fi-newbie Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 Hallo zusammen! Auch wenn dieses Thema schon x-mal diskutiert wurde, hätte ich gern mal die Meinung zu meinem speziellen Fall gehört: - Also ich hab laut Vertrag eine 40h Woche. - Ich hab wöchentlich 33 Stunden in der BS Unterricht. - Die BS ist ne halbe Stunde von meinem Betrieb entfernt. - In den Betrieb fahre ich noch dreimal wöchentlich nach der BS, arbeitet dort pro Tag 3 Stunden. => insges. 9 Stunden Ich hab mal gehört, dass die Fahrzeit mit zu der wöchentlichen Arbeitszeit dazugezählt wird, wenn ja dann nur eine Strecke oder Hin- und Rückfahrt? Also die 33 Stunden Unterricht und 9 Stunden Arbeit wären dann schon mal 42 Stunden. Wenn jetzt die Fahrzeit mit dazu gerechnet würde, wären das maximal noch 3 Stunden, also komm ich auf 45 Stunden, 5 mehr als vertraglich vereinbart... Was sagt ihr dazu? Ist das rechtens? Selbst wenn es nicht rechtens ist, kann ich als Azubi da nicht viel machen, will mich nicht mit meinem AG "anlegen". mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 Wer sagt das, dass der Arbeitsweg zur Arbeitszeit dazugehört? Da würden sich ne Menge Leute darüber freuen Und Schulstunden! Schulstunden sind ja 45 Minuten, oder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 Also die Fahrzeit gehört nicht zur Arbeitszeit, die beginnt in der Firma oder in der Schule. Was ich nicht so ganz aus deinem Posting ersehen kann ist das eine reguläre Ausbildung oder eine Schulische mit einem Praktikum. Denn bei 33 Unterrichtsstunden jede Woche sind eine Menge ich hatte in meiner ersten Berufsschule 15 bis 17 Stunden die Woche also nur Montag und Dienstag und jetzt habe ich Blockunterricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurstwasser Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 Wer sagt das, dass der Arbeitsweg zur Arbeitszeit dazugehört? Da würden sich ne Menge Leute darüber freuen Und Schulstunden! Schulstunden sind ja 45 Minuten, oder naja dauern zwar nur 45 minuten, zählen aber mindestens 2 stund , oder die längsten 45 min überhuapt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 hallo, wenn bei uns azubis nach der schule in den betrieb bestellt werden, zählt die fahrtzeit von der schule zum betrieb (logischerweise) als arbeitszeit. was denn sonst - mittagspause? - freizeit? api Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 hallo, wenn bei uns azubis nach der schule in den betrieb bestellt werden, zählt die fahrtzeit von der schule zum betrieb (logischerweise) als arbeitszeit. das mag ja sein, von der Fahrt der BS zum Betrieb. Davon war aber nicht die Rede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 17. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 17. September 2005 Hallo zusammen! Danke erstmal für die vielen Antworten! Also ich habe Blockunterricht, da sind 33h doch nicht zu viel, oder? Und mit Fahrzeit meinte ich die Zeit, in der ich nach der BS in den Betrieb fahre. Und da hab ich mal gehört, dass sie dazu zählt... Selbst wenn sie nicht zählt, sind es immerhin 42 Stunden, ist das Rechtens? Die Schulstunden gelten ja jeweils als 1 ganze Stunde, oder? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 Die Schulstunden gelten ja jeweils als 1 ganze Stunde, oder? Wieso denn das? Eine Schulstunde sind 45 Minuten. 45 Minuten bleiben 45 Minuten. Wenn du von 8 bis 13 Uhr in der Schule bist, sind das 5 Stunden, auch wenn es 6 Unterrichtsstunden sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 Was heisst 33 h? Meinst Du damit eine Schulstunde von 45 min? Bist Du bereits 18 Jahre alt oder aelter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 17. September 2005 Teilen Geschrieben 17. September 2005 Also für Jugendliche unter 18 gilt laut JArbSchG § 9: (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, 2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, 3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. Für den Fall das du über 18 bist habe ich jetzt