toaster Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 Hallo, ich (21 Jahre, zu Hause lebend) habe eine Berufsausbildung begonnen. Bin jeden Tag ca. 45 Minuten mit dem öpnv unterwegs, um zur arbeitsstelle zu gelangen. die fahrtkosten werden allerdings zu 90% vom ag erstattet (geringer eigenanteil). bringt eine einkommensteuererklärung etwas für mich (egal in welcher hinsicht auch immer)? oder ist das als azubi garnicht möglich? habe da keine ahnung von... CYA Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 Ich gehe davon aus, dass Du keine Lohnsteuer zahlst oder? Du kannst natürlich eine Einkommenssteuererklärung machen. Du mußst sogar eine machen wenn Du VWL oder Riester hast. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
toaster Geschrieben 6. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2005 wie läuft das denn genau ab, bekomme ich dann geld wieder? vwl wird gezahlt, riesterrente habe ich auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlati Geschrieben 6. September 2005 Teilen Geschrieben 6. September 2005 Ab 7680€ Jahreseinkommen bist du verdammt Steuern zu zahlen bzw. dir ein paar € durch das Anfertigen einer Steuererklärung, in der du gewisse Dinge (Fahrtkosten, Werbungskosten usw.) absetzen kannst, zurück zu holen. Der pauschale Betrag der Werbungskosten, den jeder, egal was er wirklich an Kosten hatte, liegt bei momentan 920€, wenn ich richtig informiert bin. Kommst du also mit deinen Einnahmen auf über 8600€, kannste ne Steuererklärung machen, in der du z.B. deine Fahrtkosten anrechnen lassen kannst (-> Pendlerpauschale). Google hilft dir übrigens auch sicherlich sehr... Da du dem Staat offensichtlich auch noch ein wenig abknöpfen möchtest (VWL), ist es so oder so nötig, eine Steuererklärung abzugeben, damit du die Förderung beanspruchen kannst (bei Bauspar-VL -> max. 9% von 470€, bei Aktiengedöns 18% von max. 400€). Auszahlung erst nach einer Frist von 7 Jahren , also nicht zu früh freuen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 (Benutzt doch erstmal die Suchfunktion für solche Fragen. Das ist schon x-mal gefragt worden.) Schlati hat ja eigentlich alles wichtige geschrieben. Zahlst Du keine Steuern brauchst es nicht, wenn keine VL oder Riester-Rente bestehen. Zudem spielt die Höhe der Werbungskosten eine Rolle, da dies mehr oder minder der einzige Posten ist wo man wirklich etwas erstattet bekommen kann (wenn man keine aussergewöhnliche Belastung hatte wie Wohnungsbrand etc.). 920 € sind als Pauschale schon in den LSt-Tabellen eingerechnet, erst wenn man tatsächlich drüber liegt - und das ist bei Dir sicherlich nicht der Fall (geringer Eigenanteil) -, kann dies zu einer Erstattung führen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lilli Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Kennt einer von euch ne gute Seite wo alles wichtige zur Einkommensteuererklärung steht? Hab letztens mal eine gesucht, aber keine gute gefunden. Thx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Was genau willst Du denn wissen? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Das Wichtigste kann in der Broschüre "Lohnsteuer XXXX" nachgelesen werden. Die gabs früher bei den Lohnsteuerkarten dazu. Heute nur noch als Download, z.B. bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen. http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C12060809_N9590_L20_D0_I636.html Da gibts auch noch ein paar mehr Infos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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