dragi Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Hallo, ich möchte meinen Mietvertrag kündigen da ich umziehe. Nun habe ich noch nie einen Mietvertrag gekündigt und weiss nciht worauf ich bei so einem Schreiben achten muss. Habt ihr ein paar Tips oder vielleicht sogar eine Vorlage? Vielen Dank Dragi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Dann frag doch einfach mal Tante Google: http://www.google.com/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&q=kündigung+mietvertrag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Du schreibst einfach einen Brief in dem etwa folgenes steht hiermit kündige ich die Wohnung Nr. x auf der Straße y fristgerecht zum 30.11.2005. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 20. August 2005 Teilen Geschrieben 20. August 2005 Ciao, bei sowas spare ich auch nicht am Einschreiben Rückschein. Die 4-6 Euro sind gut angelegt! Eine Monatsmiete ist teurer Ciao Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thorsten Schröder Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 Hallo dragi, also ich habe damit schon 3x Erfahrungen gemacht. Setzte einfach einen formloses Schreiben auf mit Deinen kompletten, aktuellen Daten und den Daten Deines Vermieters. Einen Grund (warum, weshalb, wieso ... usw) brauchst Du nicht, die Gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate -nach neuer Regelung, egal wie lange man die Wohnung gemietet hat) mußt Du einhalten und/oder was auch immer noch im Mietvertrag vereinbart wurde, sprich Renovierung usw. Datum und Unterschrift NICHT vergessen! Den Brief solltest Du per Einschreiben MIT Rückschreiben an Deinen Vermieter senden. Dies kostet etwas mehr; Du kannst aber beruhigt schlafen. Sollte der Vermieter im selben Hause wohnen (war bei mir der letzte Fall) solltest Du die Kündigung unter Zeugen abgeben oder auch ggf. schriftlich bestätigen lassen, daß diese auch Fristgerecht abgegeben wurde, da kein Poststempel usw vorhanden ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 Und man sollte beachten, dass in vielen Verträgen nicht das Absendedatum sondern das Empfangsdatum beim Vermieter zählt z. B. bis zum dritten Werktag im Monat. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 Den Brief solltest Du per Einschreiben MIT Rückschreiben an Deinen Vermieter senden. Einwurfeinschreiben ist völlig ausreichend und auch billiger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thorsten Schröder Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 @ Manitu71, völlig richtig, was Du schreibst. Ich habe jedoch mit Deinen Methode schlechte Erfahrung gemacht und empfehle somit immer Einschreiben mit Rückschreiben, da so die Sendung vom Empfänger oder eines Berechtigten persönlich quittiert werden muß. Wie dem auch sei; jeder hat da andere Erfahrungen gemacht, oder wird sie machen. Mißverständnisse vorzubeugen erspart natürlich erheblich Ärger, besonders in so einem sensiblem Thema wie dem häufig diskutiertem, wie zwischen Mieter & Vermieter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 21. August 2005 Teilen Geschrieben 21. August 2005 mag sein, beweiskräftig ist es aber trotzdem. Schließlich quittiert der Postbote. Ob der Vermieter den Brief dann zu spät bekommt, weil er im Urlaub ist oder sonstiges, interessiert keinen. Man hat seine Pflicht getan. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Genau so ist es. Mit Einwurf des Briefes in den Briefkasten oder ins Postfach des Vermieters gilt der Brief als zugestellt. Man kann über die Webseite von der Post sich auch die Einwurfquittung ausdrucken lassen. Dann hat man den Beweis wann die Post den Brief zugestellt hat. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Womit aber noch nirgendwo der Inhalt des Briefes belegt wurde. Ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht und lasse mir Kündigungen immer schriftlich bestätigen. Entweder persönlich vorbeibringen oder entsprechende schriftliche Bestätigung anfordern. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 oder entsprechende schriftliche Bestätigung anfordern. Das sollte man natürlich immer machen und auch drauf bestehen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EdwinMosesPray Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Hallo ! Wie ist es denn, wenn man einen Nachmieter hat ?? Ich möchte auch umziehen, aber mit den 3 Monaten habe ich Probleme. 2-3 Monate beide Mieten zahlen ist mir zu teuer. Ich habe aber min. 2 Interessenten für die Wohnung. Kann mir bitte dazu jemand etwas sagen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Hi, wenn der Vermieter einen der potentiellen Nachmieter akzeptiert, kannste früher raus. Er muss aber nicht akzeptieren. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DIDI1978 Geschrieben 1. August 2009 Teilen Geschrieben 1. August 2009 Hallo zusammen ich habe folgendes Problem Ich bin kurzfristig arbeitslos geworden und habe nun nicht die Mittel um meine Wohnung weiter zu bezahlen das habe ich auch meiner Vermieterin erklärt und sie war damit einverstanden das ich ohne Kündigungsfrist ausziehen kann, dass hat mich natürlich gefreut und ich habe mich dann gleich auf Wohnungssuche begeben un auch eine günstige Einzimmerwohnung bekommen hab dort den Mietvertrag unterschrieben und angefangen zu richten bin dann mitte des monats umgezogen habe meine alte wohnung sauber gemacht und sie der Vermieterin übergeben, ich habe damlas selbst ein kautionskonto auf meiner Bank machen müssen das sparbuch hat dann die vermieterin bekommen und auch ein schreiben von der Bank und nur sie hätte geld von dem konto bzw sparbuch holen können ich kam da nicht mehr ran aber als ich die wohnung dann übergeben hatte unterschrieb sie mir das schreiben von der Bank das alles in ordnung war und keine beanstandungen sind ich bin damit auf die bank und habe erst dann wieder mein geld bekommen, und dachte das ist ja alles super. doch jetzt fällt ihr ein das sie doch auf die kündigungsfrist besteht und sie noch geld für angebliche mängel in der wohnung haben möchte was kann ich tun? kann mir da jemand weiterhelfen wäre echt nett. