LaDragonfly Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 Moin, mal ne Frage, wir nutzen in der Firma das Microsoft Subscription Pack. Wie sieht es da rechtlich gesehen aus, ist es zulässig, wenn ich die Software daheim auf dem Arbeitsrechner drauf spiele und nutze?Mein Chef ist sich da auch nicht so ganz sicher...An sich sollte das ja keinen Verstoß dalegen solange es wie gesagt wirklich für den Heimarbeitsplatz ist`? Mit freundlichem Gruß Zitieren
janlutmeh Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 ?? Welche Subscription? Action Pack? MSDN? Oder eine Volumen Lizenz? Wie auch immer stehen ggf. verfügbare Privatnutzungsrechte im EULA (ich weiss das liest keiner). Wenn ihr euch an die Lizenzbestimmungen halten wollt müsst ihr das entsprechend überprüfen, da es sogar innerhalb der Lizenzprogramme unterschiedliche Lizenzen gibt die nichtmal MS alle auswendig kennt. Zitieren
LaDragonfly Geschrieben 2. September 2005 Autor Geschrieben 2. September 2005 Joa Sorry Action Pack isset da gibts immer CD`s von MS wo du mehrere Lizenzen dazu bekommst und die auch oft auf 2 Rechnern verwendet werden dürfen Gruß Zitieren
janlutmeh Geschrieben 2. September 2005 Geschrieben 2. September 2005 Joa Sorry Action Pack isset da gibts immer CD`s von MS wo du mehrere Lizenzen dazu bekommst und die auch oft auf 2 Rechnern verwendet werden dürfen Gruß Das ist so nicht richtig. Der jeweilige Lizenzschlüssel kann mehrfach (2mal) aktiviert werden. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der mehrfachen Nutzung. Habe hier selber das Action Pack am laufen. Hier mal die betreffenden Stellen aus dem EULA: 1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die folgenden Rechte: 1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer, beispielsweise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer"), zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen und auszuführen. Die Software darf nicht von mehr als zwei (2) Prozessoren gleichzeitig auf einem einzigen Arbeitsstationscomputer verwendet werden. 13. SOFTWAREÜBERTRAGUNG. Intern. Sie sind berechtigt, die Software auf einen anderen Arbeitsstationscomputer zu verschieben. Nach der Übertragung sind Sie verpflichtet, die Software vollständig vom vorherigen Arbeitsstationscomputer zu entfernen. Übertragung an Dritte. Der ursprüngliche Benutzer der Software kann dieses EULA und die Software einmalig und dauerhaft an einen anderen Endbenutzer übertragen, vorausgesetzt, der ursprüngliche Benutzer behält keine Kopien der Software. Diese Übertragung muss alle Bestandteile der Software enthalten (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs und gegebenenfalls des Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat)). Diese Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der die Software empfängt, allen Bestimmungen des EULAs zustimmen. Aber wie bereits erwähnt, kann das EULE von Version zu Version abweichen, und in deinem Fall sind natürlich auch die Vertragsbestimmungen zum MSAP relevant. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.