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Frage zur einseitigen Änderung von Arbeitsverträgen


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Geschrieben

hi alle zusammen,

also mein Freund hat nen Arbeitsvertrag in dem steht sinngemäß:

40 Stunden die Woche und alle Überstunden werden bezahlt.

nen Betriebsrat gabs damals noch nicht. Und alle Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

So nu gibts mittlerweile nen Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen.

Heute kamen Sie an, das absofort die Arbeitszeitregelung

30 - 50 Stunden pro Woche vorsieht.

Bisher wars so das er die 50 Stunden eh schon gearbeitet hat, aber eben bezahlt bekam. Nu hat er eben Schiss das damit die Überstunden wegfallen. Gibt halt schon einiges weniger an Kohle.

Nun die Fragen:

a) ist so eine Änderung rechtens, wenn Sie der Betriebsrat und der Chef unterschreiben?

B) daf es nun sein, das er immer 50h arbeitet? Kann man die Wochenarbeitszeit überhaupt soweit erhöhen?

Danke für Hilfen.

Enno

Geschrieben

Soweit ich das noch weiß, bleiben die alten Verträge genau so bestehen wie sie unterschrieben worden sind. Solange man sich nicht auf eine Vertragsänderung (die ja von beiden Seiten unterschrieben werden muss) einigt, dürfte alles beim Alten bleiben...

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