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Freie Meinungsäußerung bringt nur Ärger


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Es ist schon erstaunlich welchen Ärger Forenbtreiber kriegen können. Wie ist das eigentlich hier? Habt ihr auch schon Ärger bekommen, weil eine Firma ihren Ruf geschädigt sah, weil Forenmitglieder sich negative über die Firma geäußert haben?

Ich weiß, dass es öfters Probleme gab, weil vorzeitig Prüfungsfragen veröffentlicht wurden oder Links zu diesen. Ist ja auch verständlich, da wurde ja auch eine Straftat begangen. Aber wenn die freie Meinungsäußerung mit Füßen getreten wird, weil der Forenbetreibe gezwungen ist alle negativen Threads über diese Firma zu löschen, dann läuft da doch irgendetwas verkehrt.

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Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das das so ist. Klar wenn ich einfach schreibe Firma xy ist sch**** dann verstößt das gegen die Boardregeln (hier), das diese Firma da gerichtlich vorgehen kann dürfte ungefähr das Selbe sein wie wenn ich sage Herr yz ist sch****.

Aber wenn ich jetzt ganz normale Kritik an Firma xy poste oder sage das ich sie einfach nicht mag (vielleicht sogar mit Begründung), dann bezweifle ich das da irgendwer gegen vorgehen kann. Das wäre ja noch schöner.

Ich denke das der Forenbetreiber in diesem Forum einfach nur einen übertriebenen Brief mit irgendwelchen Absurden Drohungen von einem Anwalt bekommen hat, welche ihm Angst einjagen sollten (und es offensichtlich getan hat). Eigentlich sehr Schade das so etwas ganz "normale" Praxis ist. Bei sowas denke ich ich immer drüber nach mir eine Rechtsschutzversicherung zu besorgen, weil ich es schon gerne draufankommen lassen würde.

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schwierig!

ich weiß ja nicht was da abgelaufen ist!

wenn da nur noch ein "massenschimpfen" mit irgendwelchen behauptungen stattgefunden hat kann ichs verstehen!

aber ansonsten können dir echt nix machen...

niemand kann mich hindern meine meinung oder besser erfahrungen über gewisse firmen zu schreiben!

sonst gäbe es keinen einzigen produktvergleich oder irgendwelche meinungen über produkte oder serviceleistungen uswuswusw

seihe stiftung warentest!!!

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aber ansonsten können dir echt nix machen...

niemand kann mich hindern meine meinung oder besser erfahrungen über gewisse firmen zu schreiben!

Doch: Unterlassungsklage androhen, Abmahnung schreiben lassen. Das geht dann wie folgt:

Streitwert wird auf irgendeinen astronomischen, nur halbwegs begründbaren Wert gesetzt, z.B. "Durch die Äußerungen in ihrem gut besuchten Forum entstehen XY wegen Imageverlust ca. 1,5% Umsatzeinbußen. Das entspricht durch dem Gewinnverlust einem Streitwert von 500.000 Euro.

Diese Abmahnung kostet Sie 50.000 Euro.

gez. Anwalt SYN."

Der mahnende Anwalt enthält seinen Lohn aufgrund der Höhe des Streitwertes prozentual angepaßt. Ich sag mal ne Hausnummer: 10%. Das ist oben mit eingerechnet. Jetzt sitzt der Forenbetreiber erstmal auf einer Rechnung von 50.000 Euro.

Die Abmahnung kann er natürlich anfechten vor Gericht. Nachteil: Er muss Anwalt und Prozesskosten(?) vorschiessen, d.h. aus eigener Tasche bezahlen. - Hier hilft dann wiederum die Rechtsschutzversicherung, die jedoch nicht so viele Leute haben. (kostet ja auch monatlich Geld)

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Jetzt sitzt der Forenbetreiber erstmal auf einer Rechnung von 50.000 Euro.

Naja so würde ich das nicht sagen. Nur weil mir irgendwer (ob Anwalt oder nicht) nen Brief schickt und Geld von mir verlangt würde ich das noch lange nicht bezahlen. D.h. dieser Anwalt müsste damit vor Gericht um das Geld einzuklagen und AFAIK somit auch die Gerichtskosten tragen.

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Naja so würde ich das nicht sagen. Nur weil mir irgendwer (ob Anwalt oder nicht) nen Brief schickt und Geld von mir verlangt würde ich das noch lange nicht bezahlen. D.h. dieser Anwalt müsste damit vor Gericht um das Geld einzuklagen und AFAIK somit auch die Gerichtskosten tragen.

