mhel Geschrieben 5. September 2005 Geschrieben 5. September 2005 Ich habe einmal eine Frage zum ALG2. Da meine Ausbildung, Teilzeitarbeitsstelle oder wie auch immer zuende ist und ich im Moment noch nix neues habe bekomme ich ja ALG. ALG1 ist soweit klar auch wenn die Höhe mit unter 200 Euro lächerlich ist. Da dies ja sowenig ist kann ich auch ALG2 beantragen. Momentan sieht es aber so aus das ich über 23 bin und zuhause wohne. Kindergeld bekomme ich keins mehr. So nun die Frage: Inwieweit können meine Eltern rangezogen werden um meinen Lebensunterhalt auszugleichen. Im Antrag ist halt vom Lebenspartner und den Personen des gemeinsamen Haushaltes die Rede. Bei google usw habe ich nix gefunden bis wohin die Eltern zahlen müssen. Zitieren
mpits Geschrieben 5. September 2005 Geschrieben 5. September 2005 du bist unter 27 wohnst zu hause und hast keine arbeit (unter ca. 7400 euro einkommen p.a.)also steht deinen eltern kindergeld zu! PS: auch in deiner Ausbildung Zitieren
p490 Geschrieben 6. September 2005 Geschrieben 6. September 2005 Sicher? Also ich kenne es nur so, dass man Kindergeld IN der Ausbildung bekommt oder arbeitslos ohne Ausbildung ist (längstens bis 27). Sobald man man eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist essig damit. Naja, Antrag stellen kann man. Mehr als ablehnen geht ja net.... Zitieren
Webbi1305 Geschrieben 6. September 2005 Geschrieben 6. September 2005 Nach abschluss einer Ausbildung steht dir KEIN Kindergeld als arbeitsloser merh zu. mein dad musste sogar 4 monate rückzahlen (!) Solange du zuhause wohnst, kann es sogar sein dass du garkeine gelder vom amt bekommst (meine erfahrung). Daher wohne ich jetzt in bremen Zitieren
Gnomeline Geschrieben 6. September 2005 Geschrieben 6. September 2005 Was das Kindergeld anbelangt, ist es so, dass man bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sprich, bis man 28 wird, Kindergeld bekommen kann ... aber nur, wenn man bis dahin noch keine Berufsausbildung bzw. Studium beendet, abgeschlossen hat. Das bedeutet, wenn mhel bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, besteht auch keine Chance auf Kindergeld. Auf die Frage, inwieweit Deine Eltern herangezogen werden können, weil Du ja bei Ihnen lebst und ihr einen Haushalt teilt, kann ich nix definitives sagen ... denke aber leider, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass sie es tun. Aber informiere Dich beim Amt. Alles Gute! Zitieren
mhel Geschrieben 6. September 2005 Autor Geschrieben 6. September 2005 Hm mir fällt grad ein das ich letztens irgendwo gelesen habe das ein Vater das Finanzamt verklagt hat um Kindergeld doch noch zu bekommen. Ging irgendwie darum das seine Tochter so ein komisches Sozialirgendwas Studium mit sehr guter Note abgeschlossen hatte aber dann keine Arbeit gefunden hat. Er hat dann irgendwie recht bekommen. Muss ich jetzt mal irgendwie suchen ob ich das nochmal finde. @Gnomeline Beim AA informieren ist gut. 1 Frage, 2 Leute die antworten und am Ende 3 verschiedene Meinungen. Bleibt also nur die Möglichkeit das ich meine ganzen Vermögensverhältnisse offenlege und meine Eltern ebenfalls. Abgesehen von der elenden Arbeit das alles rauszusuchen ist die Frage was denen dann noch alles einfällt wo wir da 2 Euro und dort 3 Euro zuviel haben. Zitieren
Gnomeline Geschrieben 6. September 2005 Geschrieben 6. September 2005 Mhel, ich weiss sehrwohl, dass es Angenehmeres gibt, als sich mit Behörden herumzuschlagen und dann auch noch bei so existenziellen Fragen. Ich weiss auch, dass man nicht immer an kompetente Menschen trifft ... aber sofern sich hier nicht jmd wirklich damit auskennt, was bleibt Dir anderes übrig? Du kannst Dich vorab informieren und alle Unterlagen zusammensammeln und fragen ... Augen zu und durch! Auch ich habe schon einiges durch nd musste mich mit vielem abmühen - nicht zu ändern. That`s life. Zitieren
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