user_xyz Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 hallo, also ich habe nach meiner ausbildung nen job angefangen. da es hier nicht so gut läuft hab ich mir was neues gesucht und hab das auch schon relativ sicher in der tasche. die frage ist nun, kann ich einfach so kündigen oder muss ich etwas beachten? zu welchem termin kann ich kündigen? Zitieren
JAY_Fisi Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 Also in der Probezeit darf man ohne Angabe von Gründen einfach von heute auf morgen gehen! Da gibt es keine Frist die du einhalten musst! Zitieren
allesweg Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 Hier der Gesetzestext:(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. BGB Zitieren
Guest Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 Also in der Probezeit darf man ohne Angabe von Gründen einfach von heute auf morgen gehen! Da gibt es keine Frist die du einhalten musst! Hier gehts nicht um Ausbildung, sondern Arbeitsstelle. s. Posting von allesweg Zitieren
Tabara Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 Hier gehts nicht um Ausbildung, sondern Arbeitsstelle. s. Posting von allesweg Und? Auch bei Arbeitsstellen gibts sowas wie eine Probezeit - die Aussage war also vollkommen korrekt. Edit: Ich zieh meine Aussage zurück ... dachte das wäre so und bin nun eines Besseren belehrt worden. Zitieren
Thesa Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 Ja was nun. Darf man innerhalb der Probezeit von heute auf morgen, oder mit einer Frist von 2 Wochen kündigen? Zitieren
Enno Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 siehe Dein Arbeitsvertrag! entweder steht dort was drin, es wird auf den Tarifvertrag verwiesen. Oder es gilt: Zitat von BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. gruß Enno Zitieren
darkworld Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 Für gewöhnlich wird sich bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit aber auch kein betrieb quer stellen wenn man die frist nicht einhält, da sich ein mitarbeiter während der probezeit in der regel noch in der einarbeitungsphase befindet ist er ja eh mehr Last als Hilfe. Ein Gespräch mit dem Zuständigen (Vorgesetzter, Personalabteilung) schafft hier natürlich eher Klarheit. Zitieren
p490 Geschrieben 18. August 2005 Geschrieben 18. August 2005 Für gewöhnlich wird sich bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit aber auch kein betrieb quer stellen wenn man die frist nicht einhält, da sich ein mitarbeiter während der probezeit in der regel noch in der einarbeitungsphase befindet ist er ja eh mehr Last als Hilfe. Ein Gespräch mit dem Zuständigen (Vorgesetzter, Personalabteilung) schafft hier natürlich eher Klarheit. Denke ich auch. Desweiteren ist es ja so, dass man nach der Kündigung auch vielfach freigestellt wird, also nur noch auf dem Papier die 2 Wochen Frist einhält, aber nicht mehr zur Arbeit geht. Zitieren
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