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 1. August 2009 Teilen Geschrieben 1. August 2009 (bearbeitet) 1.) In der deutschen Grammatik gibt es Punkte, Kommata, Absätze ... wenn man sowas einsetzt, macht das Lesen mancher Postings viel mehr Spaß 2.) *das ist keine rechtsverbindliche Aussage* Wenn Du die Kaution wiederbekommen hast und Sie die Wohnung übernommen hat, bist Du aus der Sache ersteinmal raus, was Mängel angeht; dafür gibt es die Wohnungsübergabe ...da hat sie nichts beanstandet ... also ersteinmal gut Dann ist eben die Frage, was mit dem Mietvertrag ist ... normalerweise ist das mit der Wohnungsübergabe auch erledigt; da kommt es eben darauf an, ob Du irgend etwas schriftliches hast ... wenn das alles nur mündlich ist, würde ich einmal zum Mieterverein in deinem Wohnort gehen und mich dort kostenlos beraten lasse ... 3.) Anmerkung des Autors: Solltest Du nichts schriftliches haben, hast Du zumindest etwas fürs nächste Mal gelernt * das klingt blöd, aber aus Fehlern lernt man* Bearbeitet 1. August 2009 von Ty4Pi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 1. August 2009 Teilen Geschrieben 1. August 2009 einwenigmehrAbsätzewärengutgewesen :beagolisc Außerdem ist das ein Uralt-Fred, in dem es wohl ähnliche Schreibschwierigkeiten gab... Zu deiner Frage: Hast du ein Übergabeprotokoll? Das ist so ziemlich des Pudels Kern. Wenn da "ohne Mängel abgenommen" steht - Thema erledigt. Gut wäre auch, wenn da was von Auszugstermin / Mietende drin stehen würde. Mein Tipp, da du dich nicht nach Rechtschutzversicherung oder so anhörst: lass es mal drauf ankommen. Deine Ex-Vermieterin muss dir was Schriftliches senden. Damit würde ich dann mal zum Mieterbund (oder was ähnliches, kostet ggf. ein wenig Geld, bringt aber viel) in deiner Umgebung gehen oder eben (aber das kann wirklich Geld kosten) zu einem Anwalt für Mietrecht. Zusatztipp: bring deiner Ex-Vermieterin eine Flasche Wein oder so was (oder schick es per Post) und sag oder schreib wie nett du es fandest, dass sie dir so entgegen gekommen ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DIDI1978 Geschrieben 2. August 2009 Teilen Geschrieben 2. August 2009 Hallo zusammen! Erstmal danke für die schnellen Antworten. Ich werde an den Kommas, Punkte, Fragezeichen und Ausrufezeichen arbeiten und auch den ein oder anderen Absatz machen. Also das einzig schriftliche das ich habe ist das Schreiben für die Bank, wo sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie keine weiteren Ansprüche an mich hat und ich somit meine hinterlegte Kaution zurück bekomme. Aber das mit dem Mieterbund ist ne gute Idee. Vielen dank euch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. August 2009 Teilen Geschrieben 2. August 2009 Ich hoffe Du hast das Schreiben noch. Hast Du noch Schlüssel von der Wohnung? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DIDI1978 Geschrieben 2. August 2009 Teilen Geschrieben 2. August 2009 Das schreiben liegt auf der Bank, weil ich das ja abgeben musste um die Kaution zurück zu bekommen. Und nein die Schlüssel hat sie nach der Übergabe bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. August 2009 Teilen Geschrieben 2. August 2009 Davon hast Du nicht zufällig eine Kopie? Da Du aber keine Schlüssel mehr hast, liegt die Wohnung nicht mehr in deinem Machtbereich. Denn sonst könntest Du die Wohnung ja noch während der Kündigungsfrist nutzen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DIDI1978 Geschrieben 2. August 2009 Teilen Geschrieben 2. August 2009 Nein eine Kopie habe ich nicht, aber die bekomme ich ohne weiteres von meiner Bank. Da habe ich mit denen schon gesprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. August 2009 Teilen Geschrieben 2. August 2009 Die Kopie solltest Du besorgen und gut abheften. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 2. August 2009 Teilen Geschrieben 2. August 2009 ...und du solltest für die nächste Wohnung gelernt haben, dass ohne Übergabeprotokoll gar nix geht :mod: [filosofier ein] Als IT-ler erwarte ich sowas eigentlich "im Standard". Ein "Übergabeprotokoll" braucht man in nahezu jedem Berufsbild an (fast) allen Schnittstellen zu internen und externen Kunden. Liest sich zwar nach Aufwand und nach Verwaltungskram, kann aber (meistens) Geld und Leistung retten. [filosofier aus] :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
verotel Geschrieben 2. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2012 (bearbeitet) Also wenn du die Frist von 3 Monaten einhälst, sehe ich da gar kein Problem! Einfach die Kündigung per Fax oder am Besten per einschreiben an den Vermieter schicken und fertig! Hier kannst du dann die Vorlage zu Kündigung des Mietvertrages runterladen Das "Übergabeprotokoll" IMMER anfordern - hier stimme ich auch voll zu!!! Bearbeitet 2. Dezember 2012 von verotel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.