nichts eindeutiges gefunden aber die Allgemeine Aussage ist das man dann zum Betrieb musst. Die Fahrzeit BS -> Betrieb sollte angerechnet werden da es dazu ein Gerichtsurteil gibt. Schaue am besten mal bei deiner zuständigen IHK nach und suche nach "Arbeitszeit und Berufsschule" dann wirst du da sicherlich was finden. Habe da jetzt auf die schnelle verschiedene Ansätze gefunden die empfohlen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchnittenP Geschrieben 18. September 2005 Teilen Geschrieben 18. September 2005 ich hab auch Blockunterricht. Heißt 2 Wochen Betrieb und 1 Woche Schule. In der Schulzeit bin ich vom Betrieb aber komplett befreit, kann danach also heim gehen egal wann schluss ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 18. September 2005 Teilen Geschrieben 18. September 2005 Das ist schön für dich und gilt auch nur für dich. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchnittenP Geschrieben 18. September 2005 Teilen Geschrieben 18. September 2005 Das ist schön für dich und gilt auch nur für dich. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Frank das hab ich mit keinem Wort behauptet das das ein Anspruch ist !!!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 18. September 2005 Teilen Geschrieben 18. September 2005 Das wollte ich damit auch nicht sagen. Ich wollte sagen, dass dein Arbeitgeber da sehr großzügig ist. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
souLstorm Geschrieben 19. September 2005 Teilen Geschrieben 19. September 2005 ich bin eigentlich auch der ansicht, dass die fahrzeit von BS zur Firma als Arbeitszeit zählt. sie zählt nur nicht, wenn es vor oder nach der regulären arbeitszeit liegt. (zB vor 8 uhr und nach 16.30 uhr)! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MES_K Geschrieben 19. September 2005 Teilen Geschrieben 19. September 2005 ich denke auch, dass es als arbeitszeit durchgeht.. weil was will man denn in der zeit machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 20. September 2005 Teilen Geschrieben 20. September 2005 Darüber diskutiert hier auch keiner. Fahrtzeit BS -> Arbeit = Arbeitszeit. Allerdings sind 8 BS-Stunden 6,5 Stunden. Bei einer Stunde Fahrtzeit wäre es immer noch nur 7,5 h (bzw. in dem Beispiel hier = 7 h insgesamt). Soweit ich noch in Erinnerung habe, muss man bei einem Tag BS in der Woche nicht in den Betrieb. Bei allem anderen ist es Sache des Betriebes. Finde aber den Text nicht mehr. Ich selbst würde so ne halbe Stunde lieber an anderen Tagen dranhängen, da es ansonsten unnötige Kosten wären. Was sagt ihr dazu? Ist das rechtens? Selbst wenn es nicht rechtens ist, kann ich als Azubi da nicht viel machen, will mich nicht mit meinem AG "anlegen". Aber was hilft Dir das ganze, wenn Du eh nicht mit Deinem AG darüber "streiten" willst?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 20. September 2005 Teilen Geschrieben 20. September 2005 Die rechtliche Lage zu diesem Problem ist hier: azuro muenchen sehr gut dargestellt. Das Wichtigste aus dem Artikel: "[...]Für minderjährige Auszubildende gilt der § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der ganz klar regelt wie Auszubildende für den Berufschulunterricht freizustellen sind. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden Unterricht wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. [...] Diese Regelungen gelten für volljährige Auszubildende leider nicht mehr.[...] Einige betroffene Auszubildende klagten gegen diese Auslegung und zogen vor das Arbeitsgericht. In einem Urteil hat das BAG im März 2001 einiges klargestellt. Seitdem gilt folgendes: Auch über 18jährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Ist die Zeit, die der Auszubildende nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringt zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Arbeitgeber die Rückkehr nicht verlangen. [...]" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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