtlich befürchtet, dass die genannten Punkte von Dir im Projekt vergessen werden könnten. Und um dem vorzeubeugen, hat er Dir diese Hilfestellung gegeben. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 26. Juli 2005 Teilen Geschrieben 26. Juli 2005 Das ist doch selbstverständlich oder nicht? Von Wegen! hast Du 'ne Ahnung, was ich schon so alles als Projekt-Doku lesen durfte ... Aber das ganze ist ein glatter Wiederspruch. Entweder man nimmt an, oder nicht. Nö, es gibt 4 Möglichkeiten, einen Projektantrag zu beurteilen: Genehmigt und abgelehnt - und das jeweils mit oder ohne HINWEISE. Man kann einen doch nicht abservieren mit so nem Spruch. Das ist kein "Abservieren" - das sind Hinweise. Die sind freundlich gemeint und sollen Dir helfen. Wenn ich da Projekt jetzt mach und das passt einem dann nicht, wollen die das dann nachträglich ENT-genehmigen oder was? Oder 0 Punkte oder wie.Nein, das gibt dann NUR (nicht nötigen, aber eventuell ziemlich gravierenden) Punktabzug. Scheint Spass zu machen, sonst gäbs das Forum nicht was ? Genau weil immer wieder Prüflinge so merkwürdig reagieren, wenn man ihnen als PA helfen will, genau deshalb habe ich mir die o.g. "Hinweise" übrigens inzwischen abgewöhnt - und lasse die Prüflinge ihre hausaufgaben wieder vollständig selbst machen. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Worn Geschrieben 27. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Okay ich hab mich wieder ein bisschen beruhigt. Also ist es nur ein netter Hinweis darauf das ich hinsichtlich der genannten Punkte sorgfältig arbeiten soll. Ja mich hat nur das Wort "vorbehaltlich" gestört, das hab ich irgendwie zu schwer gewichtet. Also wenn ich jetzt eine gute Projektdoku mache, und auch sonst mein Projekt gewissenhaft durchführe steht meine Arbeit einem "ohne Vorbehalt genehmigten" is nichts nach ? Danke BEN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 27. Juli 2005 Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 [...] steht meine Arbeit einem "ohne Vorbehalt genehmigten" is nichts nach ? "Ohne Hinweise" wäre der korrekte Ausdruck. Btw., trage doch bitte mal Deinen Wohnort (/zuständige IHK) im Profil ein! gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Worn Geschrieben 27. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Ja, steht er dem den nun nicht nach? :cool: ähh ok Profil. BENsen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 27. Juli 2005 Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Ja, steht er dem den nun nicht nach?Das kann man nicht ohne weiteres sagen. Bei manchen IHKs/PAs bekommst du solche Hinweise, wenn sie (mögliche) Lücken erkennen. Andere setzen dagegen voraus, dass du die Anforderungen an ein Abschlussprojekt selbständig umsetzen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Worn Geschrieben 27. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Huhu, ich glaube ihr versteht meine Frage nicht. Habe ich dadurch das mein Antrag nicht "Ohne Hinweise/ Vorbehalte" genehmigt wurde ein HANDICAP. Sprich ist es so das man da von vorneherein gebranntmarkt ist und quasi keine 1 mehr bekommen kann, um es mal genau auszudrücken. Thats all. (obwohl sich die Frage nach meinem Rechtsverständnis selbst klärt, da es einfach unfair wäre manche zu branntmarken und manche nicht!) BEN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 27. Juli 2005 Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Du hast KEIN Handicap durch den Vorbehalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Worn Geschrieben 27. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 :marine Dann danke ich :marine Muss mich wohl bei allen Prüfern denen ich auf den Schlips getreten bin entschuldigen was . Sorry. Nur hab ich da ständig drüber nachdenken müssen. Ich habe mir auch wirklich Mühe gegeben mit dem Antrag. Zugegebenermaßen ist er auch ein wenig exotisch. Ich bereinige den mal von internen Sachen und stelle ihn ein, vielleicht wird es noch klarer. BEN :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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