TripleD Geschrieben 21. September 2005 Geschrieben 21. September 2005 Hallo zusammen, weiß nicht ob ich hier richtig bin. Wenn nicht, dann bitte verschieben. Bin auf der suche nach nem Firmenname. Aber alle die mir so eingefallen sind, sind leider schon vergeben. Jetzt dacht ich mir mal, ich frag hier mal in die runde. Würd mich über Anregungen freuen. Das ganze soll für ne Firma sein, die Webdesig, Webprogrammierung, allgemeine Software programmierung und evtl. Hardware passen. Freu mich auf Beiträge Gruß TripleD Zitieren
TripleD Geschrieben 21. September 2005 Autor Geschrieben 21. September 2005 Hi, die Rechtsform ist vorwerst mal egal. Brauch nur mal ein paar Vorschläge. DDD Zitieren
Manitu71 Geschrieben 21. September 2005 Geschrieben 21. September 2005 öhm not really du kannst als Einzelfirma keinen Fantasienamen haben. Da muß dein Name schon vorkommen. GmbH etc. ist dann schon anders Zitieren
TripleD Geschrieben 21. September 2005 Autor Geschrieben 21. September 2005 Das ist mir schon klar. Das ganze bieg ich dann schon so hin, dass es passt. :-) Zitieren
Der Kleine Geschrieben 21. September 2005 Geschrieben 21. September 2005 öhm not really du kannst als Einzelfirma keinen Fantasienamen haben. Da muß dein Name schon vorkommen. GmbH etc. ist dann schon anders Naja, der Markenname als Firma (als Marketingobjekt und Logoverbreitung) und die juristisch richtige Darstellung kann (und wird) durchaus voneinander abweichen. Als Einzelunternehmer unterschreibst du mit deinem Privatnamen, darfst dich trotzdem Firma XY nennen wollen. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 21. September 2005 Geschrieben 21. September 2005 da haste im Grunde schon recht aber Kleingewerbetreibende Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr - also auch auf ihrem Briefpapier, ihren Rechnungen, Angeboten usw. - mit ihrem bürgerlichen Vor- und Zunamen auftreten. Mindestens ein Vorname muss dabei ausgeschrieben sein. Neben diesem offiziellen Unternehmensnamen dürfen als Zusatz auch Branchenbezeichnungen und Tätigkeitsangaben hinzugefügt werden (z.B. "Susanne Musterfrau, Web-Design"). Auch Phantasie- oder Etablissementbezeichnungen sind möglich, so etwa: "Zum goldenen Hirschen" oder "Modeeck". Ohne den Personennamen dürfen diese Zusätze allerdings nur in der Werbung genutzt werden. Die zusätzliche Nutzung eines Logos ist möglich. Das Logo kann auf dem Briefkopf stehen, sollte jedoch nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Namen und einem eventuellen Hinweis auf die Tätigkeit verwendet werden, sondern hiervon räumlich und graphisch abgesetzt sein. Wer ein Ladengeschäft, eine Gaststätte oder eine sonstige offene Betriebsstätte (z.B.: Reisebüro oder Immobilienmakler) führt, muss in jedem Fall seinen ausgeschriebenen Vornamen und den Familiennamen am Eingang des Betriebs anbringen. Der Namenszusatz darf nicht irreführend sein. Es darf beispielsweise nicht der Eindruck entstehen, dass Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Dies wäre der Fall, wenn Sie beispielsweise den Zusatz e.K. (eingetragener Kaufmann) als Namenszusatz führen würden. Auch die Aufnahme des Ortsnamens könnte den falschen Eindruck erwecken, dass Ihr Geschäft das einzige in dieser Branche am Ort ist. Ferner dürfen Sie für Ihren Betrieb nicht den Namenszusatz eines anderen branchengleichen Unternehmens nutzen. Andernfalls riskieren Sie Unterlassungs- und eventuell auch Schadenersatzklagen. Auch ein ähnlicher Name kann bereits diese Rechtsfolge herbeiführen. Insofern sollten Sie, bevor Sie sich für einen Namenszusatz entscheiden, mit der IHK in Verbindung setzen sowie im Internet bzw. Branchenbuch recherchieren, um Namensdopplungen zu vermeiden. Wollen Sie jedes Risiko vermeiden, so kann sich auch eine Recherche durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen, die allerdings mit recht hohen Kosten verbunden sein kann. Beispiele für Unternehmensbezeichnungen: Peter Mohr, Zeitungen Zweirad-Kurier, Anna Kirch Vierbeiner und Co. - Hundeschule Hannes Klein Alle Regelungen dazu, wie Gewerbetreibende im allgemeinen Geschäftsverkehr auftreten müssen, finden Sie in § 15 b der Gewerbeordnung (GewO). Quelle Gut hierzu ist auch das HGB §§ 18 und 30 Zitieren
Polli Geschrieben 22. September 2005 Geschrieben 22. September 2005 und nun setze ich noch einen drauf: Nicht jede Einzelunternehmung ist ein Kleingwerbe! Aber das war doch gar nicht das Thema! Namen finden ist nie ganz einfach, schon gar nicht wenn man danach sucht! Also "Bruchstücke" des Vor- und Nachnamens vielleicht so hinbiegen das was rauskommt. Oder Ideen aus fremden Sprachen holen ... Zitieren
Gast Quark Geschrieben 22. September 2005 Geschrieben 22. September 2005 Es muss vor allem ein guter und leicht zu merkender Name sein. Wir haben einige durchzechte Nächte und mehrere Bars durchlaufen bis wir unseren Namen hatten damals. Zitieren
SweetestAngel Geschrieben 22. September 2005 Geschrieben 22. September 2005 ich wäre auch für bruchstücke des vor und nachnamens ... evtl. (falls du mit jemanden zusammen arbeitest, dich jemand unterstützt) bruchstücke deines vornamens und des vornamens des mitarbeiters. oder jemand, der dir sehr wichtig ist ... und dann kannste ja noch Webdesign am ende dranhängen ... also TripleDWebdesign oder sowas in der art. Zitieren
Gast Quark Geschrieben 22. September 2005 Geschrieben 22. September 2005 spontan fällt mir da ein: D3sign 3Design D3-Design 3D-Design D3 SIGN und weitere Variationen Zitieren
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