Moeki Geschrieben 1. Oktober 2005 Geschrieben 1. Oktober 2005 Da unser kleiner 4 Wochen zu früh gekommen ist, hat sich dementsprechend der Mutterschutz meiner Freundin verlängert. Auf die Welt gekommen ist er am 25.6 (errechneter Geburtstermin ist der 22.7.05 gewesen), der Mutterschutz geht bis zum 13.10.05, ab dem 14.10.05 geht sie wieder arbeiten. Dementsprechend hat sie von der Krankenkasse in Form von 2 Zahlungen Leistungen bis zum 13.10.05 bekommen. Auch der Arbeitgeber hat in den letzten beiden Monaten immer am Ende des Monats seinen Teil (für August am 30.09.05 Gehalt 08/05 usw.). Nun ist aber noch kein Gehalt für September angekommen und wegen der Feiertage könnten wir in leichte Schwierigkeiten kommen, da die Rechnungen immer Anfang des Monats abgehen. Normalerweise hätte sie doch jetzt das für September ausgewiesene Gehalt bekommen haben oder? Oder muss der AG nur 2 Monate weiter Lohn fortzahlen? Vielleicht hat er sich ja nur verspätet. Gruß, Moeki. Zitieren
Gast vplus Geschrieben 1. Oktober 2005 Geschrieben 1. Oktober 2005 Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen Im Regelfall wird das Mutterschaftsgeld während des 14-wöchigen Mutterschutzes gezahlt. Dieser Zeitraum ergibt sich aus dem errechneten Geburtstermin und beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Was aber passiert, wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin geboren wird? Bei einer früheren Geburt als errechnet kürzte sich bislang das Mutterschaftsgeld entsprechend. Seit Juni 2002 aber haben Mütter auch bei Geburten vor dem errechneten Termin den vollen Aspruch auf das Mutterschaftsgeld im Sinne des 14-wöchigen Mutterschutzes. Nach der Entbindung wird die Mutterschutzfrist dann einfach um den Zeitraum verlängert, der vorher aufgrund des früheren Geburtstermins nicht in Anspruch genommen werden konnte. Kommt Ihr Kind also z.B. zwei Wochen früher als errechnet zur Welt, werden diese zwei Wochen an die Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt. Kommt Ihr Kind nach dem errechneten Termin zur Welt, so zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld weiter bis zur tatsächlichen Geburt. Die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt bleiben bestehen. Auch bei Frühgeburten wird die nicht in Anspruch genommenen Frist auf die Schutzfrist nach der Geburt hinzugerechnet. Die Frist nach der Geburt verlängert sich gleichzeitig von acht auf zwölf Wochen. Insgesamt haben Sie bei Frühgeburten somit einen Anspruch auf 18 Wochen Mutterschaftsgeld. Dazu ist ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse einzureichen, in dem die Merkmale der Frühgeburt benannt werden. Der Arzt stellt eine Frühgeburt anhand des Gewichts des Kindes und der körperlichen Entwicklung fest. Eine medizinische Frühgeburt liegt in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm vor. Handelt es sich um Mehrlingsgeburten, so wird das Mutterschaftsgeld bis zu zwölf Wochen nach der Geburt gezahlt. Zitieren
bimei Geschrieben 1. Oktober 2005 Geschrieben 1. Oktober 2005 [...] Gibst Du bitte auch noch eine Quelle an? Zitieren
Moeki Geschrieben 1. Oktober 2005 Autor Geschrieben 1. Oktober 2005 Der Attest ging an die Krankenkasse. Diese hat einen Bescheid für den AG verfasst, wonach der Mutterschutz bis zum 13.10.05 dauert. Also sollte sie entsprechend Gehalt bekommen?! Quelle? Danke soweit. Zitieren
Gast vplus Geschrieben 1. Oktober 2005 Geschrieben 1. Oktober 2005 http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1386 oder einfach bei Google: +Mutterschaftsgeld +Frühgeburt eingeben! Zitieren
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