Frichdel Geschrieben 13. September 2005 Teilen Geschrieben 13. September 2005 Hallo! Ich habe vor mir nun endlich ein Notebook zu kaufen! Natürlich kostet es schon viel Geld wenn man Azubi ist! Meine Frage: Kann ich den Laptop irgendwie absetzten als Lernmittel bzw. als Arbeitsgerät für Schule o.ä? Ich zahle ja keine Lohnsteuer als Azubi, weiß da jemand Bescheid? Frichdel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 13. September 2005 Teilen Geschrieben 13. September 2005 Kann ich den Laptop irgendwie absetzten als Lernmittel bzw. als Arbeitsgerät für Schule o.ä? Ich zahle ja keine Lohnsteuer als Azubi, weiß da jemand Bescheid?Absetzen könntest du es ohnhin wenn, dann nur von der Steuer. Da du diese, wie du selbst schreibst, noch nicht zahlst, bleibt da auch nichts, wovon du den Laptop absetzen könntest. Also: Nein, geht nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daiana Geschrieben 13. September 2005 Teilen Geschrieben 13. September 2005 Du kannst nur etwas absetzen, wenn du auch was zahlst *g* Also du kannst ein Notebook, wenn du im passenden Bereich arbeitest, als Werbungskosten über 3 Jahre absetzen und bekommst dann Steuern zurück. Wenn du aber keine Steuern zahlst, bekommst du auch ncihts zurück. Quelle meines seidenen Halbwissens: Auskunft der freundlichen Dame vom Jugendamt, die mir vor einem halben Jahr gesagt hat, man kann ein Notebook nur von der Steuer, nicht von Kindergartenbeiträgen absetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 13. September 2005 Teilen Geschrieben 13. September 2005 Ich habe meinen kurz vor der AP gekauft also das Jahr in dem ich Ausbildung gemacht hab und die Festanstellung. Ich kann ihn über 3 Jahre absetzen, weil ich nachweisen konnte, dass ich ihn auch beruflich brauch. Aber wie gesagt in dem Jahr hab ich sehr wohl auch Steuern bezahlt. [EDIT]Genau wie das Daiana gesagt hat, läufts wohl. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cossack Geschrieben 13. September 2005 Teilen Geschrieben 13. September 2005 Man kann sehr wohl als Azubi Werbungskosten gelten machen. Aber man bekommt dann keine Steuerrückerstattung, sondern je nach Höhe der Werbungskosten, wird weiterhin Kindergeld bezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daiana Geschrieben 13. September 2005 Teilen Geschrieben 13. September 2005 Guter Punkt. Das Kindergeld habe ich gar nicht bedacht. Ich würde mich mal bei der Kindergeldstelle beim Arbeitsamt erkundigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rastelli Geschrieben 13. September 2005 Teilen Geschrieben 13. September 2005 Du könntest den Laptop höchsten für Kindergeld als Werbungskosten einsetzten! (Lohnt sich auch nur wenn du über den Kindergeldfreibetrag kommen würdest) Das habe ich zumindest mit meinen normalen Desktop PC gemacht. Aber wie schon gesagt wurde, muss du nachweisen können das du den für die Ausbildung brauchst (sollte nicht so schwierig sein). Das ganze läuft dann auch über 3 Jahre. EDIT: Mist schon wieder zu lange abgelenkt worden :hells: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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