joachim.boebler Geschrieben 4. August 2005 Teilen Geschrieben 4. August 2005 Hallo, die Bundeswehr hat sich bei mir gemeldet und möchte mich dieses Jahr oder Januar nächstes Jahr zum Wehrdienst einziehen. Gleichzeitig habe ich jetzt eine Chance für einen Ausbildungsplatz. Kann der zukünftige Arbeitgeber was gegen den Wehrdienst machen? Oder ist das alles machtlos und ich muss vor meiner Ausbildung zum Bund? Hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen. Vielleicht war ja hier schon jemand in dieser Situation Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. August 2005 Teilen Geschrieben 4. August 2005 Du könntest einen Antrag auf Verschiebung oder wie das heißst stellen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Netzmeister Geschrieben 4. August 2005 Teilen Geschrieben 4. August 2005 Wenn Du Abitur hast, musst Du zuerst den Wehrdienst leisten, weil das Abitur als erste Ausbildung zählt. So war es zumindest noch bei mir (Abi 2003). Alternativ könntest Du versuchen, eine Zurückstellung zu erwirken. Dazu muss Dich aber dann der zukünftige Betrieb unabkömmlich schreiben - und das bei einem Azubi zu begründen wird sehr schwer. Eine weitere Möglichkeit - die Dich zwar nicht um den Wehrdienst bringt, Dir aber die Stelle erhält - wäre, wenn Du *vor* Wehrdienstbeginn bereits die Ausbildungsstelle angetreten hast. Dann muss Dir gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz nach Ende des Wehrdienstes die Wiedereinstellung auf die Stelle wieder ermöglicht werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 4. August 2005 Teilen Geschrieben 4. August 2005 Warum machst Du anstatt von Wehr-/Zivildienst nicht einfach Ersatzdienst im Katastrophenschutz zum Beispiel bei THW, Feuerwehr oder Hilfsorganisationen? Vorteil: Du kannst ganz normal deine Ausbildung machen und danach weiter arbeiten, ohne neun Monate Unterbrechung. Nachteil: Du musst pro Jahr eine bestimmte Anzahl Stunden ableisten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. August 2005 Teilen Geschrieben 4. August 2005 Kann der zukünftige Arbeitgeber was gegen den Wehrdienst machen? Oder ist das alles machtlos und ich muss vor meiner Ausbildung zum Bund? Die gesetzliche Grundlage für eine Zurückstellung: § 12 WPflG Zurückstellung vom Wehrdienst (1) [...] (4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, 1. [...] 2. [...] 3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen a) eine zu einem schulischen Abschluß führende Ausbildung, ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder c) eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde. (5) [...] (Stand 30.05.2005, Bek. I 1465) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joachim.boebler Geschrieben 4. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 4. August 2005 Ich habe Abitur. Dann werde ich wohl zunächst den Wehrdienst machen müssen. Die Berufsausbildung hat ja noch nicht begonnen und ist auch noch nicht rechtsverbindlich zugesagt. THW kommt für mich nicht in Frage. Da bin ich zu lange gebunden. Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 4. August 2005 Teilen Geschrieben 4. August 2005 Derzeit ist die Einberufungspraxis aber so, dass alle Personen, die einen Ausbildungsplatz haben, erst einmal nicht zum Wehrdienst müssen. Ruf doch mal das Kreiswehrersatzamt deines Vertrauens an und frage da nach. Sollte keine Probleme geben, aber ich denke mal, dass du dann auch einen Ausbildungsvertrag vorlegen müsstest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joachim.boebler Geschrieben 4. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 4. August 2005 Aber dann muss ich nach der Ausbildung oder? Dann leiste ich das lieber jetzt direkt und habs hinter mir. Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
viss Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 Wenn du nach der ausbildung noch 23 bist können sie dich noch einziehen wenn du aber 24 bist können sie dich //soweit ich weis nicht mehr einziehen. Wenn du trotzdem 23 oder 22 bist kannst du trotzdem glück haben und sie ziehen dich gar nicht ein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 jupp, kannst Dich immer noch nach der Ausbildung nachmustern lassen. Höhrtest und Sehtest vergeigen, so kommst Du auf T3 und bist raus. :hells: Ich würde erstmal die Ausbildung wahrnehmen, zum THW kann man in 3 Jahren auch noch gehen, bis dahin könnte der Dienst evt. nochmal verkürzt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
