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Geschrieben

Moin,

kurze Frage.

Habe am 28.7 meine Ausbildung erfolgreich beendet und wurde auch im selben Betrieb übernommen. Ich frage mich jetzt nur - sollte mir der Arbeitgeber jetzt ein Zeugnis erstellen - also eins über die Ausbildung oder nicht??

Danke und schönes WE.

Geschrieben

Ergänzend zu palvoelgyis völlig richtiger und wichtiger Aussage:

- sollte mir der Arbeitgeber jetzt ein Zeugnis erstellen -

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Dir ein Zeugnis über die Ausbildung auszustellen. ;-)

Geschrieben

*bimei an Strin fass* - alles ok, oder warum heute ohne den passenden Gesetzestext? :rolleyes:;)

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

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