Du solltest das dann aber nicht einfach in Ablage P wandern lassen, sondern musst gegen diese Abmahnung Widerspruch einlegen. Ausserdem brauchst du dann fürs Gericht auch einen Anwalt und je nach Ausgang der Verhandlung hast du dann die Abmahngebür, deine Anwaltskosten, die Gerichtskosten und evtl. noch weitere Kosten des Klägers für die Verhandlung aus deinen Schultern. Natürlich muss es nicht unbedingt soweit kommen, etwa wenn der Abmahnende selbst sieht, dass er vor Gericht keine Chance hätte. Darauf würd ich mich aber nicht unbedingt verlassen.

Und auf deinen Anwaltskosten bleibst du u.U. auch wenn das Gericht gegen den Mahnbescheid entscheidet sitzen.

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Doch: Unterlassungsklage androhen, Abmahnung schreiben lassen. Das geht dann wie folgt:

Streitwert wird auf irgendeinen astronomischen, nur halbwegs begründbaren Wert gesetzt, z.B. "Durch die Äußerungen in ihrem gut besuchten Forum entstehen XY wegen Imageverlust ca. 1,5% Umsatzeinbußen. Das entspricht durch dem Gewinnverlust einem Streitwert von 500.000 Euro.

Diese Abmahnung kostet Sie 50.000 Euro.

gez. Anwalt SYN."

Der mahnende Anwalt enthält seinen Lohn aufgrund der Höhe des Streitwertes prozentual angepaßt. Ich sag mal ne Hausnummer: 10%. Das ist oben mit eingerechnet. Jetzt sitzt der Forenbetreiber erstmal auf einer Rechnung von 50.000 Euro.

Die Abmahnung kann er natürlich anfechten vor Gericht. Nachteil: Er muss Anwalt und Prozesskosten(?) vorschiessen, d.h. aus eigener Tasche bezahlen. - Hier hilft dann wiederum die Rechtsschutzversicherung, die jedoch nicht so viele Leute haben. (kostet ja auch monatlich Geld)

naja..........

wenn ich natürlich schreibe das die fuirma xy nur noch schei.. ist und die gar nix auf die reihe kriegen - also pauschalisiere dann können sie mir sicher was androhen!

ABER

wenn ich zB schreibe das ich der tele... 200€ mehr bezahlen durfte weil die mitarbeiter an der hotline nicht richtig zuhören is das nicht verboten!

dann würde mich die firma ja sozusagen zwingen "für sie zu lügen" also zu behaupten das alles bestens wäre! ;)

wobei im inet natürlich viele dazu neigen extrem zu übertreiben und rumzuschimpfen was nicht unbedingt vorteilhaft ist... :hells:

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Und auf deinen Anwaltskosten bleibst du u.U. auch wenn das Gericht gegen den Mahnbescheid entscheidet sitzen.

Und da währen wir wieder bei der Rechtsschutzversicherung und ich am überlegen ob ich nicht doch eine brauche ;)

IMHO ist das nämlich der allerletzte Schwachsinn. warum sollte ich auch nur einen Cent bezahlen nur weil jemand anderes meint sich das Gesetz so zu biegen wie er es gerne hätte....

..da fällt mir noch was zur Ablage P ein: Ich denke nämlich das das bei mir erstmal sehr wohl da landen würde bzw. eine Antwort alla "Vera****** kann ich mich alleine" darauf folgen würde. Ich meine was heißt das denn das jemand Anwalt ist? Bestimmt nicht das er mir irgendetwas vorschreiben bzw von mir etwass einfordern kann. Das kann nur ein Richter und wenn sowas immer über einen Richter laufen würde und nicht irgendwelche Anwälte irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Abmahnungen an Privaleute schicken würden, dann würde sows IMHO auch viel seltener passieren und solche Anwälte es sich zweimal überlegen...naja ich schweife ab und es wird leicht off-topic :hells:

*nochmal über einen rechtsschutz nachdenk*

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..da fällt mir noch was zur Ablage P ein: Ich denke nämlich das das bei mir erstmal sehr wohl da landen würde bzw. eine Antwort alla "Vera****** kann ich mich alleine" darauf folgen würde.

