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Nach der BS in den Betrieb


fi-newbie

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Hallo zusammen!

Auch wenn dieses Thema schon x-mal diskutiert wurde, hätte ich gern mal die Meinung zu meinem speziellen Fall gehört:

- Also ich hab laut Vertrag eine 40h Woche.

- Ich hab wöchentlich 33 Stunden in der BS Unterricht.

- Die BS ist ne halbe Stunde von meinem Betrieb entfernt.

- In den Betrieb fahre ich noch dreimal wöchentlich nach der BS, arbeitet dort pro Tag 3 Stunden. => insges. 9 Stunden

Ich hab mal gehört, dass die Fahrzeit mit zu der wöchentlichen Arbeitszeit dazugezählt wird, wenn ja dann nur eine Strecke oder Hin- und Rückfahrt?

Also die 33 Stunden Unterricht und 9 Stunden Arbeit wären dann schon mal 42 Stunden. Wenn jetzt die Fahrzeit mit dazu gerechnet würde, wären das maximal noch 3 Stunden, also komm ich auf 45 Stunden, 5 mehr als vertraglich vereinbart...

Was sagt ihr dazu? Ist das rechtens? Selbst wenn es nicht rechtens ist, kann ich als Azubi da nicht viel machen, will mich nicht mit meinem AG "anlegen".

mfg

newbie

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Also die Fahrzeit gehört nicht zur Arbeitszeit, die beginnt in der Firma oder in der Schule.

Was ich nicht so ganz aus deinem Posting ersehen kann ist das eine reguläre Ausbildung oder eine Schulische mit einem Praktikum. Denn bei 33 Unterrichtsstunden jede Woche sind eine Menge ich hatte in meiner ersten Berufsschule 15 bis 17 Stunden die Woche also nur Montag und Dienstag und jetzt habe ich Blockunterricht.

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Hallo zusammen!

Danke erstmal für die vielen Antworten!

Also ich habe Blockunterricht, da sind 33h doch nicht zu viel, oder?

Und mit Fahrzeit meinte ich die Zeit, in der ich nach der BS in den Betrieb fahre. Und da hab ich mal gehört, dass sie dazu zählt...

Selbst wenn sie nicht zählt, sind es immerhin 42 Stunden, ist das Rechtens?

Die Schulstunden gelten ja jeweils als 1 ganze Stunde, oder?

mfg

newbie

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Also für Jugendliche unter 18 gilt laut JArbSchG § 9:

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,

2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,

3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

Für den Fall das du über 18 bist habe ich jetzt nichts eindeutiges gefunden aber die Allgemeine Aussage ist das man dann zum Betrieb musst. Die Fahrzeit BS -> Betrieb sollte angerechnet werden da es dazu ein Gerichtsurteil gibt.

Schaue am besten mal bei deiner zuständigen IHK nach und suche nach "Arbeitszeit und Berufsschule" dann wirst du da sicherlich was finden. Habe da jetzt auf die schnelle verschiedene Ansätze gefunden die empfohlen werden.

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Darüber diskutiert hier auch keiner. Fahrtzeit BS -> Arbeit = Arbeitszeit. Allerdings sind 8 BS-Stunden 6,5 Stunden. Bei einer Stunde Fahrtzeit wäre es immer noch nur 7,5 h (bzw. in dem Beispiel hier = 7 h insgesamt).

Soweit ich noch in Erinnerung habe, muss man bei einem Tag BS in der Woche nicht in den Betrieb. Bei allem anderen ist es Sache des Betriebes. Finde aber den Text nicht mehr. Ich selbst würde so ne halbe Stunde lieber an anderen Tagen dranhängen, da es ansonsten unnötige Kosten wären.

Was sagt ihr dazu? Ist das rechtens? Selbst wenn es nicht rechtens ist, kann ich als Azubi da nicht viel machen, will mich nicht mit meinem AG "anlegen".

Aber was hilft Dir das ganze, wenn Du eh nicht mit Deinem AG darüber "streiten" willst?!?

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Die rechtliche Lage zu diesem Problem ist hier:

azuro muenchen

sehr gut dargestellt.

Das Wichtigste aus dem Artikel:

"[...]Für minderjährige Auszubildende gilt der § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der ganz klar regelt wie Auszubildende für den Berufschulunterricht freizustellen sind. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden Unterricht wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. [...]

Diese Regelungen gelten für volljährige Auszubildende leider nicht mehr.[...]

Einige betroffene Auszubildende klagten gegen diese Auslegung und zogen vor das Arbeitsgericht. In einem Urteil hat das BAG im März 2001 einiges klargestellt. Seitdem gilt folgendes:

Auch über 18jährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Ist die Zeit, die der Auszubildende nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringt zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Arbeitgeber die Rückkehr nicht verlangen. [...]"

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