engore Geschrieben 4. November 2001 Teilen Geschrieben 4. November 2001 Hat man als Auszubildende/er eigentlich recht auf Sonderurlaub? (Wenn z.B. Großeltern oder Eltern verstorben sind) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
galileo Geschrieben 4. November 2001 Teilen Geschrieben 4. November 2001 Soweit ich weiß, hat man Anspruch auf Sonderurlaub, wenn jemand aus dem engsten Familienkreis verstorben ist. Bei einem Elternteil hat man diesen Anspruch also auf jeden Fall- wie es bei Großeltern aussieht, weiß ich nicht. Ich schätze vom Gesetz her, hat man keinen Anspruch, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Arbeitgeber einem in solch einer Situation aus Gutmütigkeit Sonderurlaub gibt, wenn man höflich darum bittet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blackangel Geschrieben 4. November 2001 Teilen Geschrieben 4. November 2001 Also von einer Arbeitskollegin von mir ist letztens die Großmutter gestorben. Sie hätte eigentlich keinen Anspruch auf Sonderurlaub gehabt, weil das nur für engste Familienmitglieder gilt. Sie hat aber trotzdem einen Tag Urlaub bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flori Geschrieben 4. November 2001 Teilen Geschrieben 4. November 2001 Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht im Allgemeinen gar nicht ! Sonderurlaubs-Regelungen werden im Arbeits-oder Tarifvertrag festgelegt. Siehe auch : http://www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/sonderurlaub.htm Da es für die IT-Berufe keinen eigenen Tarifvertrag gibt, wird sich das nach dem Tarifvertrag richten, den dein Betrieb "verfolgt". Ist man z.B. als Fachinformatiker-Azubi bei nen Automobil-Zulieferer in der EDV beschäftigt, gilt der "Metaller-Tarifvertrag" zwischen Arbeitgebern und der IG-Metall (Gewerkschaft). Welche Tarifverträge Anwendung finden in Deiner Ausbildung sollte allerdings auch im Ausbildungsvertrag festgehalten sein. Flori Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xtra Geschrieben 4. November 2001 Teilen Geschrieben 4. November 2001 Das kann je nach Fall doch sicherlich mit dem Ausbilder geregelt werden.... Bei uns konnte man auch mit Verständnis rechnen, wenn einen z.B. die Freundin verlassen hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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