derwohierwar Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 Wenn du nach der ausbildung noch 23 bist können sie dich noch einziehen wenn du aber 24 bist können sie dich //soweit ich weis nicht mehr einziehen. Wenn du trotzdem 23 oder 22 bist kannst du trotzdem glück haben und sie ziehen dich gar nicht ein... Hehe, ist leider nicth so einfach, soweit ich weiß werden Jahre an denen du aufgrund einer weiterführenden Ausbildung zurückgestellt bist angehangen. Sprich dann steigt die Grenze von 23 auf 26... Du kannst auch heiraten oder nen Kind bekommen :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 Aber dann muss ich nach der Ausbildung oder? Dann leiste ich das lieber jetzt direkt und habs hinter mir. Joachim wenn du aber jetzt sicher einen Ausbildungsplatz bekommst, verschieb das lieber und mach die Ausbildung. Mittlerweile ist es nicht mehr selbstverständlich einen zu kriegen. Und ob das dann später anders aussieht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MaxMx318i Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 Derzeit ist die Einberufungspraxis aber so, dass alle Personen, die einen Ausbildungsplatz haben, erst einmal nicht zum Wehrdienst müssen. Ruf doch mal das Kreiswehrersatzamt deines Vertrauens an und frage da nach. Sollte keine Probleme geben, aber ich denke mal, dass du dann auch einen Ausbildungsvertrag vorlegen müsstest. Habs in der Praxis anders erlebt, als ich zur Musterung da war habe ich den Leuten klar gemacht dass ich durch die Einberufung meinen Arbeitsplatz verlieren werde... Die Antwort war: " Darauf können wir keine Rücksicht nehmen!" allerdings war das 2004 wie es jetzt aussieht weiss ich auch nicht aber wird sich nicht viel daran geändert haben. Wie alt bist du denn? Nachtrag: Würde dem AG nichts sagen, erst wenn du dein Vertrag unterschrieben hast, dann müssen Sie dich nach der BW wieder aufnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thorsten Schröder Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 jupp, kannst Dich immer noch nach der Ausbildung nachmustern lassen. Höhrtest und Sehtest vergeigen, so kommst Du auf T3 und bist raus. :hells: naja, da wäre ich mir mal nicht ganz so sicher! Selbst mit T5 ist es noch möglich seinen Dienst zu absolvieren. Ich verweiße mal auf folgende Seite, da die Meinungen hier doch etwas auseinander gehen, was das Alter der Einberufung, usw... angeht: Territoriale Wehrverwaltung, Thema "Einberufung zum Grundwehrdienst" http://www.terrwv.bundeswehr.de/C1256F890043A792/vwContentByKey/W268SMK2217INFODE Jedoch würde ich mal stark vermuten, daß Joachim wohl erst seinen Dienst leisten muß, bevor er seine Ausbildung antritt. Aber um sicher zu gehen; ans zuständige Kreiswehrersatzamt wenden, mit denen kann man schon reden und sich informieren lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MaxMx318i Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 naja, da wäre ich mir mal nicht ganz so sicher! Selbst mit T5 ist es noch möglich seinen Dienst zu absolvieren. Die Regelung ab 07.2004 sieht vor dass nur mit T1 oder T2 bis 24 Jahre einberufen wird. T5 gibts also nicht mehr mit T3 wirst du nicht mehr einberufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 naja, da wäre ich mir mal nicht ganz so sicher! Selbst mit T5 ist es noch möglich seinen Dienst zu absolvieren. Wie ich es oben beschrieben habe, es ist bereits erfolgreich getestet worden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thorsten Schröder Geschrieben 5. August 2005 Teilen Geschrieben 5. August 2005 Ok, dann muß ich das zurück nehmen, war da wohl nicht auf dem neusten Stand,da DZE 31.08.2002 :floet: , sorry. Am besten müßte sich Joachim da mal mit seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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