Slayer8 Geschrieben 18. September 2005 Geschrieben 18. September 2005 Hallo, ich habe eine kurze Frage. Meine Firma hat sich zum 31.08.2005 aus finanziellen Gründen aufgelöst. Alle Verträge haben wir zu dem o.g. Datum mit dem Grund und der Gewerbeabmeldung gekündigt. Nun schickt uns eine Firma aber trotzdem noch eine Rechnung und teilt mit das die Kündigung erst zum 31.10. akzeptiert wird. (Wie) Geht das? Die Firma gibt es doch gar nicht mehr, kann der Rechnungssteller die Auflösung einfach so ignorieren? Gruß Slayer8 Zitieren
p490 Geschrieben 18. September 2005 Geschrieben 18. September 2005 Ich glaube kaum, dass sich unter den Mitgliedern Spezialisten für den Bereich der Insolvenzen bzw. Insolvenzrecht befinden und denke, dass man wohl bei einer Beratung beim Rechtsanwalt oder ähnlich gelagerten Stellen wohl besser aufgehoben ist. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 18. September 2005 Autor Geschrieben 18. September 2005 Das ist schno klar, aber es geht auch um Erfahrungsberichte und wir haben hier auch ebenfalls Selbständige die sich mit dem HGB auskennen. Gruß Slayer8 Zitieren
bimei Geschrieben 18. September 2005 Geschrieben 18. September 2005 Ich glaube kaum, dass sich unter den Mitgliedern Spezialisten für den Bereich der Insolvenzen bzw. Insolvenzrecht befinden .... Das ist zum Einen Spekulation und insofern kein wirklich hilfreicher Beitrag, und selbst wenn das so wäre, geht es hier anscheinend nicht um eine Insolvenz. ;-) (Wie) Geht das? Die Firma gibt es doch gar nicht mehr, kann der Rechnungssteller die Auflösung einfach so ignorieren? Welche Rechtsform hatte die Firma? U.U. gibt es eine Verjährungsfrist. Bsp. HGB: § 159 HGB (1) Die Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren nach der Auflösung der Gesellschaft, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. (2) Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Tages, an welchem die Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister des für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Gerichts eingetragen wird. (3) Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Gesellschaft erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkte der Fälligkeit. (4) Der Neubeginn der Verjährung und ihre Hemmung nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber der aufgelösten Gesellschaft wirken auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit der Auflösung angehört haben. Einer Verjährung unterliegende Verpflichtungen können auch aus dem BGB entstehen. Zitieren
Polli Geschrieben 19. September 2005 Geschrieben 19. September 2005 ..... und dann kommt es darauf an für was der Rechnungssteller die Rechnung überhaupt stellt. Dienstleistung oder Gewerke und was es sonst noch so alles gibt. Wenn man eine Firma auflöst weiß man doch welche Verbindlichkeiten noch z begleichen sind (sollte man Wissen!). Hier brauchen wir dann doch noch mal viele Infos Grüssle Zitieren
Slayer8 Geschrieben 19. September 2005 Autor Geschrieben 19. September 2005 Die Firma war eine GbR und wurde zum 31.08.05 aufgelöst. Nun besteht der Provider aber auf die Kündigungsfrist und stellt alles bis zum 31.10. in Rechnung. Dabei handelt es sich allerdings um ein Hosting Angebot, welches nicht mehr genutzt wird, ein KK-Antrag wurde verweigert. Bisher konnten alle Verträge mit einem Sonderkündigungsrecht beendet werden und da ging es um ganz andere Summen. Auf das Geld kommt es mir bei der Rechnung auch nicht unbedingt an, viel mehr bin ich mit dem Hoster mehr als unzufrieden. Da wird der Server gehackt durch ein Sicherheitsloch auf dem Server und man informiert nicht einmal seine Kunden darüber. Es werden falsche Rechnungen (falsche Beträge, Angebote) gestellt, auf E-Mails nicht geantwortet, die 0180 Fax Nummer funktioniert nicht.... Kurz, der Provider ist, unserer Meinung nach, "unter aller Kanone". Gruß S8 Zitieren
