Void1337 Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 Moin, kurze Frage. Habe am 28.7 meine Ausbildung erfolgreich beendet und wurde auch im selben Betrieb übernommen. Ich frage mich jetzt nur - sollte mir der Arbeitgeber jetzt ein Zeugnis erstellen - also eins über die Ausbildung oder nicht?? Danke und schönes WE. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 Ich würde es machen. Denn die Ausbildung hat mit deinem jetzigen Job nichts zu tun. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 Ergänzend zu palvoelgyis völlig richtiger und wichtiger Aussage: - sollte mir der Arbeitgeber jetzt ein Zeugnis erstellen - Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Dir ein Zeugnis über die Ausbildung auszustellen. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juli 2005 Teilen Geschrieben 29. Juli 2005 *bimei an Strin fass* - alles ok, oder warum heute ohne den passenden Gesetzestext? (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Void1337 Geschrieben 1. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 1. August 2005 Moin, danke fürs schnelle Antworten. Dann werde ich mal beim Chefe anklopfen gehen ) Greets Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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