geloescht_JesterDay Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Die Anwaltskosten trägt nach Deutschem Recht immer der Verlierer einer Streitigkeit, so auch bei Abmahnungen. Ach ja? 23. Können die eigenen Rechtsanwaltskosten vom Abmahnenden ersetzt verlangt werden, wenn die Abmahnung sich als unberechtigt herausstellt? Die eigenen Anwaltskosten können in der Regel nur verlangt werden, wenn die fehlerhafte Abmahnung auf einer fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der Rechtslage des Abmahnenden beruht oder Ausdruck einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung ist. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es, dass nur solchen Rechtsinhabern das Risiko hoher Kosten aufgebürdet werden soll, die wissen, dass ihnen ein Anspruch nicht zusteht, aber dennoch einen Rechtsverstoß behaupten und abmahnen. http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_abmahnungen.php?we_objectID=391 Das hört sich nicht danach an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mias Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Die eigenen Anwaltskosten können in der Regel nur verlangt werden, wenn die fehlerhafte Abmahnung auf einer fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der Rechtslage des Abmahnenden beruht oder Ausdruck einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung ist. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es, dass nur solchen Rechtsinhabern das Risiko hoher Kosten aufgebürdet werden soll, die wissen, dass ihnen ein Anspruch nicht zusteht, aber dennoch einen Rechtsverstoß behaupten und abmahnen.Das ist die falsche Richtung bei dem was Du zitierst geht es nur um die Übernahme der Kosten wenn der Abgemahnte mit Seinem Einspruch durchkommt. Wenn der Abmahner gewinnt gilt das Stichwort "Geschäftsführung ohne Auftrag" siehe hier:http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/was_ist_eine_abmahnung.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*I C Q* Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Hmmm, mal völlig abgesehen von Recht und Unrecht, von Streitwerten und Anwaltskosten und auch von dieser einen speziellen Seite (die ich im Übrigen auch nicht kannte): Die Abmahnwut einiger/vieler Unternehmen gegenüber Privatpersonen halte ich persönlich für völlig unverhältnismässig. Wenn jemand mit seinem "Fehlverhalten" Geld verdient oder jemand Anderen vorsätzlich oder grob fahrlässig schädigt (und ich rede hier nicht von mMn fiktiven Einnahmeeinbußen, wie sie heute zur Berechnung der Streitwerte hergenommen werden), sehe ich es als völlig gerechtfertigt an, denjenigen kostenpflichtig abzumahnen. Dass allerdings der kleine Homepagebetreiber für eine kopierte Wegbeschreibung oder das Veröffentlichen von einzelnen Lyrics mit solchen Abmahnungen "gestraft" wird, finde ich ein Unding. Ich verstehe nicht und ich werde nie verstehen(*), warum man in so einem Fall dem "Verursacher" nicht eine schlichte "Das darfst Du nicht, hör' damit auf oder wir gehen zum Anwalt"-Mitteilung zukommen lässt. Lässt er's bleiben, ist's gut, lässt er's nicht bleiben, schickt man ihm eine Abmahnung. Ich find's gut, dass es UrhG & Co. gibt um die Rechte Anderer zu wahren, allerdings sollte es meiner Meinung nach im Gegenzug auch etwas zum Schutz des "unwissenden" Verbrauchers vor solchen "moralisch nicht vertretbaren" Abmahnungen geben. (*) = Nur zur Klarstellung: Ich habe natürlich schon eine recht genaue Vorstellung davon, warum das so gehandhabt wird, aber ich kann es nicht wirklich nachvollziehen! Jm2c, ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mias Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Die Abmahnwut einiger/vieler Unternehmen gegenüber Privatpersonen halte ich persönlich für völlig