Hab dazu gerade was gefunden:

5. Jegliche Reaktion darf nur dann unterbleiben, wenn die Abmahnung mit absoluter Sicherheit unberechtigt ist. Auch hier sollte die Vorgehensweise unbedingt mit einem Rechtsanwalt abgesprochen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

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Ah interessanter Artikel :)

Hab da auch folgenden Ausschnitt gefunden:

Seit einigen Jahren nutzen teilweise Anwälte die Kostenerstattungsgarantie bei Abmahnungen zur eigenen Bereicherung. Die im deutschen Gesetz (beispielsweise § 13 Abs. 5 UWG) vorgesehenen Einschränkungen des Klagerechts scheitern in der Praxis häufig daran, dass die zu Unrecht oder rechtsmissbräuchlich Abgemahnten das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheuen und dem Begehren des Abmahnenden stattgeben. Hier könnte eine bessere Koordination unter den Betroffenen zum Nachweis des systematischen auf Einkommen durch Abmahngebühren gerichteten Verhaltens Abhilfe schaffen. Vor allem die Musikindustrie verschickte in den letzten Monaten durch die Kanzlei Waldorf Abmahnungen gegen Filesharer, Betreiber von Songtextarchiven und Ähnlichem.

Der Kostenerstattungsanspruch des Abmahners ergibt sich in der Regel aus GoA, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB. Argumentiert wird, dass die Abmahnung im Interesse des Abgemahnten sei, da damit ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermieden wird. Deshalb sollten Homepagebetreiber einen Hinweis anbringen, dass im Falle rechtlicher Bedenken (bez. Impressum, Markenrechtsverletzungen etc.) eine formlose E-Mail oder ein Telefonat gewünscht wird und keine Abmahnung. Dann dürfte es für ein erkennendes Gericht schwerer sein, in der Abmahnung eine Handlung im Interesse des Abgemahnten zu sehen, die mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn übereinstimmt.

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Deshalb sollten Homepagebetreiber einen Hinweis anbringen, dass im Falle rechtlicher Bedenken (bez. Impressum, Markenrechtsverletzungen etc.) eine formlose E-Mail oder ein Telefonat gewünscht wird und keine Abmahnung. Dann dürfte es für ein erkennendes Gericht schwerer sein, in der Abmahnung eine Handlung im Interesse des Abgemahnten zu sehen...

Würde das nicht jeder klardenkende Mensch so sehen, auch ohne ausdrücklichen Hinweis? Muss ich jedesmal erst sagen: "Bitte machen sie mich auf meine Fehler aufmerksam, damit ich diese berichtigen kann bevor sie mir eine Strafe in X-beliebiger Höhe zukommen lassen", weil ich sonst damit ausdrücke, ich will lieber erst die Strafe bevor ich etwas einsehe?

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zwei dinge intressieren mich :

welche chance hätte der forenbetreiber jetzt tatsächlich vor einem gericht ?

und um welche firma handelte es sich auf dem board?

wie wärs mit nem link zu nem produkt ist ja irgentwo "werbung" ? ;)

<gemein>

Es soll ja Leute geben, die nicht bis drei zählen können :D

</gemein>

SCNR :hells:

Dafür aber auch ein paar Antworten:

Die Chancen kommen darauf an, was exakt im Forum stand. Waren es nur objektive, negative Kundenberichte, hat der Kläger keine Chance.

Stehen jedoch auch emotionale Ausfälle (Beleidigungen, unbewiesene negative Behauptungen, Hetze) in einigen Beiträgen, kann es auf einen Vergleich oder sogar Recht des Klägers hinauslaufen.

In einem gut frequentiertem Forum müssen also alle entsprechenden Beiträge nach ihrem Inhalt überprüft werden. Das wirft hohe Kosten auf, die durch das Überprüfen sowie die Verlängerung des Gerichtsverfahrens entstehen. Diese müssen auch erstmal vom Betreiber und vom Kläger vorgeschossen werden.

Folglich gibt es solche möglichen Ausgänge:

a) Es werden einige Hetz-Beiträge unter den vielen Forenbeiträgen gefunden. Der Klage wird stattgegeben.

B) Durch die Länge und Kostenintensität des Verfahrens geht dem Beklagten Forenbetreiber das Geld als Privatperson aus. Es muss ein außergerichtlicher Vergleich her.

c) Ein Vergleich. Auch bei "Teilschuld" vom Gericht aus feststellbar: Es kann alles sittlich statthafte zwischen Kläger und Beklagtem frei vereinbart werden, wenn außergerichtlich. Ansonsten legt das Gericht fest, was wer zu zahlen hat. Die Gerichtskosten / Anwaltskosten trägt meist jede Partei für sich.

d) Klage wird abgewiesen, da keinerlei Hetz-Beiträge gefunden worden sind. Alle Kosten gehen auf den Kläger.

Fazit: Möglich ist es schon. Jedoch besteht (gerade bei größeren Foren) immer die Gefahr, zumindest teilweise Schuld zugesprochen zu kriegen bzw. am Geld zu scheitern.

2.) Keine Ahnung, wird auch nicht gewünscht sein, dies zu sagen.

3.) Keine Ahnung, wird auch nicht gewünscht sein, dies zu sagen.

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