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Geschrieben

Hallo liebe Forumsgemeinde,

in der Neufassung des BBiG steht folgendes:

Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
Quelle

Hat jemand diese Übersetzung bereits erhalten? Und wenn ja, bei welcher IHK?

Bei meiner zuständigen IHK (München & Oberbayern) komme ich mir am Telefon langsam wie bei "Asterix erobert Rom" im Haus das Verrückte macht vor.

Geschrieben

Hurra, ich hab den Zuständigen erreicht.

Soweit der erfreuliche Teil.

Die Zeugnisse sind an Übersetzungsbüros raus und nun dauert es wohl noch bis zur Winterprüfung, nach welcher für Prüflinge Sommer 2005 die Übersetzung schriftlich beantragt werden kann.

Dann mach ich mir mal nen Termin im Notes, damit ich das nicht verpenne...

Geschrieben

Wobei man vielleicht hinzufügen sollte, dass "Prüfungsbestehern" vor Einführung des neuen BBiG, die Bewilligung des Antrags verwehrt werden könnte. ;-)

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