ExAzubi Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Hallo zusammen, da ich meine Stelle wechsele, habe eigentlich bin ich recht zufrieden mit dem Zeugnis, da eigentlich alles mit gut bewertet worden ist. Nur die Arbeitsleistung wurde mit befriedigend bewertet (erledigte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit) Wie kann ich am besten Einspruch dagegen Einlegen? Wie kann ich beweisen, das ich gut war (und immer noch bin!)? Das Unternehmen war ein größeres (ca. 250 MA) und mein Chef hat mich wohl mit 3,3 bewertet, ab 3,5 gäbe es ein stets mit davor. Das ist dort nicht Supergut war, liegt an der kurzen Zeit meiner Beschäftigung dort (2 Jahre) und mein Chef hat mich immer im Kontext der anderen Langjährigen MA bewertet, mit der Aussage "Ich kann Sie nicht so gut bewerten, das wäre ungerecht den anderen langjährigen MA gegenüber!" Was meint Ihr, was kann ich machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 Hallo, solche Bewertungen sind eher subjektiv, denke nciht, dass du da viel machen kannst. Hast du denn irgendwelche objektiv anlegbaren Fakten? Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurstwasser Geschrieben 23. August 2005 Teilen Geschrieben 23. August 2005 zu unserer vollen zufriedenheit ist eigentlich eine 4 keien 3 sehr gut: ............. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gut: .................. stets zu unserer vollen Zufriedenheit befriedigend: ......... zu unserer vollsten Zufriedenheit ausreichend: .......... zu unserer vollen Zufriedenheit knapp ausreichend: .... zu unserer Zufriedenheit mangelhaft: ... im allgemeinen zu unserer Zufriedenheit. http://www.hardt-fritz.de/arbeitszeugnis_anwalt_formulierungen_bedeutung_luebeck_fritz_arbeitsrecht_klauseln.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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