unverhältnismässigSehr richtig, genau meine Meinung. Wettbewerbsrecht sollte nur auf Wettbewerber (im Sinne von Leuten, die Geld verdienen wollen) anwendbar sein! In diesem Bereich hat das brittische Recht dem unseren einiges voraus. Das kennt zwar ein fast identisches Abmahnwesen, macht aber den Unterschied, dass die Kosten dafür grundsätzlich vom Abmahnenden getragen werden, unabhängig vom Ausgang. Das führt dazu, dass beinahe immer erst eine Warnung geschickt wird bevor jenamd jemand anderen Abmahnt. Nach dem Motto: Wenn Du nicht sofort aufhörst werde ich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Hmmm, mal völlig abgesehen von Recht und Unrecht, von Streitwerten und Anwaltskosten und auch von dieser einen speziellen Seite (die ich im Übrigen auch nicht kannte): Die Abmahnwut einiger/vieler Unternehmen gegenüber Privatpersonen halte ich persönlich für völlig unverhältnismässig. Wenn jemand mit seinem "Fehlverhalten" Geld verdient oder jemand Anderen vorsätzlich oder grob fahrlässig schädigt (und ich rede hier nicht von mMn fiktiven Einnahmeeinbußen, wie sie heute zur Berechnung der Streitwerte hergenommen werden), sehe ich es als völlig gerechtfertigt an, denjenigen kostenpflichtig abzumahnen. Dass allerdings der kleine Homepagebetreiber für eine kopierte Wegbeschreibung oder das Veröffentlichen von einzelnen Lyrics mit solchen Abmahnungen "gestraft" wird, finde ich ein Unding. Ich verstehe nicht und ich werde nie verstehen(*), warum man in so einem Fall dem "Verursacher" nicht eine schlichte "Das darfst Du nicht, hör' damit auf oder wir gehen zum Anwalt"-Mitteilung zukommen lässt. Lässt er's bleiben, ist's gut, lässt er's nicht bleiben, schickt man ihm eine Abmahnung. Ich find's gut, dass es UrhG & Co. gibt um die Rechte Anderer zu wahren, allerdings sollte es meiner Meinung nach im Gegenzug auch etwas zum Schutz des "unwissenden" Verbrauchers vor solchen "moralisch nicht vertretbaren" Abmahnungen geben. (*) = Nur zur Klarstellung: Ich habe natürlich schon eine recht genaue Vorstellung davon, warum das so gehandhabt wird, aber ich kann es nicht wirklich nachvollziehen! Jm2c, ICQ fullack :cool: Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Das ist die falsche Richtung bei dem was Du zitierst geht es nur um die Übernahme der Kosten wenn der Abgemahnte mit Seinem Einspruch durchkommt. Ja, das meine ich ja auch genauso, und ich finde das ist nicht die falsch Richtung (s.unten). Wenn ich also abgemahnt werde, mir einen Anwalt hole und das Gericht entscheidet das die Abmahnung nicht gültig ist, bleibe ich auf meinen Anwaltskosten sitzen. Ich bin also so oder so der $!&§$ und darf zahlen. Die Anwaltskosten trägt nach Deutschem Recht immer der Verlierer einer Streitigkeit, so auch bei Abmahnungen. Darauf hab ich ja geantwortet, und du drehst das jetzt auf einmal wieder um. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mias Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Da hab ich mich vielleicht unklar ausgedrückt: die Streitigkeit, von der ich gesprochenhabe war die die zur Ausstellung der Abmahnung geführt hat und nicht die darüber ob die Abmahnung so gerechtfertigt ist. Ein Beispiel: Ich habe auf meiner Webseite irgendwas, das nach meinung irgendeines Medienmultis gegen das Urheberrecht versößt. Er schickt mir desswegen eine Abmahnung. <- Hier besteht bereits die Streitigkeit auf die ich mich bezog. Jetzt habe ich im großen und ganzen 2 Möglichkeiten: 1. Ich unterzeichne die Unterlassungserklärung und bekenne mich gewissermaßen schuldig. -> ich habe die Streitigkeit verloren also komme ich für die Kosten auf. 2. Ich erhebe einspruch und das ganze landet vor Gericht. Das kann auch auf zwei Arten enden: 2.1: Das Gericht weist den Einspruch ab -> ich habe verloren und komme für die Kosten auf 2.2: Das Gericht gibt meinem Einspruch statt -> ich habe gewonnen, der abmahner Zahlt (unter den von dir genannten Bedingungen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 1. Ich unterzeichne die Unterlassungserklärung und bekenne mich gewissermaßen schuldig. -> ich habe die Streitigkeit verloren also komme ich für die Kosten auf. [...] 