fi-newbie Geschrieben 1. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2005 Hallo! Wie verhält es sich eigentlich, wenn man an einem Tag krank ist, an dem man BS hat und danach noch in den Betrieb geht. Bei Krankheit muss man ja in der BS "nur" ne Entschuldigung abgeben, aber was ist mit der Zeit die man im Betrieb gewesen wäre, braucht man dafür ein ärtzliches Attest? Wäre über Antworten dankbar. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guest Geschrieben 1. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2005 Selbes Prozedere, als wärst du an einem normalen Arbeitstag im Betrieb krank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Monarch Geschrieben 1. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2005 Du musst immer den Zettel vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen, auch wenn du an dem betreffenden Tag Schule hattest. Der Arbeitgeber muss dich darauf hin bei der Schule entschuldigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2005 Du musst immer den Zettel vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen, auch wenn du an dem betreffenden Tag Schule hattest. Der Arbeitgeber muss dich darauf hin bei der Schule entschuldigen. Genau so ist es. Auch wenn einige Lehrere behaupten man muss den gelben Schein bei Ihnen abgeben da man ja Schule hat. Der Betrieb ist dein Arbeitgeber und Brötchenzahler. Immer bei ihm abgeben. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaSchu Geschrieben 2. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2005 So wie ich das damals verstanden habe, braucht man bei uns erst nach drei Tagen ein ärtzliches Attest. Ob das Gesetz oder betriebliche Vereinbarung ist, weiss ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 2. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2005 Hallo! Danke erstmal für die Antworten. Also bei uns ist es eben so, dass man in der BS erst ab zwei Tagen ein Attest braucht. D.h. wenn man nur einen Tag fehlt, muss man nicht gleich zum Arzt rennen. Man muss halt die Entschuldigung vom Betrieb unterschreiben lassen. Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. Also dann praktisch für diese paar Stunden...??? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2005 Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. Also dann praktisch für diese paar Stunden...??? Die Frage versteh ich nicht. Ein Attest für die Schule oder für den Betrieb. Letzteres kann nur dein Betrieb beantworten. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FLOWMAX Geschrieben 4. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2005 Hallo fi-newbie, mach es Dir doch nicht so schwer. Die Entschuldigungspflicht für Deine Berufsschule scheintst Du ja nun zu kennen. Demnach mußt Du nurnoch klären ob Dein Arbeitgeber das gleiche System benutzt oder auf einen gelben Schein besteht. Ob nun für 2 Stunden oder den ganzen Tag - ist halt wie oben schoneinmal erwähnt ein Arbeitstag - trotz Schule. Aber ich sehe das schon ein, so 1-2 Tage ohne gelben Schein krank machen zu können senkt die Hemmschwelle :-) Gruß FM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 5. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2005 hi, fi-newbie für dein Problem gibt es eine ganz einfache Lösung, einfach Kollegen/Chef/Personalbüro fragen und der wird dir ausführlich erklären, was du wie wo und wann zu tun hast, wenn du krank bist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 5. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2005 yap weil eine pauschale Aussage ist garnicht möglich.Wenn dein Betrieb es verlangt können sie den gelben verlangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 5. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2005 die frage Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. erübrigt sich! wenn du KRANK bist darfst du nicht mehr in den betrieb! ich hatte mal was faschen gegessen bin dann aber spontan doch noch in die arbeit weil wir schulung hatten. mein chef hat mich sofort nach hause geschickt! hat wohl vbersicherungstechnische gründe... wenn du krank bist bist du von der arbeit freigestellt. und da die bs ja auch unter deine arbeitszeit fällt hast du "pech gehabt" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hexagon Geschrieben 5. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2005 Moin! Ich schließe mich mal den vorhergehenden Poster an. In meinem damaligen Ausbildungsbetrieb war es auch so, daß man auch mal einen Tag zu Hause bleiben konnte ohne Krankenschein. Nur übertreiben sollte man das nicht, anrufen und Bescheid geben war obligatorisch und wenn es dann doch 2 Tage wurden, so war auch da der Schein Pflicht. Am Besten bei deinem Vorgesetzen mal anfragen bevor es mal passiert und du vielleicht noch Ärger bekommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mawiju664 Geschrieben 6. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2005 Bei uns ist es so geregelt, dass wir erster ab dem dritten krankheitstag den gelben schein brauchen in der bs sollten wir anrufen, an einem "normalen" tag ohne klausur reicht dann der attest, wird bei uns ne arbeit geschrieben, brauchen wir auch den gelben schein, dieser aber beim arbeitgeber abgeben und eine kopie/Dublikat in der bs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 6. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2005 es geht doch nicht wirkich um den schein! tatsache ist das ihr wenn ihr krankgeschrieben seit in der arbeit NICHT versichert seit! deswegen hat man ja eine krankenversicherung - die "versichert" einen im krankheitsfall! ich möcht nicht wissen was passiert wenn du dich im betrieb verletzt aber ja eigentlich krank bist... ausgeschi**en!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.