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Wie hoch wird mein Nettolohn sein?


Onkel86

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Hallo, ich hab ne Frage zu meinem Nettolohn!

Ich fange am 1. September eine Ausbildung als FISI an und verdiene im 1. lehrjahr 401 € Brutto.

401€ weil das steuerlich besser sein soll als 400 meinte mein chef.

www.nettolohn.de hat ausgerechnet, dass ich um die 376€ Netto bekommen werde.

Nun frage mich ob das sein kann das ich wirklich so wenig abgezogen bekomme!?

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Hallo, ich hab ne Frage zu meinem Nettolohn!

Ich fange am 1. September eine Ausbildung als FISI an und verdiene im 1. lehrjahr 401 € Brutto.

401€ weil das steuerlich besser sein soll als 400 meinte mein chef.

www.nettolohn.de hat ausgerechnet, dass ich um die 376€ Netto bekommen werde.

Nun frage mich ob das sein kann das ich wirklich so wenig abgezogen bekomme!?

Also Dein Arbeitgeber hat keinen Plan von der Materie. Du bekommst Deinen Bruttolohn abzüglich Sozialabgaben, da Du keine Steuern zahlen mußt (erst ab ca 850 € monatliches Bruttoeinkommen - egal ob Azubi oder nicht).

Bei Niedriglohnjobs, sog. Minijobs, müssen NUR die AG einen Pauschalsatz an Sozialversicherungsabgaben zahlen. Die AN dagegen nicht.

Dazu heißt es auf www.minijobzentrale.de:

Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Sie Pauschalbeiträge in Höhe von insgesamt 25 Prozent des Verdienstes (12 Prozent Renten- und

11 Prozent Krankenversicherung). Für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, zahlen Sie keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Außerdem zahlen Sie noch eine einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent sowie eine Umlage von 0,1 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung. Die Abgaben bei Minijobs in Privathaushalten sind geringer. Hierfür zahlen Sie nur insgesamt 12 Prozent des Verdienstes. Hinzu kommt auch hier die geringfügige Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung von 0,1 Prozent des Verdienstes. Bei kurzfristigen Minijobs brauchen Sie keine Pauschalabgaben zu leisten.

Das gilt aber NUR bei sog. Minijob. Ausbildungsn sind aber NIE Minijob, egal ob du 50 € oder 350 € verdinst. Es handelt sich immer um eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Du mußt also mehr an Sozialabgaben zahlen, als die meisten Lohnrechner ausweisen, da diese immer eine geringfügige Beschäftigung annhemen. Ich kenne keinen, wo Du angeben kannst "rechne regulären Job". Natürlich kannst Du Dich jetzt ärgern, aber Hintergrund ist, daß aus einem Minijob zwar Sozialabgaben pauschal gezahlt werden, aber keine Leistungen entstehen. Sprich, es werden Beiträge bezahlt, aber Du bist nicht dadurch z.B. krankenversichert = keine Karte = kein Arztbesuch.

Bei 401 € zahlst Du ca.

KV (ca. 14% also 7% AN): 28,07 €

RV (19,5% also 9,75% AN): 39,10 €

AV (6,5% also 3,25% AN): 13,03 €

PV (1,7% also 0,85 % + 0,25% Kinderlosenzuschlag): 4,41 €

macht leider nur ca. 316,39 €................

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Ich Depp vergass, daß es ja bei der KV auch ne Änderung gab.

Falls Deine Krankenkasse einen Beitragssatz von 13% hast (haben ja fast alle Kassen senken müssen laut Gesetz), hast Du nicht die Hälfte sondern 50% + 0,9 zu zahlen. Also wärens 6,5% + 0,9% = 7,4%. Aber dadurch wirds nur noch weniger.....

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Und Kinderlosenzuschlag zahlst erst ab 23 Jahren.....

und

Auszubildende und Praktikanten

Ab dem ersten Euro tritt volle Versicherungspflicht ein, wobei der Arbeitgeber bis zur Höhe der "Geringverdienergrenze" beide Beitragsanteile zu übernehmen hat. Erst oberhalb dieser Grenze trägt jeder seinen Beitragsanteil selbst. Die Geringverdienergrenze liegt bei 325 Euro.

Sprich bis 325 € brutto ist für den AN brutto = netto, allerdings wirds der AG ja blöde sein beide Anteile zu zahlen....

Gab nen Anschiss meiner Freundin für die Falschaussagen *G*

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Aber lohnsteuer muss man als AZUBI doch sowieso keine zahlen, doch nur sozialabgaben oder nicht?

