masteryoda1047 Geschrieben 28. Juli 2005 Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 Also folgende Frage, wir stellen zu dritt (!) für eine Mittelständische Firma die IT Abteilung . Das da zu 80% mehr als die 40 Stunden / Woche anfallen, ist jeden klar. Dafür liegt die Bezahlung im grünen Bereich. Jetzt soll ein Notfallplan her mit Bereitschaftsdienst für IT-ler. Sprich: Firmenhandy und wenns brennt am Wochenende, schlimmstenfalls am Sonntag antanzen. Meine Frage dazu: wie wird sowas normalerweise gehandhabt? Ich glaube kaum das jemand freiwillig seine letzte mikrige Freizeit opfert und darauf wartet das das handy zum läuten anfängt, ohne extra bezahlung oder? wie wird denn sowas in anderen Firmen geregelt? mfg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 28. Juli 2005 Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 wie wird denn sowas in anderen Firmen geregelt? Hier wurden zahlreiche Antworten schon gegeben. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 28. Juli 2005 Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 normalerweise kriegst du nen ganz normalen stundenlohn... is eigentlich ne echt coole möglichkeit noch bisschen wa zu verdienen! naja bei uns passiert auch so gut wie nie was. wenn du dann jedes mal rein darfst is es natürlich eher schlecht ich frag mal noch nach wieviel des bei uns is... MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DamnedFreak Geschrieben 28. Juli 2005 Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 Bei uns kriegst du das pauschal bezahlt, du musst dann halt nur die vorgegeben Zeiten erreichbar sein, und falls noetig hinfahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
masteryoda1047 Geschrieben 28. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 Bei uns kriegst du das pauschal bezahlt, du musst dann halt nur die vorgegeben Zeiten erreichbar sein, und falls noetig hinfahren. d.h. ihr bekommt eine extrazahlung für den mehraufwand? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DamnedFreak Geschrieben 28. Juli 2005 Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 Genau. Naja, hier ist Luxemburg. Hier ist alles anders. Besser. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
masteryoda1047 Geschrieben 28. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 :mod: naja muss dann wohl auf meinen arbeitsvertrag hinweisen :mod: da steht nichts von bereitschaft oder ähnlichem... :schlaf: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 28. Juli 2005 Teilen Geschrieben 28. Juli 2005 hab nochmal gefragt! bei uns kriegen die 20€ für bereitschaft in der stunde! und 20€ am tag aber nur rufbereitschaft (d.h. am telefon versuchen zu helfen) wenn man aber reinkommt dann gehts auf ganz normale arbeitszeit... kommt halt auch drauf an was du machst! mein kollege is in den letzt 2 jahren nie gebraucht worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
derwohierwar Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 wie wird denn sowas in anderen Firmen geregelt? Also bei uns war es so das es einen Pauschalen Bezug für die Bereitschaft gibt, wenn das Handy zwischen 7-8Uhr und 17-20Uhr geklingelt hat war dies damit abgetan. Wenn jemand zwischen 20Uhr und 7Uhr ausser Sonn und Feiertagen abgerufen wurde 150% des Stundenverdienst pro Stunde, an Sontagen 200%. Hoffe das hilft dir ein wenig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 Wenn jemand zwischen 20Uhr und 7Uhr [...] abgerufen wurde [...] Wenn das öfter passiert, dann musst Du auf die Arbeitszeitordnung (AZO) achten. Die schreibt eine Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Falls also morgens um 3 Uhr Dein Bereitschafts-Telefon klingelt, dann darfst Du gemäss AZO erst frühestens gegen 14 Uhr (11 Stunden Ruhezeit) wieder auf der Arbeit sein. Und jetzt wird's ganz schlecht: Solltest Du eine "normale" Büro-Arbeitszeit bis ca. 17 haben, so machst Du wegen des Nacht-Einsatzes bei Befolgen der Gesetze auch noch Minus-Stunden. In einem solchen Falle muss unbedingt eine Betriebsvereinbarung her, welche Zeitgutschriften für nächtliche Einsätze im Rahmen der Bereitschaft regelt. Wir haben z.B. eine Staffel-Regelung, die soviel Plus-Stunden vorsieht, dass bei einer Arbeitszeit bis 17 Uhr am Folgetag kein Minus entstehen kann. Bei einem Einsatz wie im Beispiel (Ende 3 Uhr nachts) und 8 Stunden täglicher Sollzeit würdest Du nach dieser BV 8 - 3 = 5 Stunden Zeitgutschrift erhalten. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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