Webbi1305 Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 Hai, ich bin 22 Jahre alt, wohne nun in einem 1 Zimmer Appartement in Bremen und mache ein Praktikum. Vor 2,5 Jahren habe ich eine Umschulung zum Fachinformatiker FR Anwendungsentwicklung vom Arbeitsamt bezahlt bekommen. Wie schaut das jetzt aus, könne die mich ohne weiteres aus diesem Praktikum (in meinem Beruf - nutze das als Sprungbrett, etweder in der Firma oder halt zum Berufserfahrung sammeln) rausnehmen um mich irgendwo als Fachkraft für Gebäudereinigung (korrekte Bezeichnung für Kloputzer oder?) reinzustopfen? Oder habe ich für die nächsten 6 Monate "ruhe" von denen? Eigentlich dient das Praktikum zur Berufsweiterbildung ... ich bekomme im Praktikum auch eine Vergütung mehr als 400 Euro brutto. Wäre cool wenn sich da jemand auskennen sollte. Ach nochwas, ich beziehe weder ALG1 noch ALG2 falle also in HartzIV quasi Sozialhilfe. Gruß, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 Hmm, irgendwie verstehe ich deine derzeitige Situation und Frage nicht so ganz. Du erhälst also kein Arbeitslosengeld2 richtig? Bekommst du denn Grundsicherung oder eine sonstige Leistung vom Staat? (Sozialhilfe in dem Sinne gibt es übrigens nicht mehr, sie ist mit der Arbeitslosenhilfe zum ALG2 zusammengefasst worden.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Timon Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 Nein, du bist quasi nicht arbeitssuchend. Und nachdem du, wie ich das verstehe, keine Leistung empfaengst (empfangen darfst), kann dich auch keiner zu etwas zwingen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 6. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2005 genau das wird sich ja ändern - habe am donnerstag einen termin und werde wohl "Sozialhilfe" oder ALG2 (ist das jetzt Sozialhilfe?) bekommen... ich bin weiterhin arbeitssuchend gemeldet - oder kann man als "nichtarbeitssuchender" auch sozialhilfe/ALG2 empfangen? Alternativ müsste ich zusehen, dass ich einen wohngeldantrag stelle - dann dürfte das vom geld her auch reichen (hoffe ich)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 genau das wird sich ja ändern - habe am donnerstag einen termin und werde wohl "Sozialhilfe" oder ALG2 (ist das jetzt Sozialhilfe?) bekommen... ich bin weiterhin arbeitssuchend gemeldet - oder kann man als "nichtarbeitssuchender" auch sozialhilfe/ALG2 empfangen? Du kannst nur ALG2 bekommen, wenn du in der Lage bist soundso viele Stunden am Tag zu arbeiten. Dies trifft aber anscheinend auf dich zu, da du ja ein Praktikum machst. Jemand der nicht in der Lage ist bestimmte Stunden zu arbeiten, bekommt Sozialgeld. Alternativ müsste ich zusehen, dass ich einen wohngeldantrag stelle - dann dürfte das vom geld her auch reichen (hoffe ich)... Mal was anderes. Wie bist du Krankenversichert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 6. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2005 gute frage Praktikum läuft über lohnsteuerkarte - bin aber glaube ich noch familienversichert, zumindest hab ich noch nix anderes gehört =) ja ich bin voll arbeitsfähig und will auch arbeiten, aber nicht als kloputzer!!! sondern in meinem beruf!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 Mir fällt gerade noch was ein. Vielleicht käme für dich auch noch ergänzendes ALG2 in Frage. Du solltest einfach mal beim Amt nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 6. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2005 ich hab ja am donnerstag nen termin - nur aus erfahrung weiß ich, dass die einem vieles verheimlichen. darum frag ich hier nach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 8. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2005 Ich kann nur eines sagen: SUPER BERATUNG! HAMMER! Der Kerl war richtig auf Jugendliche eingestimmt, fand es super das ich nen Praktikumsplatz habe und das er mir das natürlich NICHT kaputt machen möchte - darum nimmt er mich aus der Statistik der "Vermittelbaren" herraus! Ich hab nen ALG2 Antrag bekommen, den soll ich doch ausfüllen und mir steht auch Geld zu. In welcher Höhe werde ich in 1 Woche erfahren, wenn der Antrag bei Abgabe bearbeitet wird. Also keine 8 Wochen warten! Hach, was bin ich froh *g* so nun werd ich noch was tun, bis später Gruß, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 8. September 2005 Teilen Geschrieben 8. September 2005 Herzlichen Glückwunsch. Hoffentlich passt dann auch das Praktikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 8. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2005 Hallo, danke schön! Das Praktikum ist GEIL! Einfach nur GEIL! Gefällt mir hier bisher sehr gut. Naja, habe mir grad den ALG2 Antrag angesehen, warum bin ich nicht schon 24?! Unter 23 - Gehalt der Eltern angeben Also werd ich wohl nur ganz wenig bekommen - bzw. ich hoffe überhaupt was. ich dachte immer, dass sobald ich nicht mehr zuhause lebe - das gehalt der eltern uninteressant ist ?! Wie sollen die mir denn 600 eur zum überleben bezahlen? Naja, das ist ein Punkt den ich etwas ungerecht finde - aber ich warte erstmal ab. Bremen soll recht großzügig sein, was Geld für ALG 2 angeht. Gruß, Daniel *der sich noch immer Hoffnung macht* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 2. Februar 2006 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 *rauskram* Also bekomme ALG 2 - da ich eine eigene Wohnung habe und somit eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde. Sobald jemand eine eigene Wohnung oder eine abgeschlosses Ausbildung hat, ist man in einer eigenen Bedarfsgemeinschaft ohne die eltern. Wenn man allerdings zu Hause lebt, wird einem "vorgeworfen" das die Eltern dich unterhalten - sprich zahlen. Also musst du nachweisen (eidesstattliche erklärung der eltern) das diese dich niemals unterstützen werden. Schönen Tag euch noch - wollte das nur loswerden und das thema niucht unbeantwortet stehen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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