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"Provisorisch" kündigen?


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Hallo,

ich habe ein sehr spezielles Anliegen...

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich durchgerungen, diese Ausbildung (FISI) abzubrechen und stattdessen ein Studium aufzunehmen. Das Problem ist, dass ich die __definitive__ Zusage zum Studium erst in ca. 1-2 Wochen bekomme, die Kündigungsfrist aber "4 Wochen zum Monatsende" beträgt.

Ich müsste also bis Mittwoch kündigen, um Ende Sepptember gehen zu können. Eine "einvernehmliche" Einigung à la "Geh einfach, wann es dir am besten passt" wird es mit Sicherheit nicht geben.

Ist es daher irgendwie möglich, sich bei der Kündigung ein Hintertürchen auf zu lassen? Mir ist zwar schon klar, dass eine zurückgezogene Kündigung (wenn's mit dem Studium nicht klappt...) großer Mist ist, aber wenn ich im Oktober ohne Ausbildung/Studium da stehe, wäre das natürlich auch ziemlich bekloppt.

Hat irgendwer nen Tipp?

Danke, asnatan

PS: Gründe für den Abbruch in Kurzfassung:

Schule: *gääähn*

Betrieb: *nochmehrgähn*

<-- will endlich gescheit gefordert werden und nicht nur blöd rumhängen.

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Ich wüßte leider keine Möglichkeit, ohne das es dein AG nicht mitbekommen würde.

PS: Gründe für den Abbruch in Kurzfassung:

Schule: *gääähn*

Betrieb: *nochmehrgähn*

<-- will endlich gescheit gefordert werden und nicht nur blöd rumhängen.

und was ist wenn du dann im Studium überfordert bist oder da später auch keine Lust mehr hast? Dann ist für dich der Fisi auch gelaufen.

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Hallo

ich welchem Ausbildungsjahr bist du denn? Das mit dem Abbrechen würde ich mir ganz genau überlegen und selbst wenn es so langweilig ist wie du sagt dann solltest du doch keine Probleme habe da einen super Abschluß hinzubekommen.

Das Studium ist auch zum Teil sehr sehr trocken also es ist nicht gesagt ob du es überhaupt bis zum Schluss schaffst. Wenn dir das Studieren nicht liegt hättest du wenigstens eine Berufsabschluss mit dem du dich Bewerben kannst. So ganz ohne Abschluss ist das schon sehr schwer und wenn du dann noch eine Abgebrochne Ausbildung in deinem Lebenslauf hast dann ist das noch viel schlechter.

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Danke erst Mal für die Rückmeldungen...das mit dem Abbrechen usw. usf. habe ich mir genauestens überlegt, habe alles zig Mal durchgespielt.

Was nützt einem eine 1 oder 2 auf dem IHK-Zeugnis, wenn man eigentlich nix gelernt hat? In der Schule kann ich den ganzen Tag pennen, weil a) das Lerntempo einfach unterirdisch ist und B) die Anforderungen viel zu niedrig sind. Ne Formel a*b = c nach a auflösen konnte ich auch schon im 7. Schuljahr.

Bzgl. des Studiums:

Ich war schon beim Eignungstest und habe dort mit 100% abgeschlossen. Das Studium sollte ich demnach packen, zumal meine Motivation dafür entsprechend hoch ist. Ich hab mich detailliert über das Studium informiert und bin mir über sämtliche Konsequenzen im Klaren.

Müsste noch 2 Jahre (-> Betrieb lässt mich nicht verkürzen) rumgammeln, dafür ist mir die Zeit zu schade.

Vllt. hat ja jemand noch ne Idee...danke ;)

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wie sieht denn deine Kündigungsfrist aus?

sonst könntest ja entweder mit der Univerwaltung sprechen ob die was sagen können oder du kombinierst die Kündigung mit deinem Resturlaub falls du noch hast.

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Wenn sowieso schon für dich feststeht, dass FISI für dich Zeitverschwendung ist, dann kannst du auch gleich kündigen.

Sollte es mit dem Studium - wieso auch immer bei 100% Prüfungsergebnis - nicht klappen, kannst du zumindest schon mal Praktika machen, die für deinen Studiengang notwendig oder sinnvoll sind. Oder du holst auch ohne Studium schon mal einiges an Literatur heran und lernst selbstständig vor. Ebenso sind kleine Einsätze im Ausland interessant (vor allem im Lebenslauf).

Die unfreiwillige Freizeit im Worst Case läßt sich also in jedem Falle positiv nutzen. Und gerade dann sehen deine späteren Arbeitgeber: Aha, der hatte zu der Zeit keine Arbeit, hat sich aber trotzdem weiter reingehängt.

Viel Erfolg!

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Wenn sowieso schon für dich feststeht, dass FISI für dich Zeitverschwendung ist, dann kannst du auch gleich kündigen.
Nein,

du hast mich wohl falsch verstanden ;)

a) ist FiSi an und für sich keine Zeitverschwendung, aber speziell in meinem Betrieb ist nichts in diesem Bereich zu tun

B) ist die Berufsschule für'n Popo (zu anspruchslos)

und

c) ginge mein Studium im Oktober los, wenn es denn klappt. (das hängt am seidenen Faden, weil da noch so etliche Unklarheiten sind, die frühestens in einer Woche geklärt sind)...

Mein Problem ist also nicht die mögliche Freizeit, die ich hätte (hätte ich ja auch nicht, da Kündigungsfrist = 4 Wochen zum Monatsende), sondern das gleichzeitige Warmhalten der Ausbildung, falls es mit dem Studium nicht klappt.

