Onkel86 Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Hallo, ich hab ne Frage zu meinem Nettolohn! Ich fange am 1. September eine Ausbildung als FISI an und verdiene im 1. lehrjahr 401 € Brutto. 401€ weil das steuerlich besser sein soll als 400 meinte mein chef. www.nettolohn.de hat ausgerechnet, dass ich um die 376€ Netto bekommen werde. Nun frage mich ob das sein kann das ich wirklich so wenig abgezogen bekomme!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tabara Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Ja, das dürfte durchaus korrekt sein - du bist mit dem Betrag Geringverdiener und somit Lohnsteuerbefreit und die Lohnsteuer ist das, was bei normalen Arbeitnehmern den grössten Teil der Abzüge ausmacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 interessante berechnung. Bei 400€ Lohn hast du keine Abzüge. Das fällt dann als 400€ Job unter die Pauschalversteuerung. Du würdest also genau 400€ ausbezahlt bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Onkel86 Geschrieben 22. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2005 Aber lohnsteuer muss man als AZUBI doch sowieso keine zahlen, doch nur sozialabgaben oder nicht? Was ist denn nun richtig? Bekomme ich garnichts abgezogen oder nur die Sozialabgaben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Hallo, ich hab ne Frage zu meinem Nettolohn! Ich fange am 1. September eine Ausbildung als FISI an und verdiene im 1. lehrjahr 401 € Brutto. 401€ weil das steuerlich besser sein soll als 400 meinte mein chef. www.nettolohn.de hat ausgerechnet, dass ich um die 376€ Netto bekommen werde. Nun frage mich ob das sein kann das ich wirklich so wenig abgezogen bekomme!? Also Dein Arbeitgeber hat keinen Plan von der Materie. Du bekommst Deinen Bruttolohn abzüglich Sozialabgaben, da Du keine Steuern zahlen mußt (erst ab ca 850 € monatliches Bruttoeinkommen - egal ob Azubi oder nicht). Bei Niedriglohnjobs, sog. Minijobs, müssen NUR die AG einen Pauschalsatz an Sozialversicherungsabgaben zahlen. Die AN dagegen nicht. Dazu heißt es auf www.minijobzentrale.de: Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Sie Pauschalbeiträge in Höhe von insgesamt 25 Prozent des Verdienstes (12 Prozent Renten- und 11 Prozent Krankenversicherung). Für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, zahlen Sie keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Außerdem zahlen Sie noch eine einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent sowie eine Umlage von 0,1 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung. Die Abgaben bei Minijobs in Privathaushalten sind geringer. Hierfür zahlen Sie nur insgesamt 12 Prozent des Verdienstes. Hinzu kommt auch hier die geringfügige Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung von 0,1 Prozent des Verdienstes. Bei kurzfristigen Minijobs brauchen Sie keine Pauschalabgaben zu leisten. Das gilt aber NUR bei sog. Minijob. Ausbildungsn sind aber NIE Minijob, egal ob du 50 € oder 350 € verdinst. Es handelt sich immer um eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Du mußt also mehr an Sozialabgaben zahlen, als die meisten Lohnrechner ausweisen, da diese immer eine geringfügige Beschäftigung annhemen. Ich kenne keinen, wo Du angeben kannst "rechne regulären Job". Natürlich kannst Du Dich jetzt ärgern, aber Hintergrund ist, daß aus einem Minijob zwar Sozialabgaben pauschal gezahlt werden, aber keine Leistungen entstehen. Sprich, es werden Beiträge bezahlt, aber Du bist nicht dadurch z.B. krankenversichert = keine Karte = kein Arztbesuch. Bei 401 € zahlst Du ca. KV (ca. 14% also 7% AN): 28,07 € RV (19,5% also 9,75% AN): 39,10 € AV (6,5% also 3,25% AN): 13,03 € PV (1,7% also 0,85 % + 0,25% Kinderlosenzuschlag): 4,41 € macht leider nur ca. 316,39 €................ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Ich Depp vergass, daß es ja bei der KV auch ne Änderung gab. Falls Deine Krankenkasse einen Beitragssatz von 13% hast (haben ja fast alle Kassen senken müssen laut Gesetz), hast Du nicht die Hälfte sondern 50% + 0,9 zu zahlen. Also wärens 6,5% + 0,9% = 7,4%. Aber dadurch wirds nur noch weniger..