Enno Geschrieben 20. September 2005 Geschrieben 20. September 2005 Du brauchst in diesem Falle (Dienstleistungen die Monatlich erbracht werden sollen und auf per Vertrag auf Längere Zeit vereinbart wurden) nichtmal kündigen. Mit der Auflösung der GBR fällt einer der beiden Geschäftspartner weg. Und damit erlischt der Vertrag mit dem Tag der einstellung der GbR Automatisch. Das ist wie mit dem Tod eines Menschen. Ein Handyvertrag erlischt damit auch ab dem Tage. Offiziell wirds überall Sonderkündigungsrecht genannt. Nur wenn du nicht kündigst wer steht dann noch im Vertrag als zweiter Vertragspartner? Ihr habt ja keine Firma die die Rechtsnachfolge von der GbR übernimmt. Oder doch? Wenn nein, dann recht die Mitteilung das die GbR sich zum ... auflösenwird. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 20. September 2005 Autor Geschrieben 20. September 2005 Moin! Danke für den Hinweis, dann liege ich ja doch richtig. ;-) Die GbR wurde komplett aufgelöst, eine Nachfolge gibt es nicht. Übrigens wurde wieder ein Domaintransfer abgewiesen.... So ein %$§% Provider.... Jetzt habe ich ihn drei mal auf den Wechsel hingewiesen! Gruß Slayer8 Zitieren
Webbi1305 Geschrieben 20. September 2005 Geschrieben 20. September 2005 Hi, ich habe bei 1und1 damals als ich noch in der Gbr war einen Server mit 12 Monat vertrag gemietet. Dann bin ich aus der Firma ausgeschieden und 2 weitere auch. Letztenendes wurde die komplette Gbr aufgelöst und (mit gleichem Firmennamen) neu gegründet. Ich zahle jetzt seid 3 Monaten den server, weil ich dachte ich komme nicht aus dem Vertrag raus. Also könnte ich ohne Probleme da jetzt rauskommen? Gruß, Daniel Zitieren
Enno Geschrieben 20. September 2005 Geschrieben 20. September 2005 hat die neue Firma offiziell die Rechtsnachfolge übernommen, dann nein. Wenn sie diese nicht übernommen hat, dann ja. Zitieren
Webbi1305 Geschrieben 20. September 2005 Geschrieben 20. September 2005 gute frage... soweit ich weiß lief es so: drei gesellschafter haben die firma abgemeldet und zwei wieder neu angemeldet - mehr nicht. Zitieren
Enno Geschrieben 20. September 2005 Geschrieben 20. September 2005 oh, erste vorlesung bwl oder sowas. bei gbr gabs da ne sonderregelung. abmelden und gleich wieder mit selbem namen und geschäftsziel is nicht. damit hat man automatisch die rechtsnachfolge angetreten. kann ich dir aber nicht 100% sagen. Zitieren
Webbi1305 Geschrieben 20. September 2005 Geschrieben 20. September 2005 schade - ich probier es trotzdem mal, die firma anzuschreiben. Gruß, Daniel Zitieren
Slayer8 Geschrieben 26. September 2005 Autor Geschrieben 26. September 2005 Und ich leg mich weiter mit dem Hoster an, Rechnung hat er mir nun einfach geschickt, allerdings an "Firmenname GdR" *lol* Also erstmal sind wir keine GbR mehr und eine GdR kenne ich schonmal gar nicht und auf der Rechnung hat er nur "Hosting" vermerkt, nichts weiter. Dafür hat er drauf geschrieben das im Falle einer Nichtzahlung 4€ Mahngebühren erhoben werden. Habe ihm jetzt zurückgeschrieben und gefragt ob es möglich wäre die Rechnung mit gültiger Firmenbezeichnung zu bekommen und worfür die Rechnung denn genau ist, bzw. welchem Zeitraum. Das wird noch ein Spaß werden... :eek Gruß S8 Zitieren
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