allesweg Geschrieben 22. September 2005 Geschrieben 22. September 2005 Hallo liebe Forumsgemeinde, in der Neufassung des BBiG steht folgendes: Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.Quelle Hat jemand diese Übersetzung bereits erhalten? Und wenn ja, bei welcher IHK? Bei meiner zuständigen IHK (München & Oberbayern) komme ich mir am Telefon langsam wie bei "Asterix erobert Rom" im Haus das Verrückte macht vor. Zitieren
allesweg Geschrieben 23. September 2005 Autor Geschrieben 23. September 2005 Hurra, ich hab den Zuständigen erreicht. Soweit der erfreuliche Teil. Die Zeugnisse sind an Übersetzungsbüros raus und nun dauert es wohl noch bis zur Winterprüfung, nach welcher für Prüflinge Sommer 2005 die Übersetzung schriftlich beantragt werden kann. Dann mach ich mir mal nen Termin im Notes, damit ich das nicht verpenne... Zitieren
bimei Geschrieben 23. September 2005 Geschrieben 23. September 2005 Wobei man vielleicht hinzufügen sollte, dass "Prüfungsbestehern" vor Einführung des neuen BBiG, die Bewilligung des Antrags verwehrt werden könnte. ;-) Zitieren
allesweg Geschrieben 26. September 2005 Autor Geschrieben 26. September 2005 "Bestehern" oder mit Ausbildungsbeginn davor? Weil AP Sommer 2005 = nach BBiRefG. Zitieren
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