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Onkel86 Geschrieben 22. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2005 hm danke dir! Ich denke meine Frage wird damit wohl geklärt sein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 hm danke dir! Ich denke meine Frage wird damit wohl geklärt sein! gern geschehen.... *jetzt wunde Finger hat* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Und Kinderlosenzuschlag zahlst erst ab 23 Jahren..... und Auszubildende und Praktikanten Ab dem ersten Euro tritt volle Versicherungspflicht ein, wobei der Arbeitgeber bis zur Höhe der "Geringverdienergrenze" beide Beitragsanteile zu übernehmen hat. Erst oberhalb dieser Grenze trägt jeder seinen Beitragsanteil selbst. Die Geringverdienergrenze liegt bei 325 Euro. Sprich bis 325 € brutto ist für den AN brutto = netto, allerdings wirds der AG ja blöde sein beide Anteile zu zahlen.... Gab nen Anschiss meiner Freundin für die Falschaussagen *G* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Aber lohnsteuer muss man als AZUBI doch sowieso keine zahlen, doch nur sozialabgaben oder nicht? Sozialabgaben muss man auf jeden Fall bezahlen. Ich habe im ersten Lehrjahr auch 400€ bekommen, und habe 316,?? rausbekommen. Ganz genau kann man das nur sagen wenn man den KV Beitragssatz kennt. LG BineDas stimmt nicht. Wenn Dein Azubilohn über einer gewissen Grenze liegt musst Du glaube ich den darüber liegenden Betrag verstueren. Kann aber auch sein dass dann auf alles Steuern gezahlt werden müssen. Genau wird es Bimei wissen. Das Du nie Stuern als Azubi zahlst stimmt aber auf keinen Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 22. August 2005 Teilen Geschrieben 22. August 2005 Die Geringverdienergrenze liegt bei 325 Euro. Nachzulesen übrigens im Sozialgesetzbuch Teil IV (SGB IV) § 20 Abs. 3 Nr. 1. Weiß ja nicht, ob so nen Fall schonmal in ner Prüfung war... (3) Der Arbeitgeber trägt abweichend von den besonderen Vorschriften für Beschäftigte für die einzelnen Versicherungszweige den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein, wenn 1. Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenny0815 Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Also ich bin FISI im 1. Lehrjahr und hab 405 Brutto. Bekomm aber nur um die 320 raus. Deine Rechnung begeistert mich. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NeoX Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Find ich ja lustig. Laut dem Nettorechner muss ich bei 400 € gar nix rausrücken. Gebe ich aber 401 € ein, geht das (bei mir) sofort runter auf 384,74 €. Ich glaub dein Chefchen will dich ärgern! (Oder ich hab gerade nur keine Ahnung wovon ich rede.) Egal. Die Tatsache finde ich trotzdem lustig. :eat: Gruß, Neo X. :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Das stimmt so nicht. Der Nettolohnrechner geht davon aus dass bis 400€ eine geringfügige Beschäftigung besteht. Das stimmt aber bei einer Ausbildung nicht. LG Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NeoX Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Also ist der Nettolohnrechner nicht zuverlässig? Blödes Ding! Also werde ich einfach abwarten müssen, bis ich seh', was ich für 'nen Betrag kriege, ne? Finde ich aber nicht gut, irgendwie. Weil nirgends genau angezeigt wird, wieviel bei wem wie wo was kostet. Ist doch bescheuert! - Oder nicht? Werde mich dann auch nochmal mit 'nem Kumpel zusammensetzen müssen. Wird schon schiefgehen. :bimei Gruß, Neo X. :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast LT_ Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 KV (ca. 14% also 7% AN): 28,07 € RV (19,5% also 9,75% AN): 39,10 € AV (6,5% also 3,25% AN): 13,03 € PV (1,7% also 0,85 % + 0,25% Kinderlosenzuschlag): 4,41 € macht leider nur ca. 316,39 €................ p490 hat es schön aufgeschrieben. :mod: Wenn du nun deinen KV-Beitrag kennst, kannst du dein Netto ganz leicht ausrechnen. :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Onkel86 Geschrieben 23. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2005 Nachdem das mit dem Nettolohn geklärt ist, wollte ich mal fragen wie das mit dem Kindergeld aussieht. Bekommen meine Eltern bei meinem geringen Verdienst noch Kindergeld? Oder wovon hängt das überhaupt ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoFreak Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Nachdem das mit dem Nettolohn geklärt ist, wollte ich mal fragen wie das mit dem Kindergeld aussieht. Bekommen meine Eltern bei meinem geringen Verdienst noch Kindergeld? Oder wovon hängt das überhaupt ab? siehe dort: http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Onkel86 Geschrieben 23. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2005 Ok, vielen Dank! Also Kindergeld werde ich wenigstens weiter bekommen. Jetzt ist der Schock wegen dem Nettolohn nicht mehr soooo groß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
~Hawkeye~ Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Mich würde da mal Interessieren ob da nun Netto- oder Bruttolohn als Grenze gesetzt ist. Verwirren tut mich diese Quelle: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm Und speziel das hier: In 2005 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen (= Brutto minus Sozialabgaben) des Kindes gewertet werden muss. Dazu habe ich nur gefunden, dass das Urteil wohl diesen Mai verkündet wurde aber ich frage mich ob das so korrekt ist und ab wann das in Kraft tritt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Onkel86 Geschrieben 23. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2005 Bis jetzt war es immer so, das das Bruttogehalt gewertet wird. Doch seit diesem Jahr ist es nicht mehr das Brutto- sondern das Nettoeinkommen was zählt. Wie auch in deiner Quelle beschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
derwohierwar Geschrieben 24. August 2005 Teilen Geschrieben 24. August 2005 Jap und wie bei fast allen gerichtlichen Entscheidungen gilt es ab Richterspruch und eventuell sogar rückwirkend, sprich es ist durch aus möglich sich das Geld was man nicht bekommen hat zurück zu holen :eek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mhel Geschrieben 24. August 2005 Teilen Geschrieben 24. August 2005 Also eure Rechnungen mit 320 Euro verstehe ich nicht ganz bzw sie stimmen nicht. Hier http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/ die ganzen Werte eingeben und "Nach Gleitzone berechnen" nicht vergessen. Da kommen dann 382 irgendwas (je nach Krankenkasse) raus und das stimmt dann auch. Bin im Moment selbst in der Lage mit nem 401 Euro Brutto Verdienst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Onkel86 Geschrieben 24. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 24. August 2005 Also eure Rechnungen mit 320 Euro verstehe ich nicht ganz bzw sie stimmen nicht. Hier http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/ die ganzen Werte eingeben und "Nach Gleitzone berechnen" nicht vergessen. Da kommen dann 382 irgendwas (je nach Krankenkasse) raus und das stimmt dann auch. Bin im Moment selbst in der Lage mit nem 401 Euro Brutto Verdienst. ja aber bist du auch in der Ausbildung? Wenn nicht, dann hast du einen Minijob, der steuerlich anders gerechnet wird als eine Ausbildung. Eine Ausbildung kann niemals ein Minijob sein! Wenn du wirklich in der Ausbildung bist, dann verwirrst du mich jetzt extrem :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NeoX Geschrieben 24. August 2005 Teilen Geschrieben 24. August 2005 Ich kann mhel nur bestätigen. Bei mir kommen auch 382,- € raus. Und wenn er bereits den Fall durchlebt, muss er's ja wissen, oder? Ich werd's ja auch in den nächsten paar Tagen ganz genau wissen. Tjoa, und sonst so? Sitzt alles gescheit im Nacken? gReeTz - Neo X. :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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