2.2: Das Gericht gibt meinem Einspruch statt -> ich habe gewonnen, der abmahner Zahlt (unter den von dir genannten Bedingungen) Zu 1. steht auf der von mit verlinkten Seite oben der Tip, die Abmahnung unter deutlicher Kürzung der Gebühren zu akzeptieren. Der Anwalt müsste die restl. Kosten dann einklagen. Das würde aber nicht unbedingt gemacht, weil dann nur die Anwaltskosten bzw. die noch offene Differenz der Streitwert ist und die Kosten damit deutlich niedriger wären (bzw. das, was der Anwalt dafür bekommt). EDIT: Dort aber bitte selber nachlesen und nich meine Erinnerung daran jetzt als Tip nehmen. Wenn doch: Auf eigene Gefahr. und zu 2.2: die von mir genannten Bedingungen sagen ja, dass der abmahnende die Kosten nur dann zahlen muss, wenn er genau wusste (oder davon ausgehen musste), dass seine Abmahnung nicht korrekt ist. Wenn er also davon ausgehen konnte, seine Abmahnung sei korrekt und das Gericht entscheidet anders, bleibst du auf den Kosten sitzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mias Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Wenn er also davon ausgehen konnte, seine Abmahnung sei korrekt und das Gericht entscheidet anders, bleibst du auf den Kosten sitzen.Aber nur auf deinen eigenen und Du mußt nicht auch nicht die des anderen zahlen. Eigentlich genau wie bei einem Autounfall: der Schuldige zahlt alles, ist nicht genau klärbar wer jetzt Schuld hat nennt man das Teilschuld und jeder zahlt seinen eigenen Schaden. (oder den des anderen, weiß ich jetzt garnicht mehr so genau wie rum das beim Auto war. ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Aber nur auf deinen eigenen und Du mußt nicht auch nicht die des anderen zahlen. Klar, aber bei 15.000 Euro Streitwert sind die auch nicht ohne. EDIT: Suche im Internet Ergabe so ca. 5000 Euro. http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mias Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Klar, aber bei 15.000 Euro Streitwert sind die auch nicht ohne.Ja, aber der Streitwert wurde dann von einem Gericht festgelegt, was meistens (nicht immer) weniger ist als in der Abmahnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Ja, aber der Streitwert wurde dann von einem Gericht festgelegt, was meistens (nicht immer) weniger ist als in der Abmahnung. Aber der Anwalt will ja schon wenn es dann vor Gericht geht schonmal einen Vorschuss bzw. eine Teilzahlung. Also bei mir war es damals so (nicht wegen einer Abmahnung), weiss aber nicht mehr genau er die wollte. Und bis dahin beruht alles noch auf dem urspr. Streitwert. Naja, wir drehen uns eh im Kreis hier... Wir sind uns auf jeden Fall einig, dass es für den Betroffenen nicht gerade toll ist und dabei sollten wir es auch belassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mias Geschrieben 25. August 2005 Teilen Geschrieben 25. August 2005 Wir sind uns auf jeden Fall einig, dass es für den Betroffenen nicht gerade toll ist und dabei sollten wir es auch belassen.Ganz meine Meinung und danke für die spannende Diskussion, Ich mag sowas, wenn man mit jemandem streiten kann ohne dass es persönlich wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_Noek Geschrieben 26. August 2005 Teilen Geschrieben 26. August 2005 http://www.ballz.dl.am/ da gibts die meisten cartoons noch :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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