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1) Man kann die BS nicht einfach "streichen". Es besteht berufschulpflicht, die allerdings in manchen Bundeländern umgangen werden kann, wenn man z.B. schon eine abgeschlossene Ausblidung hat o.ä. (und damit nicht mehr pflichtig ist). Bist Du pflichtig mutt Du Schule. Ganz einfach. Ob das Abitur reicht, um nicht bs-pflichtig zu sein, weiß ich nicht. Hier in SH reicht das jedenfalls nicht.

2) Bei allen Anträgen muss der Betrieb gar nix. Natürlich kann der Ausbilder eine andere Meinung haben und eine Verkürzung oder anderes nicht befürworten. Letztendlich entscheidet aber nicht der AG, sondern die IHK. Auch diese muss bei nix einfach zustimmen, sondern hat alle Argumente abzuwägen. Natürlich kann man alles gegen den Willen des AG versuchen durchzufdrücken, aber ob das sinnvoll ist muss jeder für sich entscheiden....

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p490 hier mal der Gesetzestext:

(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
Quelle
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@asnatan

Hallo,

kann nur von einem Studium abraten, denn wenn du schon mit einer Ausbildung massiv überfordert bist, bekommst garantiert kein Studium auf die Reihe :D:)

:confused:

Hab ich die Ironie vielleicht übersehen?! :rolleyes:

Ansonsten erstmal vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Vermutlich wird es so laufen, dass ich zu Ende Oktober kündige - früher geht ja nicht mehr - und das Studium dann halt erst Anfang November beginne.

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p490 hier mal der Gesetzestext:

Zitat von BBiG 2005 § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).

Quelle

Genau, und was steht da von Berufschulunterricht? NIX. Da steht "Verkürzung der Ausbildungszeit". Also Ausbildung von 3 z.B. auf 2 Jahre, aber das heißt nicht, dass ich nicht die BS besuchen muss. Vor allem ist das BBiG Bundessache. Die Schulgesetzgebung aber Ländersache. :)

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p490 ich zitiere dich hier ein mal, damit du den Zusammenhang meines Postings eventuell verstehst:

2) Bei allen Anträgen muss der Betrieb gar nix. Natürlich kann der Ausbilder eine andere Meinung haben und eine Verkürzung oder anderes nicht befürworten. Letztendlich entscheidet aber nicht der AG, sondern die IHK. Auch diese muss bei nix einfach zustimmen, sondern hat alle Argumente abzuwägen. Natürlich kann man alles gegen den Willen des AG versuchen durchzufdrücken, aber ob das sinnvoll ist muss jeder für sich entscheiden....
Und ein Auszubildender hat einen Ausbildungsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb - wo kämen wir denn hin, wenn der Ausbildungsbetrieb aufgrund dieses Ausbildungsvertrags in die Ausbildung des Auszubildendens hineinreden könnte? :rolleyes:
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allesweg schrieb:

Und ein Auszubildender hat einen Ausbildungsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb - wo kämen wir denn hin, wenn der Ausbildungsbetrieb aufgrund dieses Ausbildungsvertrags in die Ausbildung des Auszubildendens hineinreden könnte?

Wie meinen? Der Ausbildende gestaltet ja die Ausbildung. Er hat ja völlige Handlungsfreiheit (abgesehen vom Rahmenplan). Ich versteh überhaupt nicht worauf Du hinaus willst. Schreib das doch einfach, anstatt zu zitieren. Das hilft nicht wirklich weiter.

Fakt ist, dass ich eine Verkürzung nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der IHK beantragen muss, da es sich um eine Änderung handelt. Fakt ist auch, dass entweder die Initiative vom Ausbildungsbetrieb, als auch vom Azubi selbst ausgehen kann. Aber, der Ausbildungsbetrieb muss auf alle Fälle Stellung nehmen und kann diesem Antrag auf Verkürzung wiedersprechen. Muss dann aber begründet werden. Letztendlich liegt die Entscheidung dann bei der IHK. Heißt im Umkehrschluss, dass ich die Verkürzung gegen den Willen des Betriebes durchdrücken kann, aber gerade beim Abschlussprojekt will ich ja Unterstützung des Betriebes oder ich will nach der Ausbildung übernommen werden. Können tut man, aber ob man es sollte, ist eine andere Frage.

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omg. Jetzt weiß ich erst worauf Du hinaus willst. Sorry, aber nicht in 3 Worten sagen können, was ich will, sondern auf Fragen mit Zitaten zu antworten ohne deutlich zu machen was ich will, finde ich Käse. Ich hab Dein Posting 5 mal gelesen und wußte immer noch nicht auf was genau Du hinaus willst. Und in dem Fall ist es so, dass es EIN Wort ist.

gemeinsam

Damit hast Du recht und ich meine Ruh. Basta....................

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OK, du bekommst heute den Preis "Lesen ohne zu lesen" :rolleyes:

Wenn die Firma nein sagt, ist es nein. Siehe Gesetzestext.

Eben,

in den Anträgen der IHK auf "Änderung der Ausbildungsvertrags" (z.B. Verkürzung) muss der Betrieb seinen Stempel und Unterschrift drunter setzen, sonst landet es bei der IHK eh im Mülleimer.

Die Anträge kann man übrigens direkt aus dem Internet (-> IHK) im pdf-Format bekommen ;)

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