Kennii Geschrieben 28. August 2005 Teilen Geschrieben 28. August 2005 Hallo, ich schreibe gerade meinen Antrag (hab mich natürlich schon ne ganze Weile damit beschäftigt...) Im Feld "Dürchführungszeitraum" muss man eben jenen Zeitraum angeben und nochmal extra den Termin, an dem man die Projektarbeit abgibt. Jetzt meine Frage dazu: Eigentlich ist ja die Dokumentation schon im Durchführungszeitraum vorgesehen, steht ja auch in der Zeitplanung mit drinn. Allerdings arbeitet meines Wissens nach ja dennoch jeder noch Zuhause nach. Die Durchführung geht bei mir bis zum 07.10., was wäre ein passender Termin für die Abgabe? Ist der 24.10. zu spät? Bekomme ich dann beim Fachgespräch Fragen dazu gestellt, warum so lange oder so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. August 2005 Teilen Geschrieben 28. August 2005 Biste sicher, dass ihr den Abgabetermin selber bestimmen könnt? Meistens ist der ein paar Tage nach Ende deines Durchführungszeitraumes. Das kann sich aber wie so vieles von IHK zu IHK unterscheiden. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kennii Geschrieben 28. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. August 2005 ich denke schon. Ich hab auch bei der IHK angerufen bei der Verantwortlichen, die auf der Seite mit stand, aber die konnten mir dazu nichts sagen... Hier ist der Link zum Anmeldeformular der IHK Leipzig: http://www.leipzig.ihk.de/servlet/link_file?link_id=1673&target=display&link_zusatz=&ref_knoten_id=4656&ref_detail=link_file&ref_sprache=deu auf der ersten Seite unten steht das Feld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheyCallMeGeek Geschrieben 28. August 2005 Teilen Geschrieben 28. August 2005 Also ich habe den ganzen vorgeschlagenen Zeitraum der IHK angegeben - bei uns knapp über einen Monat. Darin sollte ich die 70 Stunden locker unterbringen können. Ich werde auch versuchen alles darin unterzubringen und nicht zuhause nachzuarbeiten - habe aber auch ein gut plan- und dokumentierbares Softwareprojekt. Sollten die sich wegen des Monats aufregen; ich habe halt noch Pflichten in der Firma - und wenn ich 6 Stunden an einem Tag daran arbeiten kann ist das schon ein sehr guter Tag - man weiß halt nie wann was beim Kunden passiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kennii Geschrieben 28. August 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. August 2005 Ich habe gelesen, dass ich den Antrag in 2 bis 3 facher Ausfertigung abgeben muss, bei der IHK steht aber nirgends was davon. Weiß jemand was darüber? Und wie gebe ich den Antrag ab, so, wie er ist oder soll das noch in einen Umschlag oder sowas? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. August 2005 Teilen Geschrieben 28. August 2005 Frag lieber deinen Ansprechpartner bei deiner IHK oder deinen Ausbilder. Diese Angaben unterscheiden sich von IHK zu IHK. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ace-flame Geschrieben 28. August 2005 Teilen Geschrieben 28. August 2005 Üblicherweise sind von der Doku 3 Ausfertigungen abzugeben, für jeden Prüfer eine. Nach Abgabe des Projektantrags vergeht einige Zeit, ab der Zustimmung zum Projekt bleiben ca. 6 Wochen Zeit, um das Projekt durchzuführen. So steht es üblicherweise auch im Schreiben, das man dann von der IHK bekommt, drin... In den 6 Wochen sollte das Projekt, die Doku und der ganze Kram fertig sein, offiziell darf der FIAE hierfür 70 Stunden incl. Doku brauchen - daher den Projektumfang angemessen halten. Viele Betriebe geben den Azubis aber auch mehr Zeit, sofern das Projekt nicht den Rahmen von 70 Stunden so gewaltig sprengt, dass sogar die IHK sagt, dass sowas in der Zeit nicht zu schaffen ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 28. August 2005 Teilen Geschrieben 28. August 2005 Üblicherweise ...Nocheinmal: Ein "üblicherweise" gibt es nicht. Jede IHK kann und darf da ihr eigenes Durchführungssüppchen kochen. Es hilft nichts, wenn der Fragesteller für die IHK Posemuckel die Durchführungsbestimmungen der IHK Hintertupfingen verwendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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