Huiuiui Geschrieben 27. Juli 2005 Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Hallo zusammen, meine Ratlosigkeit hat mich hier her geführt. Diesen Sommer habe ich meine Ausbildung zum Informatikkaufmann abgeschlossen. Und zwar als Jahrgangsbester (streber, ich weiß, :cool: hehe) im Betrieb und der Berufsschule, IHK war leider nur ein "gut". die Beurteilung ist schon relativ gut, wie ich finde, allerdings kommen die überdurchschnittlichen Leistungen (wie mir immer wieder bescheinigt wurde - hoffe ich werde jetzt nicht unsympathisch ) im Betrieb nicht wirklich zur Geltung, wie ich finde. Das ich in Abteilungen wie Revision, Controlling, usw. eingesetzt wurde oder nebenbei abends studiere bzw. in der JAV bin ist auch nicht wirklich genannt, oder umfasst das der Begriff "Organisation"!? Ich schreib einfach mal kurz den Text runter: +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Herr Max Mustermann, geboren am Annodazumal, wurde in der Zeit von ... bis ... nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie vom 10. Juli 1997 zum Informatikkaufmann bei der .... ausgebildet. Er hat die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu ... am ... mit dem Gesamtergebnis gut bestanden. Herr Mustermann wird mit Wirkung vom ... in das Tarifangestelltenverhältnis übernommen. Die Ausbildung erfolgte entsprechend der Ausbildungsverordnung überwiegend im Bereich Organisation, ergänzend auch in verschiedenen Geschäftsstellen und Abteilungen der ... . Er besuchte den Berufsschulunterricht am ...-...-Berufskolleg der Stadt ... und nahm außerdem an überbetrieblichen Ausbildungsveranstaltungen der ... ...akademie teil, um sein Fachwissen zu erweitern und zu vertiefen. Darüber hinaus nahm er an einem im Rahmen der Ausbildung vorgesehenen hausinternen Training zu ..... teil. Herr Mustermann hat die ihm im Rahmen der betrieblichen Ausbildung übertragenen Lernaufträge zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Besonders hervorzuheben waren seine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung, das gute Teamverhalten, seine überdurchschnittliche Lernbereitschaft sowie sein Interesse und seine Selbständigkeit. Herr Mustermann zeigte darüber hinaus gute Fachkenntnisse und eine hohe Qualität bei der Erfüllung der LErnaufträge. Weiterhin hervorzuheben waren seine gute Planung und Organisation der Arbeit sowie sein konzeptionelles Denken und seine ausgeprägte Unternehmensorientierung. Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Über die außerdienstliche Führung wurde nichts nachteiliges bekannt. MfG blabla ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Ich persönlich finde ja, dass "gute" Leistungen nicht wirklich besonders hervorzuheben sind, den wie müssen denn dann die anderen LEistungen gewesen sein! In einem Beurteiluingssystem von 1-7 habe ich z.B. bei dem Punkt Fachkenntnis einen Durchschnitt von 1,7 erreicht... denke nicht, dass das nur eine "gute" Fachkenntnis abbildet. Wird denn ein "gut" im allgemeinen auch als "2" angesehen, oder ist das eher im Bereich "befriedigend=3"? Bin für jede Hilfe dankbar, denn das ist mein erstes Zeugnis in der Art! Ach ja, eine Azubikollegin hat gleiche Leistungen erbracht wie meine Winzigkeit und daher auch bis auf Anrede und Namen ein identisches Zeugnis, trotz unterschiedlicher Aufgaben während der Ausbildung. Danköschön schon mal im Voraus!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Juli 2005 Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 ... oder nebenbei abends studiere bzw. in der JAV bin ist auch nicht wirklich genannt, Ersteres ist ja erstmal Dein "Privatvergnügen", das hat im Zeugnis auch nichts zu suchen, es sei denn ein Studium war Vertragsvoraussetzung. Zweiteres willst Du nicht wirklich erwähnt haben, oder? Das ist jedenfalls äusserst unüblich, denn Du musst Dich u.U. ja mal mit dem Zeugnis bewerben ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Huiuiui Geschrieben 27. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Ersteres ist ja erstmal Dein "Privatvergnügen", das hat im Zeugnis auch nichts zu suchen, es sei denn ein Studium war Vertragsvoraussetzung. Zweiteres willst Du nicht wirklich erwähnt haben, oder? Das ist jedenfalls äusserst unüblich, denn Du musst Dich u.U. ja mal mit dem Zeugnis bewerben ... Also der Arbeitgeber hat das Studium zur Hälfte mitfinanziert... insofern denke ich schon, aber okay! JAV hin oder her... das ist eine Tätigkeit, die ich ausgeübt habe, wird sowas denn wirklich so negativ gesehen? Dann frage ich mich, wohin Betriebsratsvorsitzende "nach" ihrer Karriere gehen. Und sorry, in Arbeitszeugnissen habe ich wirklich keinen blassen schimmer... wenn das so ist, werde ich dass natürlich berücksichtigen und nicht nur zur Kenntnis nehmen!!! Wie sieht's mit den anderen Punkten aus? BTW... wie lange kann man eigentlich nach Zugang des Zeugnisses "Einspruch" einlegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 27. Juli 2005 Teilen Geschrieben 27. Juli 2005 Das Zeugnis ist gut aber nicht sehr gut. Die JAV würde ich auch draußen lassen. Mancher zukünftige Arbeitgeber sieht ein solches Engagement vielleicht nicht so gerne. Das Studium, so es dem Betrieb auch etwas gebracht hat - und davon gehe ich aus, wenn es teilweise bezahlt wurde - ist aber außergewöhnliche Zusatzleistung, die ich versuchen würde unter zu bringen. Zu den Fristen habe ich folgendes gefunden: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#9 Punkt 20 besagt, dass es wohl ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gibt, dass nach 10 Monaten einen Widerspruch ausschloss. Wahrscheinlich heißt das aber nicht, dass man 9 Monate und 30 Tage warten darf, sondern nur, dass in diesem Fall 10 Monate eben zu lange waren. Ich würde es unverzüglich machen. Dann gibt es kein Risiko. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Huiuiui Geschrieben 28. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 Danke für die Infos! Aber: Wie kann man das den jetzt noch aufwerten? Stimmt es, dass "nur" zur vollsten Zufriedenheit, ohne das kleine Wörtchen "stets" keine 1 darstellt? Und reicht es, wenn da "sehr gute Fachkenntnis" aufgeführt wird oder gibt es da noch eine Steigerung!? Bin weiterhin für jede Info dankbar!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zipfenklatscher Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Über die außerdienstliche Führung wurde nichts nachteiliges bekannt. Hattest du Probleme mit Ausbilder, Chef o.ä.? Wenn Vorgesetzte nicht als erstes steht, dann wird das von deiner Firma wohl so gesehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 Hattest du Probleme mit Ausbilder, Chef o.ä.? Wenn Vorgesetzte nicht als erstes steht, dann wird das von deiner Firma wohl so gesehen... Nein, insbesondere bei Dienstleistern steht der Kunde als höchstes Gut an erster Stelle. Kritisch wäre dagegen, wenn die Kollegen vor den Vorgesetzten eingereiht würden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.