Sozialabgaben muss man auf jeden Fall bezahlen. Ich habe im ersten Lehrjahr auch 400€ bekommen, und habe 316,?? rausbekommen. Ganz genau kann man das nur sagen wenn man den KV Beitragssatz kennt.

LG Bine

Das stimmt nicht. Wenn Dein Azubilohn über einer gewissen Grenze liegt musst Du glaube ich den darüber liegenden Betrag verstueren. Kann aber auch sein dass dann auf alles Steuern gezahlt werden müssen. Genau wird es Bimei wissen. Das Du nie Stuern als Azubi zahlst stimmt aber auf keinen Fall.

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Die Geringverdienergrenze liegt bei 325 Euro.

Nachzulesen übrigens im Sozialgesetzbuch Teil IV (SGB IV) § 20 Abs. 3 Nr. 1. Weiß ja nicht, ob so nen Fall schonmal in ner Prüfung war... :P

(3) Der Arbeitgeber trägt abweichend von den besonderen Vorschriften für Beschäftigte für die einzelnen Versicherungszweige den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein, wenn

1. Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt

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Find ich ja lustig.

Laut dem Nettorechner muss ich bei 400 € gar nix rausrücken.

Gebe ich aber 401 € ein, geht das (bei mir) sofort runter auf 384,74 €.

Ich glaub dein Chefchen will dich ärgern! ^_^

(Oder ich hab gerade nur keine Ahnung wovon ich rede.) :rolleyes:

Egal. Die Tatsache finde ich trotzdem lustig. :eat:

Gruß, Neo X. :marine

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Also ist der Nettolohnrechner nicht zuverlässig? :(

Blödes Ding!

Also werde ich einfach abwarten müssen, bis ich seh', was ich für 'nen Betrag kriege, ne?

Finde ich aber nicht gut, irgendwie.

Weil nirgends genau angezeigt wird, wieviel bei wem wie wo was kostet.

Ist doch bescheuert! - Oder nicht?

Werde mich dann auch nochmal mit 'nem Kumpel zusammensetzen müssen.

Wird schon schiefgehen. :bimei

Gruß, Neo X. :cool:

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KV (ca. 14% also 7% AN): 28,07 €

RV (19,5% also 9,75% AN): 39,10 €

AV (6,5% also 3,25% AN): 13,03 €

PV (1,7% also 0,85 % + 0,25% Kinderlosenzuschlag): 4,41 €

macht leider nur ca. 316,39 €................

p490 hat es schön aufgeschrieben. :mod:

Wenn du nun deinen KV-Beitrag kennst, kannst du dein Netto ganz leicht ausrechnen. :beagolisc

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Mich würde da mal Interessieren ob da nun Netto- oder Bruttolohn als Grenze gesetzt ist.

Verwirren tut mich diese Quelle:

http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Und speziel das hier:

In 2005 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen (= Brutto minus Sozialabgaben) des Kindes gewertet werden muss.

Dazu habe ich nur gefunden, dass das Urteil wohl diesen Mai verkündet wurde aber ich frage mich ob das so korrekt ist und ab wann das in Kraft tritt.

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Also eure Rechnungen mit 320 Euro verstehe ich nicht ganz bzw sie stimmen nicht.

Hier

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/

die ganzen Werte eingeben und "Nach Gleitzone berechnen" nicht vergessen.

Da kommen dann 382 irgendwas (je nach Krankenkasse) raus und das stimmt dann auch.

Bin im Moment selbst in der Lage mit nem 401 Euro Brutto Verdienst.

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Also eure Rechnungen mit 320 Euro verstehe ich nicht ganz bzw sie stimmen nicht.

Hier

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/

die ganzen Werte eingeben und "Nach Gleitzone berechnen" nicht vergessen.

Da kommen dann 382 irgendwas (je nach Krankenkasse) raus und das stimmt dann auch.

Bin im Moment selbst in der Lage mit nem 401 Euro Brutto Verdienst.

ja aber bist du auch in der Ausbildung?

Wenn nicht, dann hast du einen Minijob, der steuerlich anders gerechnet wird als eine Ausbildung.

Eine Ausbildung kann niemals ein Minijob sein!

Wenn du wirklich in der Ausbildung bist, dann verwirrst du mich jetzt extrem :beagolisc

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Ich kann mhel nur bestätigen.

Bei mir kommen auch 382,- € raus.

Und wenn er bereits den Fall durchlebt, muss er's ja wissen, oder?

Ich werd's ja auch in den nächsten paar Tagen ganz genau wissen. ;)

Tjoa, und sonst so?

Sitzt alles gescheit im Nacken? ;)

gReeTz - Neo X. :floet:

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