Enno Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 hi alle zusammen, also mein Freund hat nen Arbeitsvertrag in dem steht sinngemäß: 40 Stunden die Woche und alle Überstunden werden bezahlt. nen Betriebsrat gabs damals noch nicht. Und alle Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. So nu gibts mittlerweile nen Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen. Heute kamen Sie an, das absofort die Arbeitszeitregelung 30 - 50 Stunden pro Woche vorsieht. Bisher wars so das er die 50 Stunden eh schon gearbeitet hat, aber eben bezahlt bekam. Nu hat er eben Schiss das damit die Überstunden wegfallen. Gibt halt schon einiges weniger an Kohle. Nun die Fragen: a) ist so eine Änderung rechtens, wenn Sie der Betriebsrat und der Chef unterschreiben? daf es nun sein, das er immer 50h arbeitet? Kann man die Wochenarbeitszeit überhaupt soweit erhöhen? Danke für Hilfen. Enno Zitieren
bimei Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 Was steht denn im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung, was steht dort eventuell zur Anwendbarkeit, Übergangsvorschriften usw.? Zitieren
Allison Janney Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 Soweit ich das noch weiß, bleiben die alten Verträge genau so bestehen wie sie unterschrieben worden sind. Solange man sich nicht auf eine Vertragsänderung (die ja von beiden Seiten unterschrieben werden muss) einigt, dürfte alles beim Alten bleiben... Zitieren
waterhouse533-lp Geschrieben 6. September 2005 Geschrieben 6. September 2005 Hallo Enno! a.) Jain, der Arbeitsvertrag kann nicht einseitig geändert werden. Allerding gibt es Regelungen(z.B. zur Arbeitszeitverteilung), die zwischen BR und Arbeitgeber getroffen werden können. http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsverfassungsgesetz b.) Nein, http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz Zitieren
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